Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)/670: Unterschied zwischen den Versionen
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''Zentralbureau für Meteorologie und Hydrographie.'' | |||
Vorstand: | |||
* Ferdinand Frhr. v. ''Babo'', Oberbaurat. S. o. | |||
* <tt>Dr.</tt> Christoph ''Schultheiß'', Professor. S. o. | |||
* Emil ''Schmidt'', Regierungsbaumeister. S. o. | |||
1 nichtetatmäßiger Regierungsbaumeister, 1 Ingenieurpraktikant, 1 Gehilfe. | |||
''Wasserrechtsbureau:'' | |||
Karl ''Friederich'', Baurat. S. o. | |||
1 techn. Beamter und 2 techn. Gehilfen. | |||
===b. Wasserwirtschaftsrat.=== | |||
Der durch die landesherrliche Verordnung vom 14. Mai 1908 errichtete | |||
Wasserwirtschaftsrat hat die Aufgabe, das Ministerium des | |||
Inneren in Angelegenheiten , die den Ausbau der bestehenden und die | |||
Anlage neuer Wasserstraßen sowie die wirtschaftliche Ausnützung der | |||
öffentlichen und nicht öffentlichen Gewässer betreffen, soweit diesen Angelegenheiten | |||
eine allgemeine Bedeutung zukommt, zu beraten, insbesondere | |||
vor gesetzlicher oder behördlicher Regelung solcher Angelegenheiten Gutachten | |||
abzugeben, sowie Mitteilungen, Wünsche und Anregungen zur | |||
Kenntnis des Ministeriums zu bringen. Der Wasserwirtschaftsrat setzt | |||
sich aus im Ehrenamt tätigen Mitgliedern zusammen, die zum Teil von | |||
verschiedenen Interessenvertretungen gewählt, zum Teil aus der Zahl | |||
der Beamten von Zentralmittelstellen und der Professoren der Hochschulen | |||
des Landes von den zuständigen Ministerien berufen werden. | |||
Der Wasserwirtschaftsrat wird nach Bedarf durch das Ministerium | |||
des Innern berufen; den Vorsitz führt, wenn nicht der Minister des | |||
Innern ihn selbst übernimmt, der Direktor des Wasser- und Straßenbaues, | |||
im Falle seiner Behinderung ein vom Ministerium des Innern | |||
ernannter Stellvertreter. Zu den Sitzungen des Wasserwirtschaftsrats | |||
können die Ministerien ihre Räte, das Ministerium der Innern überdies | |||
behufs Beratung einzelner Fragen auch weitere Beamte und Sachverständige, | |||
die nicht Mitglieder des Wasserwirtschaftsrats sind, beiziehen. | |||
''Mitglieder:'' | |||
* Geh. Oberbaurat Professor Adolf ''Drach'', vorsitzender Rat der Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaues. S. o. | |||
* Oberbaurat Ferdinand Frhr. v. ''Babo'', Mitglied dieser Behörde. S. o. | |||
* Baurat Karl ''Kupferschmid'', Mitglied dieser Behörde. S. o. | |||
* Geh. Oberbaurat Adolf ''Wasmer'', Direktor der Bauabteilung der Generaldirektion der Staatseisenbahnen. S. o. | |||
Aktuelle Version vom 25. August 2010, 09:10 Uhr
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Zentralbureau für Meteorologie und Hydrographie.
Vorstand:
- Ferdinand Frhr. v. Babo, Oberbaurat. S. o.
- Dr. Christoph Schultheiß, Professor. S. o.
- Emil Schmidt, Regierungsbaumeister. S. o.
1 nichtetatmäßiger Regierungsbaumeister, 1 Ingenieurpraktikant, 1 Gehilfe.
Wasserrechtsbureau:
Karl Friederich, Baurat. S. o.
1 techn. Beamter und 2 techn. Gehilfen.
b. Wasserwirtschaftsrat.
Der durch die landesherrliche Verordnung vom 14. Mai 1908 errichtete Wasserwirtschaftsrat hat die Aufgabe, das Ministerium des Inneren in Angelegenheiten , die den Ausbau der bestehenden und die Anlage neuer Wasserstraßen sowie die wirtschaftliche Ausnützung der öffentlichen und nicht öffentlichen Gewässer betreffen, soweit diesen Angelegenheiten eine allgemeine Bedeutung zukommt, zu beraten, insbesondere vor gesetzlicher oder behördlicher Regelung solcher Angelegenheiten Gutachten abzugeben, sowie Mitteilungen, Wünsche und Anregungen zur Kenntnis des Ministeriums zu bringen. Der Wasserwirtschaftsrat setzt sich aus im Ehrenamt tätigen Mitgliedern zusammen, die zum Teil von verschiedenen Interessenvertretungen gewählt, zum Teil aus der Zahl der Beamten von Zentralmittelstellen und der Professoren der Hochschulen des Landes von den zuständigen Ministerien berufen werden.
Der Wasserwirtschaftsrat wird nach Bedarf durch das Ministerium des Innern berufen; den Vorsitz führt, wenn nicht der Minister des Innern ihn selbst übernimmt, der Direktor des Wasser- und Straßenbaues, im Falle seiner Behinderung ein vom Ministerium des Innern ernannter Stellvertreter. Zu den Sitzungen des Wasserwirtschaftsrats können die Ministerien ihre Räte, das Ministerium der Innern überdies behufs Beratung einzelner Fragen auch weitere Beamte und Sachverständige, die nicht Mitglieder des Wasserwirtschaftsrats sind, beiziehen.
Mitglieder:
- Geh. Oberbaurat Professor Adolf Drach, vorsitzender Rat der Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaues. S. o.
- Oberbaurat Ferdinand Frhr. v. Babo, Mitglied dieser Behörde. S. o.
- Baurat Karl Kupferschmid, Mitglied dieser Behörde. S. o.
- Geh. Oberbaurat Adolf Wasmer, Direktor der Bauabteilung der Generaldirektion der Staatseisenbahnen. S. o.