Bürgermeisterei: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 6. November 2005, 10:58 Uhr

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Der Begriff

Rheinland und Westfalen

Die Bürgermeisterei ist im Rheinland und teilweise auch in Westfalen nach dem französischem Vorbild der Mairie entstanden. Gemäß der Bürgermeistereiverfassung unterstand die Gemeinde dem Bürgermeister als alleinigem Gemeindevorstand und Verwaltungsbeamten. Der Bürgermeister musste vom König bestätigt werden und war somit der lange Arm des Staates in der kommunalen Selbstverwaltung.

Mehrere kleine Gemeinden wurden als Landgemeinde zu einer Bürgermeisterei zusammengefasst oder auch zu einem Bürgermeistereiverband, seit 1927 Amt genannt, als Samtgemeinde unter einem Landbürgermeister. Der Landbürgermeister war Vorsitzender der Bürgermeistereiversammlung, die aus den Gemeindevorstehern und gewählten Abgeordneten bestand.

Bayern

In Bayern handelt es sich bei der Bürgermeisterei um eine Vereinigung mehrerer Gemeinden unter einem Bürgermeister, aber unter Beibehaltung der einzelnen Gemeinderäte bzw. Gemeindeausschüsse.

Andere

Bis 1935 bestand auch in Anhalt, im oldenburgischen Landesteil Birkenfeld, in Hessen, in der Pfalz, in Thüringen sowie in einem Teil Sachsens und in Württemberg die Bürgermeistereiverfassung.

Literatur

  • HABERKERN, Eugen, WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Erster Teil: A-K, Zweiter Teil: L-Z, Tübingen 1987.
  • und andere