Weihbischof: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein Weihbischof ist dem Diözesanbischof zur Entlastung an die Seite gestellt. Er vertritt diesen vor allem in den Weihehandlungen (Kirchenweihe, Firmung usw.). Der Vertreter des residierenden Bischofs auf dem Gebiet der Verwaltung und Jurisdiktion ist der Generalvikar. | Ein Weihbischof ist dem Diözesanbischof zur Entlastung an die Seite gestellt. Er vertritt diesen vor allem in den Weihehandlungen (Kirchenweihe, Firmung usw.). Der Vertreter des residierenden Bischofs auf dem Gebiet der Verwaltung und Jurisdiktion ist der Generalvikar. | ||
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Aktuelle Version vom 14. Februar 2011, 10:58 Uhr
Weihbischof
Weihbischof ist die im deutschen Sprachraum übliche Bezeichnung für das in der katholischen Kirche häufig anzutreffende Amt des Auxiliarbischofs (lat.: auxiliari = helfen, auxilium = Hilfe, Hilfsbischof).
Ein Weihbischof ist dem Diözesanbischof zur Entlastung an die Seite gestellt. Er vertritt diesen vor allem in den Weihehandlungen (Kirchenweihe, Firmung usw.). Der Vertreter des residierenden Bischofs auf dem Gebiet der Verwaltung und Jurisdiktion ist der Generalvikar.