Weihbischof: Unterschied zwischen den Versionen

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== '''Weihbischof '''==
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Weihbischof ist die im deutschen Sprachraum übliche Bezeichnung für das in der katholischen Kirche häufig anzutreffende Amt des Auxiliarbischofs (lat.: auxiliari = helfen, auxilium = Hilfe, Hilfsbischof).  
Weihbischof ist die im deutschen Sprachraum übliche Bezeichnung für das in der katholischen Kirche häufig anzutreffende Amt des Auxiliarbischofs (lat.: auxiliari = helfen, auxilium = Hilfe, Hilfsbischof).  
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Ein Weihbischof ist dem Diözesanbischof zur Entlastung an die Seite gestellt. Er vertritt diesen vor allem in den Weihehandlungen (Kirchenweihe, Firmung usw.). Der Vertreter des residierenden Bischofs auf dem Gebiet der Verwaltung und Jurisdiktion ist der Generalvikar.  
Ein Weihbischof ist dem Diözesanbischof zur Entlastung an die Seite gestellt. Er vertritt diesen vor allem in den Weihehandlungen (Kirchenweihe, Firmung usw.). Der Vertreter des residierenden Bischofs auf dem Gebiet der Verwaltung und Jurisdiktion ist der Generalvikar.  


 
[[Kategorie:Kirchenamt]]
 
 
 
 
[[Kategorie:Kirchliche Würdenträger|Weihbischof]]

Aktuelle Version vom 14. Februar 2011, 10:58 Uhr

Weihbischof

Weihbischof ist die im deutschen Sprachraum übliche Bezeichnung für das in der katholischen Kirche häufig anzutreffende Amt des Auxiliarbischofs (lat.: auxiliari = helfen, auxilium = Hilfe, Hilfsbischof).

Ein Weihbischof ist dem Diözesanbischof zur Entlastung an die Seite gestellt. Er vertritt diesen vor allem in den Weihehandlungen (Kirchenweihe, Firmung usw.). Der Vertreter des residierenden Bischofs auf dem Gebiet der Verwaltung und Jurisdiktion ist der Generalvikar.