Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851/242: Unterschied zwischen den Versionen
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:und | :44) Catharina '''Bender''' von Steinheim, wegen im dritten Rückfall begangener Landstreicherei, in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren, mit derselben Schärfung während der ersten 14 Tage eines jeden halben Jahres der Strafzeit, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, - durch Urtheil vom 21. Februar 1851. | ||
:45) Philipp '''Straub''' von Humetroth, wegen Diebstahls und Landstreicherei, in eine Correctionhausstrafe von 1 Jahr und 5 Monaten, mit derselben Schärfung während der ersten 14 Tage eines jeden halben Jahres der Strafzeit, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 2 Jahre nach verbüßter Strafe, - durch Urtheil vom 28. Febr. 1851. | |||
:46) Susanne '''Alt''', von Rüsselsheim, wegen Landstreicherei, in eine Correctionshausstrafe von 15 Monaten, mit derselben Schärfung während 14 Tagen eines jedem Vierteljahr der Strafzeit, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe - durch Urtheil vom 5. März 1851. | |||
:47) Catharina '''Becker''' von Niedermodau, wegen Landstreicherei, in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren mit derselben Schärfung wie vorher während jedesmal 14 Tagen in jedem Vierteljahr der Strafzeit, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, - durch Urtheil vom 5. März 1851. | |||
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Version vom 5. April 2011, 08:01 Uhr
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| Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1851 | |
| Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: AB CDE FGHI/J KLMNOP QRSUV WZ Alphabetisches Namensregister: ABCD EFGHI/JK LMNOPQRS TUVWZ | |
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No. 22.
- 44) Catharina Bender von Steinheim, wegen im dritten Rückfall begangener Landstreicherei, in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren, mit derselben Schärfung während der ersten 14 Tage eines jeden halben Jahres der Strafzeit, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, - durch Urtheil vom 21. Februar 1851.
- 45) Philipp Straub von Humetroth, wegen Diebstahls und Landstreicherei, in eine Correctionhausstrafe von 1 Jahr und 5 Monaten, mit derselben Schärfung während der ersten 14 Tage eines jeden halben Jahres der Strafzeit, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 2 Jahre nach verbüßter Strafe, - durch Urtheil vom 28. Febr. 1851.
- 46) Susanne Alt, von Rüsselsheim, wegen Landstreicherei, in eine Correctionshausstrafe von 15 Monaten, mit derselben Schärfung während 14 Tagen eines jedem Vierteljahr der Strafzeit, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe - durch Urtheil vom 5. März 1851.
- 47) Catharina Becker von Niedermodau, wegen Landstreicherei, in eine Correctionshausstrafe von 1 1/2 Jahren mit derselben Schärfung wie vorher während jedesmal 14 Tagen in jedem Vierteljahr der Strafzeit, sowie zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, - durch Urtheil vom 5. März 1851.
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