Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 3 (Strange)/040: Unterschied zwischen den Versionen

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zu vermachen, mit der Verpflichtung, seinem Neffen Synion von Velbrüggen Herrn zu Myrle als ein Legat 400 Goldgulden auszuzahlen.   Wenn nun auch Steffen Quad seinem Sohne Johann 2000 Goldgulden,   die er wegen Velbrüggen   und   zu seinem Behuf ausgelegt hatte, in Rechnung brachte, und diesen Betrag ihm an seinem Kindtheil abzog,   so   war   die Erbschaft für ihn doch immer noch eine sehr annehmbare.   Er nahm von derselben nach Symons im J. 1520 erfolgtem Tode Besitz. Von ihm ging Velbrüggen auf seinen Sohn Steffen Quad über. Da dieser keine Leibeserben hatte, so   vermachte er die leibzüchtige Nutzbarkeit und Gerechtigkeit des Hauses Velbrüggen seiner Gattin Margaretha von Eltz zu Dreyborn,   das Eigenthumsrecht aber seinem Vetter Bertram Quad zu Eller,   den er zugleich verpflichtete, alle Schulden, so er vor oder in seinem Ehestande gemacht,   an sich zu nehmen.   Nach Absterben der Nutzniesserin im J. 1580 trat Bertram Quad in den Besitz seiner Erbschaft, die ihn vielleicht mehrere hundert Reichsthaler theurer kam, als wenn er sie durch Kauf an sich gebracht hätte.   Denn erstlich musste er die Schulden seines Vetters mit 3000 Rthlr bezahlen,   und   dann bietet das Jahr 1584   eine Quittung dar,   welche schliessen lässt,   dass das Testament des Steffen Quad gleich nach Tod seiner Gattin angegriffen   worden.     In   dieser   Quittung bekennen nämlich Christina Schmits und ihre Söhne Albert, Bertram und Arnold Quad,<ref>Johann Quad Amtmann zu Erprath hatte mit seiner zweiten Gattin Christina Schmits aus Linn ausser den obigen drei Söhnen noch folgende drei Töchter: Loffgen Quad, Ursula Quad verh. mit Vincenz Villstorp, und Anna Quad verh. mit Oswald Pampus.</ref>dass „Alss  der Edler Bertram Quadt zu Eller in Krafft des anno. Achtzig ein d.   26. Septembris   durch Churfürstliche Cölnische hochweise Hern Rhete zu Linne wegen des Hauss Velbrück und   derer zwehen Hoff, der Burghoff und Norfferhoff   gnant,   und   Ihren Adpertinentien   uns viertzehnthausendt Reichsthlr In drei Terminen betzalen soll" — dass <noinclude>
zu vermachen, mit der Verpflichtung, seinem Neffen Symon von Velbrüggen Herrn zu Myrle als ein Legat 400 Goldgulden auszuzahlen. Wenn nun auch Steffen Quad seinem Sohne Johann 2000 Goldgulden, die er wegen Velbrüggen und zu seinem Behuf ausgelegt hatte, in Rechnung brachte, und diesen Betrag ihm an seinem Kindtheil abzog, so war die Erbschaft für ihn doch immer noch eine sehr annehmbare. Er nahm von derselben nach Symons im J. 1520 erfolgtem Tode Besitz. Von ihm ging Velbrüggen auf seinen Sohn Steffen Quad über. Da dieser keine Leibeserben hatte, so vermachte er die leibzüchtige Nutzbarkeit und Gerechtigkeit des Hauses Velbrüggen seiner Gattin Margaretha von Eltz zu Dreyborn, das Eigenthumsrecht aber seinem Vetter Bertram Quad zu Eller, den er zugleich verpflichtete, alle Schulden, so er vor oder in seinem Ehestande gemacht, an sich zu nehmen. Nach Absterben der Nutzniesserin im J. 1580 trat Bertram Quad in den Besitz seiner Erbschaft, die ihn vielleicht mehrere hundert Reichsthaler theurer kam, als wenn er sie durch Kauf an sich gebracht hätte. Denn erstlich musste er die Schulden seines Vetters mit 3000 Rthlr bezahlen, und dann bietet das Jahr 1584 eine Quittung dar, welche schliessen lässt, dass das Testament des Steffen Quad gleich nach Tod seiner Gattin angegriffen worden. In dieser Quittung bekennen nämlich Christina Schmits und ihre Söhne Albert, Bertram und Arnold Quad<ref>Johann Quad Amtmann zu Erprath hatte mit seiner zweiten Gattin Christina Schmits aus Linn ausser den obigen drei Söhnen noch folgende drei Töchter: Loffgen Quad, Ursula Quad verh. mit Vincenz Villstorp, und Anna Quad verh. mit Oswald Pampus.</ref>, dass „''Alss der Edler Bertram Quadt zu Eller in Krafft des anno. Achtzig ein d. 26. Septembris durch Churfürstliche Cölnische hochweise Hern Rhete zu Linne wegen des Hauss Velbrück und derer zwehen Hoff, der Burghoff und Norfferhoff gnant, und Ihren Adpertinentien uns viertzehn thausendt Reichsthlr In drei Terminen betzalen soll''“ — dass<noinclude>
 
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Aktuelle Version vom 13. April 2011, 16:07 Uhr

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zu vermachen, mit der Verpflichtung, seinem Neffen Symon von Velbrüggen Herrn zu Myrle als ein Legat 400 Goldgulden auszuzahlen. Wenn nun auch Steffen Quad seinem Sohne Johann 2000 Goldgulden, die er wegen Velbrüggen und zu seinem Behuf ausgelegt hatte, in Rechnung brachte, und diesen Betrag ihm an seinem Kindtheil abzog, so war die Erbschaft für ihn doch immer noch eine sehr annehmbare. Er nahm von derselben nach Symons im J. 1520 erfolgtem Tode Besitz. Von ihm ging Velbrüggen auf seinen Sohn Steffen Quad über. Da dieser keine Leibeserben hatte, so vermachte er die leibzüchtige Nutzbarkeit und Gerechtigkeit des Hauses Velbrüggen seiner Gattin Margaretha von Eltz zu Dreyborn, das Eigenthumsrecht aber seinem Vetter Bertram Quad zu Eller, den er zugleich verpflichtete, alle Schulden, so er vor oder in seinem Ehestande gemacht, an sich zu nehmen. Nach Absterben der Nutzniesserin im J. 1580 trat Bertram Quad in den Besitz seiner Erbschaft, die ihn vielleicht mehrere hundert Reichsthaler theurer kam, als wenn er sie durch Kauf an sich gebracht hätte. Denn erstlich musste er die Schulden seines Vetters mit 3000 Rthlr bezahlen, und dann bietet das Jahr 1584 eine Quittung dar, welche schliessen lässt, dass das Testament des Steffen Quad gleich nach Tod seiner Gattin angegriffen worden. In dieser Quittung bekennen nämlich Christina Schmits und ihre Söhne Albert, Bertram und Arnold Quad[1], dass „Alss der Edler Bertram Quadt zu Eller in Krafft des anno. Achtzig ein d. 26. Septembris durch Churfürstliche Cölnische hochweise Hern Rhete zu Linne wegen des Hauss Velbrück und derer zwehen Hoff, der Burghoff und Norfferhoff gnant, und Ihren Adpertinentien uns viertzehn thausendt Reichsthlr In drei Terminen betzalen soll“ — dass


  1. Johann Quad Amtmann zu Erprath hatte mit seiner zweiten Gattin Christina Schmits aus Linn ausser den obigen drei Söhnen noch folgende drei Töchter: Loffgen Quad, Ursula Quad verh. mit Vincenz Villstorp, und Anna Quad verh. mit Oswald Pampus.