Offizialatsbezirk Oldenburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Die [[Archidiakonat im Bistum Münster|Archidiakonatsverfassung]] wurde im [[Bistum Münster]] 1825 durch eine Verwaltungsreform aufgehoben und der westfälische Teil des Bistums in 1 [[Dekanat (Verwaltung)|Stadtdekanat]] und 10 Landdekanate eingeteilt. Diese Neuordnung konnte erst zum 29.08.1937 durch die Bildung von 7 Landdekanaten auf den rheinischen Teil der Diözese ausgedehnt werden. | Die [[Archidiakonat im Bistum Münster|Archidiakonatsverfassung]] wurde im [[Bistum Münster]] 1825 durch eine Verwaltungsreform aufgehoben und der westfälische Teil des Bistums in 1 [[Dekanat (Verwaltung)|Stadtdekanat]] und 10 Landdekanate eingeteilt. Diese Neuordnung konnte erst zum 29.08.1937 durch die Bildung von 7 Landdekanaten auf den rheinischen Teil der Diözese ausgedehnt werden. | ||
Für [[Oldenburg]] mußte eine besondere Regelung getroffen werden. Da in der [[Bulle]] von 1821 die Übereinstimmung der staatlichen und kirchlichen Grenzen gefordert wurde, die Errichtung eines Bistums Oldenburg aber unausführbar war, fand man in der Konvention von [[Oliva]] vom 05.01.1830 eine Lösung, die dem Lande die Selbständigkeit in der kirchlichen Verwaltung weitgehend beließ. Diese übernahm ein [[Offizial]], der dem Bischof unmittelbar unterstellt ist und seine Rechte unabhängig vom Bischöflichen [[Generalvikariat]] ausübt. Am 04.05.1831 trat der erste Offizial in [[Vechta]] sein Amt an. Zu den alten, mit den politischen Ämtern übereinstimmenden Dekanaten [[Dekanat Cloppenburg|Cloppenburg]] und [[Dekanat Vechta|Vechta]] war 1821 der [[Dekanat Neuenkirchen]] gekommen, der indes 1855 mit [[Dekanat Vechta|Vechta]] vereinigt wurde. | Für [[Oldenburg]] mußte eine besondere Regelung getroffen werden. Da in der [[Bulle]] von 1821 die Übereinstimmung der staatlichen und kirchlichen Grenzen gefordert wurde, die Errichtung eines Bistums Oldenburg aber unausführbar war, fand man in der Konvention von [[Oliva]] vom 05.01.1830 eine Lösung, die dem Lande die Selbständigkeit in der kirchlichen Verwaltung weitgehend beließ. Diese übernahm ein [[Offizial]], der dem Bischof unmittelbar unterstellt ist und seine Rechte unabhängig vom Bischöflichen [[Generalvikariat]] ausübt. Am 04.05.1831 trat der erste Offizial in [[Vechta]] sein Amt an, der die Aufgaben eines Generalvikars ausübt und unmittelbar dem Bischof von Münster unterstellt ist. | ||
Zu den alten, mit den politischen Ämtern übereinstimmenden Dekanaten [[Dekanat Cloppenburg|Cloppenburg]] und [[Dekanat Vechta|Vechta]] war 1821 der [[Dekanat Neuenkirchen]] gekommen, der indes 1855 mit [[Dekanat Vechta|Vechta]] vereinigt wurde. | |||
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Version vom 15. April 2011, 15:34 Uhr
Hierarchie:
Katholische Kirche in Deutschland > Bistum Münster > Offizialatsbezirk Oldenburg
Einleitung
Verwaltungsreform 1825
Die Archidiakonatsverfassung wurde im Bistum Münster 1825 durch eine Verwaltungsreform aufgehoben und der westfälische Teil des Bistums in 1 Stadtdekanat und 10 Landdekanate eingeteilt. Diese Neuordnung konnte erst zum 29.08.1937 durch die Bildung von 7 Landdekanaten auf den rheinischen Teil der Diözese ausgedehnt werden.
Für Oldenburg mußte eine besondere Regelung getroffen werden. Da in der Bulle von 1821 die Übereinstimmung der staatlichen und kirchlichen Grenzen gefordert wurde, die Errichtung eines Bistums Oldenburg aber unausführbar war, fand man in der Konvention von Oliva vom 05.01.1830 eine Lösung, die dem Lande die Selbständigkeit in der kirchlichen Verwaltung weitgehend beließ. Diese übernahm ein Offizial, der dem Bischof unmittelbar unterstellt ist und seine Rechte unabhängig vom Bischöflichen Generalvikariat ausübt. Am 04.05.1831 trat der erste Offizial in Vechta sein Amt an, der die Aufgaben eines Generalvikars ausübt und unmittelbar dem Bischof von Münster unterstellt ist.
Zu den alten, mit den politischen Ämtern übereinstimmenden Dekanaten Cloppenburg und Vechta war 1821 der Dekanat Neuenkirchen gekommen, der indes 1855 mit Vechta vereinigt wurde.