Allenstein (Amt): Unterschied zwischen den Versionen
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* 14.10.1466: Das Amt | * 14.10.1466: Das Amt Allenstein kommt unter polnische Lehnshoheit. | ||
* 1772: Nach Übernahme durch Preußen wird das Amt | * 1772: Nach Übernahme durch Preußen wird das Amt Allenstein Teil des Kreises Heilsberg. Die Souveränität des Bischofs hört bis auf die geistliche Jurisdiktion auf. | ||
* 03.12.1781: Das Ermland und damit auch das Amt | * 03.12.1781: Das [[Ermland]] und damit auch das Amt Allenstein werden der Verwaltung des Königl. Etats-Ministerium von Ostpreußen in Königsberg unterstellt. | ||
* 1785: Das Amt | * 1785: Das Amt Allenstein ist eines der 5 Königlichen Domainenämter des Kreises Heilsberg im Ostpreußischen Cammer-Departement. | ||
* 1817: Die Ämter Allenstein und [[Wartenburg (Amt)|Amt]] werden zum [[Kreis Allenstein]] vereinigt. | |||
Version vom 19. April 2011, 13:53 Uhr
- 14.10.1466: Das Amt Allenstein kommt unter polnische Lehnshoheit.
- 1772: Nach Übernahme durch Preußen wird das Amt Allenstein Teil des Kreises Heilsberg. Die Souveränität des Bischofs hört bis auf die geistliche Jurisdiktion auf.
- 03.12.1781: Das Ermland und damit auch das Amt Allenstein werden der Verwaltung des Königl. Etats-Ministerium von Ostpreußen in Königsberg unterstellt.
- 1785: Das Amt Allenstein ist eines der 5 Königlichen Domainenämter des Kreises Heilsberg im Ostpreußischen Cammer-Departement.
- 1817: Die Ämter Allenstein und Amt werden zum Kreis Allenstein vereinigt.