Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/644: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''Nr. 45.'''</center>
 
 
'''Hörmerte''', im Betrage von 100 fl. an die katholische Kirche zu Biblis für die Abhaltung von zwei jährlichen Engelämtern;<br />10) die Schenkung des Jacob '''Penrich''' zu Bingen im Betrage von 400 fl. an die katholische Kirche daselbst für verschiedene Jahrgedächtnisse;<br />11) die Stiftung eines Ungenannten im Betrage von 100 fl. an die katholische Kirche zu Bingen für ein Jahrgedächtniß und für sonstige kirchliche Zwecke;<br />12) die Schenkung des Pfarrers '''Berthes''' zu Heidesheim im Betrage von 300 fl. nebst verschiedenen Baumaterialien an die katholische Gemeinde zu Wackernheim für Schulzwecke;<br />13) das Vermächtniß der Jacobine '''Huff''' zu Horrweiler an die dasige Gemeinde, bestehend in zwei Grundstücken im Werthe von 150 fl.;<br />14) das Vermächtniß der Wittwe des Lazarus Benedict '''Meyer''' zu Heppenheim, Kreises Heppenheim, an die dasige israelitische Religionsgemeinde im Betrage von 100 fl.;<br />15) die Vermächtnisse des zu Niederingelheim verstorbenen Rentners Wilhelm '''Varena'''<br />a) an den Hospitalfonds zu Niederingelheim im Betrage von 1250 fl.,<br />b) an den Hospitalfonds zu Oberingelheim im Betrage von 625 fl. und<br />c) an den Hospitalfonds zu Odernheim im Betrage von 625 fl.
 
In Folge Allerhöchsten Auftrags werden diese Stiftungen zum ehrenden Andenken der Stifter dankend zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
:Darmstadt, den 10. October 1853.
<center>Großherzogliches Ministerium des Innern.<br />v. Dalwigk.</center>
<div align="right">Reuling.</div>
 
 
<center>'''Bekanntmachung,'''<br />die Organisation der Obereinnehmer und der Districtseinnehmer in der Provinz Rheinhessen betreffend.</center>
Mit Bezug auf die Bekanntmachung in obigem Betreff vom 23. August v. I. (Nr. 47 des Großherzoglichen Regierungsblatts) wird hiermit in Gemäßheit Allerhöchster Entschließung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der bisher zur Districtseinnehmerei Wörrstadt I. gehörige Ort Obersaulheim zur Districtseinnehmerei Wörrstadt II. getheilt und die Großherzogliche Obersteuerdirection mit der Vollziehung beauftragt worden ist.
:Darmstadt, den 28. September 1853.
<center>Großherzogliches Ministerium der Finanzen.<br />In Verhinderung des Ministerial-Präsidenten:<br />Goldmann.</center>
<div align="right">Meisenzahl.</div>

Version vom 7. Oktober 2011, 06:00 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853

Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu # 644

Alphabetisches Inhaltsverzeichnis:
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Alphabetisches Namensverzeichnis:
ABCD EFGH JKL MNOPQR STU VWYZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu # 644
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Nr. 45.


Hörmerte, im Betrage von 100 fl. an die katholische Kirche zu Biblis für die Abhaltung von zwei jährlichen Engelämtern;
10) die Schenkung des Jacob Penrich zu Bingen im Betrage von 400 fl. an die katholische Kirche daselbst für verschiedene Jahrgedächtnisse;
11) die Stiftung eines Ungenannten im Betrage von 100 fl. an die katholische Kirche zu Bingen für ein Jahrgedächtniß und für sonstige kirchliche Zwecke;
12) die Schenkung des Pfarrers Berthes zu Heidesheim im Betrage von 300 fl. nebst verschiedenen Baumaterialien an die katholische Gemeinde zu Wackernheim für Schulzwecke;
13) das Vermächtniß der Jacobine Huff zu Horrweiler an die dasige Gemeinde, bestehend in zwei Grundstücken im Werthe von 150 fl.;
14) das Vermächtniß der Wittwe des Lazarus Benedict Meyer zu Heppenheim, Kreises Heppenheim, an die dasige israelitische Religionsgemeinde im Betrage von 100 fl.;
15) die Vermächtnisse des zu Niederingelheim verstorbenen Rentners Wilhelm Varena
a) an den Hospitalfonds zu Niederingelheim im Betrage von 1250 fl.,
b) an den Hospitalfonds zu Oberingelheim im Betrage von 625 fl. und
c) an den Hospitalfonds zu Odernheim im Betrage von 625 fl.

In Folge Allerhöchsten Auftrags werden diese Stiftungen zum ehrenden Andenken der Stifter dankend zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Darmstadt, den 10. October 1853.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
v. Dalwigk.
Reuling.


Bekanntmachung,
die Organisation der Obereinnehmer und der Districtseinnehmer in der Provinz Rheinhessen betreffend.

Mit Bezug auf die Bekanntmachung in obigem Betreff vom 23. August v. I. (Nr. 47 des Großherzoglichen Regierungsblatts) wird hiermit in Gemäßheit Allerhöchster Entschließung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der bisher zur Districtseinnehmerei Wörrstadt I. gehörige Ort Obersaulheim zur Districtseinnehmerei Wörrstadt II. getheilt und die Großherzogliche Obersteuerdirection mit der Vollziehung beauftragt worden ist.

Darmstadt, den 28. September 1853.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
In Verhinderung des Ministerial-Präsidenten:
Goldmann.
Meisenzahl.