Tappensches Familienbuch (1889)/130: Unterschied zwischen den Versionen

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''Kaufmannschaft zu erziehen, und bewegst an frembde Oehrter zu schicken: So hat doch der Allerhöchste mit Ihm ein anders aussersehen, indem Ihn der seel. Herr D. Syring, weil. ''Syndicus'' dieser alten Stadt Hildesheim, da demselben die Kinder nach einander weggestorben, wegen seines fähigen ''Ingenij'' zu sich in sein Haus genommen, und fleissig zur Schule gehalten, biss Er eignen ''Praeceptoribus'' ist an vertrauet worden.''
 
{{NE}}''Anno 1647 ist Er zu ''Continui''rung seiner in ''Patria'' wolangefangenen ''Studien'' auf das berühmte ''Gymnasium'' zu Göttingen geschicket, da Er unter der ''Manuduction'' des ''Paedagogiarchi Reichij'' daselbst in ''Humanioribus'' sich dergestalt ''perfici''ret, dass Er verschiedene ''Orationes'' unter ihm gehalten, nicht weniger auch andere frembde Sprachen zuerlernen - einen guten Anfang gemachet. Von dannen Er ''Anno'' 1648 auff das ''Gymnasium'' zu Bremen abgereiset, und allda unter dem Hn. ''Lic.'' Meyern ein ''Collegium Oratorium'', und unter Hn. ''D. Mylio'' ein Collegium ''Metapliysic.'' gehalten. Nachdem aber daselbst Kostbahr zu leben gewesen, hat Er sich auff vielfältiges Zuschreiben seines gewesenen und damahls zu Königsberg ''subsistiren''den ''Praeceptoris domestici, M. Sebastiani Mülleri'', mit Einraht des seel. Hn. ''D.'' Syrings und seiner lieben Eltern, dahin begeben, und seine Heise durch Dennemark genommen; Von diesem seinen Herrn ''Praeceptore'' ist Er in ''Studiis Philosophicus et Historicis'' treulich angeführet worden, hat auch unter demselbigen ''Anno'' 1650 eine ''disputationem Politicam de Discipliua publica publice'' gehalten, darbey Er zugleich das ''Studium juridicum'' unter dem weitberühmten ''ICto Adamo Riccio'' angetreten, solches auch gerne allda fortsetzen mögen, wenn Er nicht auff Befehl vorgemeldeten Herrn ''Syndici'' Syrings und der lieben Eltern sich nacher Jene begeben müssen, nachdem Er vorhero die Grentzörter Polen, Littauen und Preussen besichtiget, Sobald er nun zu Jene angelanget, hat Er die ''Excrcitia Academica continui''ret und ''Collegia juridica lectoria et disputatoria'' - rühmlichst gehalten.''
 
{{NE}}''Als entzwischen viel gedachter Herr ''D.'' Syring mit Tode abgangen, ist Er genöhtiget, sein ''Retour'' in sein geliebtes Vaterland zu nehmen, jedoch sich sofort wieder nach Jene gesehnet, da Er denn, seiner Weise nach, die edle Zeit nach wie vor wol angeleget, wie solches unter ändern die wollauffgesetzte, und unter Hn. ''D.'' Struven ''Anno'' 1663 gehaltene ''Disput, de Jure retentionis'' bezeuget. Von mehrberühmter ''Akademie'' ist Er ''Anno'' 1654 <ref>''"Joannes Tappe Hildesheimensis"'' ist nach Ausweis der Helmstedter Studentenmatrikel dort immatrikuliert am 10. Oct. 1654.</ref> nach der Fürstl. ''Julius-Universit''ät (Helmstedt) gezogen, da Er sein ''Studium juris'' in Kurtzem so weit zum Ende gebracht, dass Er unter Hn. ''D. Henrico'' Hahnen ''de Regalibus publice disputiret'', und bald darauff ''ad examen et disputationem Inauguralem de Praescriptione mendaciorum'' gelassen worden, woselbsten er Ihme auch ''Anno'' 1657 ''praestitis praestandis'' die ''honores Doctorales'' nach seinen ''Meriten'', mit grossem ''applausu conferi''ren lassen. Nach so glücklicher Endigung seiner ''Acadeini''schen ''Studien'' hat Er sich wieder anhero begeben, und sowohl seinen lieben Eltern in ihren Rechts-Geschäfften hülffliche Hand geboten, als auch vieler andern ''Clienten'' Rechts-Sachen zu bedienen sich angelegen seyn lassen. Denn ob gleich sein Verlangen gewesen, Franckreich und andere frembde Länder zu besehen, haben doch theils dero Zeit vorfallende vielfältige ''Process''en seiner Eltern, theils daher ermangelnde ''Subsidi''en Ihn abgehalten, dass Er sein ''Studium practicum'' zu verfolgen ist gemüssigt worden.''
 
{{NE}}Anno ''1662 ist Er von Churfürstl. Durchleuchtigkeit zn Cölln, unserm gnädigsten Lands-Fürsten, zum Hof-Gerichts-''Assessore designi''ret worden.''
 
<references />

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Tappensches Familienbuch (1889)
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Kaufmannschaft zu erziehen, und bewegst an frembde Oehrter zu schicken: So hat doch der Allerhöchste mit Ihm ein anders aussersehen, indem Ihn der seel. Herr D. Syring, weil. Syndicus dieser alten Stadt Hildesheim, da demselben die Kinder nach einander weggestorben, wegen seines fähigen Ingenij zu sich in sein Haus genommen, und fleissig zur Schule gehalten, biss Er eignen Praeceptoribus ist an vertrauet worden.

      Anno 1647 ist Er zu Continuirung seiner in Patria wolangefangenen Studien auf das berühmte Gymnasium zu Göttingen geschicket, da Er unter der Manuduction des Paedagogiarchi Reichij daselbst in Humanioribus sich dergestalt perficiret, dass Er verschiedene Orationes unter ihm gehalten, nicht weniger auch andere frembde Sprachen zuerlernen - einen guten Anfang gemachet. Von dannen Er Anno 1648 auff das Gymnasium zu Bremen abgereiset, und allda unter dem Hn. Lic. Meyern ein Collegium Oratorium, und unter Hn. D. Mylio ein Collegium Metapliysic. gehalten. Nachdem aber daselbst Kostbahr zu leben gewesen, hat Er sich auff vielfältiges Zuschreiben seines gewesenen und damahls zu Königsberg subsistirenden Praeceptoris domestici, M. Sebastiani Mülleri, mit Einraht des seel. Hn. D. Syrings und seiner lieben Eltern, dahin begeben, und seine Heise durch Dennemark genommen; Von diesem seinen Herrn Praeceptore ist Er in Studiis Philosophicus et Historicis treulich angeführet worden, hat auch unter demselbigen Anno 1650 eine disputationem Politicam de Discipliua publica publice gehalten, darbey Er zugleich das Studium juridicum unter dem weitberühmten ICto Adamo Riccio angetreten, solches auch gerne allda fortsetzen mögen, wenn Er nicht auff Befehl vorgemeldeten Herrn Syndici Syrings und der lieben Eltern sich nacher Jene begeben müssen, nachdem Er vorhero die Grentzörter Polen, Littauen und Preussen besichtiget, Sobald er nun zu Jene angelanget, hat Er die Excrcitia Academica continuiret und Collegia juridica lectoria et disputatoria - rühmlichst gehalten.

      Als entzwischen viel gedachter Herr D. Syring mit Tode abgangen, ist Er genöhtiget, sein Retour in sein geliebtes Vaterland zu nehmen, jedoch sich sofort wieder nach Jene gesehnet, da Er denn, seiner Weise nach, die edle Zeit nach wie vor wol angeleget, wie solches unter ändern die wollauffgesetzte, und unter Hn. D. Struven Anno 1663 gehaltene Disput, de Jure retentionis bezeuget. Von mehrberühmter Akademie ist Er Anno 1654 [1] nach der Fürstl. Julius-Universität (Helmstedt) gezogen, da Er sein Studium juris in Kurtzem so weit zum Ende gebracht, dass Er unter Hn. D. Henrico Hahnen de Regalibus publice disputiret, und bald darauff ad examen et disputationem Inauguralem de Praescriptione mendaciorum gelassen worden, woselbsten er Ihme auch Anno 1657 praestitis praestandis die honores Doctorales nach seinen Meriten, mit grossem applausu conferiren lassen. Nach so glücklicher Endigung seiner Acadeinischen Studien hat Er sich wieder anhero begeben, und sowohl seinen lieben Eltern in ihren Rechts-Geschäfften hülffliche Hand geboten, als auch vieler andern Clienten Rechts-Sachen zu bedienen sich angelegen seyn lassen. Denn ob gleich sein Verlangen gewesen, Franckreich und andere frembde Länder zu besehen, haben doch theils dero Zeit vorfallende vielfältige Processen seiner Eltern, theils daher ermangelnde Subsidien Ihn abgehalten, dass Er sein Studium practicum zu verfolgen ist gemüssigt worden.

      Anno 1662 ist Er von Churfürstl. Durchleuchtigkeit zn Cölln, unserm gnädigsten Lands-Fürsten, zum Hof-Gerichts-Assessore designiret worden.

  1. "Joannes Tappe Hildesheimensis" ist nach Ausweis der Helmstedter Studentenmatrikel dort immatrikuliert am 10. Oct. 1654.