Tappensches Familienbuch (1889)/077: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 13. und 22. Sept. 1664 hatten in Sachen Rotger Tappen’s Appellanten, gegen die Olmstill Sesemann, betr. einen Garten zwischen dem Hagen- und Almsthore belegen, die Hildesheimschen Kanzler und Rate auf Okular-Inspektion und Schatzung des Gartens erkannt Der Rat zu Hildesheim hält die Vornahme dieser gerichtlichen Handlungen ohne seine Zuziehung für einen Eingriff in seine Jurisdiktion.
{{NE}}Am 13. und 22. Sept. 1664 hatten in Sachen Rotger Tappen’s Appellanten, gegen die Obristin Sesemann, betr. einen Garten zwischen dem Hagen- und Almsthore belegen, die Hildesheimschen Kanzler und Räte auf Okular-Inspektion und Schätzung des Gartens erkannt. Der Rat zu Hildesheim hält die Vornahme dieser gerichtlichen Handlungen ohne seine Zuziehung für einen Eingriff in seine Jurisdiktion.


Im Jahre 1669 wird Rotger Tappen und mit ihm Harmen Tappen (sein Sohn Nr. 51 ?), Magister Tappen (sein Neffe Nr. 38), Andreas Tappen (sein Sohn Nr. 45) und Jobst Heinrich Tappen (sein Neffe Nr. 44) als der Kramergilde angehörig aufgeführt
{{NE}}Im Jahre 1669 wird Rotger Tappen und mit ihm Harmen Tappen (sein Sohn Nr. 51 ?), Magister Tappen (sein Neffe Nr. 38), Andreas Tappen (sein Sohn Nr. 45) und Jobst Heinrich Tappen (sein Neffe Nr. 44) als der Kramergilde angehörig aufgeführt.


Rotker Tappen wird als Besitzer eines Gartens in der Venedig binnen Walles genannt 1656. ebenso 1658 April 2 und noch 1671 April 7. Dagegen werden am 20. März 1674 als Besitzer desselben Rötker Tappen Erben bezeichnet
{{NE}}Rotker Tappen wird als Besitzer eines Gartens in der Venedig binnen Walles genannt 1656, ebenso 1658 April 2 und noch 1671 April 7. Dagegen werden am 20. März 1674 als Besitzer desselben Rötker Tappen {{Sperrschrift|Erben}} bezeichnet.


Bezüglich dieses Gartens enthalten die Handels- und Kontrakt-Bücher der Stadt Hildesheim (Baud VIII) vom Jahre 1683 folgenden Eintrag: „Kaufbrief über einen •Garten in der Venedig binnen Walles, welchen für etlichen Jahren Rottker Tappen Sel. ex publico gekauft und für 400 Thlr., so sich derselbe in Anno 1649 an dem Ueberscliuss seines fünfzelmfachen Schosses abschreiben lassen, welcher Garten jetziger Zeit Hr. Syu-dico D. Johanni Tappen, als welchem derselbe in der Teilung angefallen, zugehörig. Dieser Brief hätte vorlängst und zwar bei dem g&schlossenen Kauf ausgefertigt werden sollen, ist aber verblieben, bis dass der Hr. Synd. hoc anno darum angelialten, und die Verfertigung consensu consul.um erhalten.
{{NE}}Bezüglich dieses Gartens enthalten die Handels- und Kontrakt-Bücher der Stadt Hildesheim (Band VIII) vom Jahre 1683 folgenden Eintrag: „Kaufbrief über einen Garten in der Venedig binnen Walles, welchen für etlichen Jahren Rottker Tappen Sel. ''ex publico'' gekauft und für 400 Thlr., so sich derselbe in ''Anno'' 1649 an dem Ueberschuss seines fünfzehnfachen Schosses abschreiben lassen, welcher Garten jetziger Zeit Hr. Synddico D. Johanni Tappen, {{Sperrschrift|als welchem derselbe in der Teilung angefallen}}, zugehörig. Dieser Brief hätte vorlängst und zwar bei dem geschlossenen Kauf ausgefertigt werden sollen, ist aber verblieben, bis dass der Hr. Synd. ''hoc anno'' darum angehalten, und die Verfertigung ''consensu consulum'' erhalten.


Im Jahre 1672 lebte noch Andreas’ (Nr. 45) Vater Rötger Tappen.
{{NE}}Im Jahre 1672 lebte noch Andreas’ (Nr. 45) Vater Rötger Tappen.


In den Kirchenbüchern der Andreas-Kirche zu Hildesheim finden sich die Taufen folgender Kinder Rötgers verzeichnet:
{{NE}}In den Kirchenbüchern der Andreas-Kirche zu Hildesheim finden sich die Taufen folgender Kinder Rötgers verzeichnet:<br>
{{NE}}1629 Dec. 6 hat Röttker Tappen einen Knaben taufen lassen. Gevatter {{Sperrschrift|Hans Schmedt}}. Nomen {{Sperrschrift|Hans}}.<br>
{{NE}}1631 März 27 hat Rottker Tappen ein Medlein taufen lassen. Gev. {{Sperrschrift|Hieronimus}} und D. {{Sperrschrift|Paul Reinicken}} sel. Wittib (Nr. 22). Nomen {{Sperrschrift|Chatarina Maria}}.<br>
{{NE}}1634 Oct. 2 hat Röttker Tappen einen Knaben taufen lassen. Gev. des Kindes Vater {{Sperrschrift|Bruder Sylvester Tappen}}. Nomen {{Sperrschrift|Röttker}}.<br>
{{NE}}1636 Sept. 4 hat Röttker Tappe ein Medlein taufen lassen. Gev. ''General''-Quartiermeister {{Sperrschrift|Seseman’s}} Hausfrau. Nomen {{Sperrschrift|Anna Katharina}}.<br>
{{NE}}1638 Aug. 13 hat Röttker Tappe einen Knaben taufen lassen. Gev. {{Sperrschrift|B. D. Hermannus Tappe}}. Nomen {{Sperrschrift|Herman}}.<br>
{{NE}}1640 Oct 22 hat Röttker Tappen einen Knaben taufen lassen. Gev. {{Sperrschrift|D. Petrus Syring}} Syndicus. Nomen {{Sperrschrift|Peter}}.


1629 Dec. 6 hat Röttker Tappen einen Knaben taufen lassen. Gevatter Hans Schmedt. Nomen Hans.
{{NE}}Rötger wird am 16. Jan. 1635 von der Frau {{Sperrschrift|Klokischen}} (Nr. 25) ''in locum demortuorum'' - Rotger Tappen's Nr. 16 - dem allein noch übrigen Vormunde ihres Sohnes Sylvester Tappen (Nr. 21) adjungiert.


1631 März 27 hat Rottker Tappen ein Medlein taufen lassen. Gev. Hieroni-tous und D. Paul Reinicken sel. Wittib (Nr. 22). Nomen Chatarina Maria.
{{NE}}In den Kirchenrechnungen der Pauli-Kirche findet sich vereinnahmt<br>
 
{{NE}}1641 unter Einnahme von Grabstätten in der Kirche: von Rotker Tappen für ein Kinder''sepultur'' - 10 fl. 16 gr. - Den 15. Decembris von Rotker Tappen von einer Kinderstelle in der Kirchen - 14 fl. 8 gr. - noch von demselben vom vorigen Kinde 3 fl. 12 gr.<br>
1634 Oct. 2 hat Röttker Tappen einen Knaben taufen lassen. Gev. des Kindes Vater Bruder Sylvester Tappen. Nomen Röttker.
{{NE}}1654: Rogker Tappe einen sohne in die Kirche begraben lassen.<br>
 
{{NE}}1656: von Rotgker Tappen {{Sperrschrift|Frawen}} für „ihren Rock auf dem Leiche“ — 1 fl.<br>
1636 Sept. 4 hat Röttker Tappe ein Medlein taufen lassen. Gev. General-•Quartienneister Seseinan’s Hausfrau. Nomen Anna Katharina.
{{NE}}1662 unter Einnahme von Grabstätten und Steinen in der Kirche: von Hr. Rotger Tappen für einen leichstein, so auf 2 kinder gelegt worden, entfangen 4 Rthlr., thut 7 fl. 4 gr.
 
1638 Aug. 13 hat Röttker Tappe einen Knaben taufen lassen. Gev. B. I). Her-TOannus Tappe. Nomen Herman.
 
1640 Oct 22 hat Röttker Tappen einen Knaben taufen lassen. Gev. D. Petrus Sy ring Syndicus. Nomen Peter.
 
Rötger wird am 16. Jan. 1635 von der Frau Klokischen (Nr. 25) in locum (lemortuorum — Rotger Tappen s Nr. 16 Jg* dem allein noch übrigen Vormunde ihres «Sohnes Sylvester Tappen (Nr. 21) adjungiert.
 
In den Kirchenrechnungen der Pauli-Kirche findet sich vereinnahmt
 
1641 unter Einnahme von Grabstätten in der Kirche: von Rotker Tappen tfir ein Kwüenepultur — 10 fl. 16 gi\iA- Den 15. Decembris von Rotker Tappen von einer Kinderstelle in der Kirchen 14 fl. 8 gr. noch von demselben vom vorigen Kinde 3 fl. 12 gr.
 
1654: Rogker Tappe einen solme in die Kirche begraben lassen.
 
1656: von Rotgker Tappen Frawen für „ihren Rock auf dem Leiche“ — 1 fl.
 
1662 unter Einnahme von Grabstätten und Steinen in der Kirche: von Hr. Rotger Tappen für einen leichstein, so auf 2 kinder gelegt worden, entfangen 4 Rthlr., thut 7 fl. 4 gr.

Aktuelle Version vom 12. November 2012, 12:41 Uhr

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Tappensches Familienbuch (1889)
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      Am 13. und 22. Sept. 1664 hatten in Sachen Rotger Tappen’s Appellanten, gegen die Obristin Sesemann, betr. einen Garten zwischen dem Hagen- und Almsthore belegen, die Hildesheimschen Kanzler und Räte auf Okular-Inspektion und Schätzung des Gartens erkannt. Der Rat zu Hildesheim hält die Vornahme dieser gerichtlichen Handlungen ohne seine Zuziehung für einen Eingriff in seine Jurisdiktion.

      Im Jahre 1669 wird Rotger Tappen und mit ihm Harmen Tappen (sein Sohn Nr. 51 ?), Magister Tappen (sein Neffe Nr. 38), Andreas Tappen (sein Sohn Nr. 45) und Jobst Heinrich Tappen (sein Neffe Nr. 44) als der Kramergilde angehörig aufgeführt.

      Rotker Tappen wird als Besitzer eines Gartens in der Venedig binnen Walles genannt 1656, ebenso 1658 April 2 und noch 1671 April 7. Dagegen werden am 20. März 1674 als Besitzer desselben Rötker Tappen Erben bezeichnet.

      Bezüglich dieses Gartens enthalten die Handels- und Kontrakt-Bücher der Stadt Hildesheim (Band VIII) vom Jahre 1683 folgenden Eintrag: „Kaufbrief über einen Garten in der Venedig binnen Walles, welchen für etlichen Jahren Rottker Tappen Sel. ex publico gekauft und für 400 Thlr., so sich derselbe in Anno 1649 an dem Ueberschuss seines fünfzehnfachen Schosses abschreiben lassen, welcher Garten jetziger Zeit Hr. Synddico D. Johanni Tappen, als welchem derselbe in der Teilung angefallen, zugehörig. Dieser Brief hätte vorlängst und zwar bei dem geschlossenen Kauf ausgefertigt werden sollen, ist aber verblieben, bis dass der Hr. Synd. hoc anno darum angehalten, und die Verfertigung consensu consulum erhalten.

      Im Jahre 1672 lebte noch Andreas’ (Nr. 45) Vater Rötger Tappen.

      In den Kirchenbüchern der Andreas-Kirche zu Hildesheim finden sich die Taufen folgender Kinder Rötgers verzeichnet:
      1629 Dec. 6 hat Röttker Tappen einen Knaben taufen lassen. Gevatter Hans Schmedt. Nomen Hans.
      1631 März 27 hat Rottker Tappen ein Medlein taufen lassen. Gev. Hieronimus und D. Paul Reinicken sel. Wittib (Nr. 22). Nomen Chatarina Maria.
      1634 Oct. 2 hat Röttker Tappen einen Knaben taufen lassen. Gev. des Kindes Vater Bruder Sylvester Tappen. Nomen Röttker.
      1636 Sept. 4 hat Röttker Tappe ein Medlein taufen lassen. Gev. General-Quartiermeister Seseman’s Hausfrau. Nomen Anna Katharina.
      1638 Aug. 13 hat Röttker Tappe einen Knaben taufen lassen. Gev. B. D. Hermannus Tappe. Nomen Herman.
      1640 Oct 22 hat Röttker Tappen einen Knaben taufen lassen. Gev. D. Petrus Syring Syndicus. Nomen Peter.

      Rötger wird am 16. Jan. 1635 von der Frau Klokischen (Nr. 25) in locum demortuorum - Rotger Tappen's Nr. 16 - dem allein noch übrigen Vormunde ihres Sohnes Sylvester Tappen (Nr. 21) adjungiert.

      In den Kirchenrechnungen der Pauli-Kirche findet sich vereinnahmt
      1641 unter Einnahme von Grabstätten in der Kirche: von Rotker Tappen für ein Kindersepultur - 10 fl. 16 gr. - Den 15. Decembris von Rotker Tappen von einer Kinderstelle in der Kirchen - 14 fl. 8 gr. - noch von demselben vom vorigen Kinde 3 fl. 12 gr.
      1654: Rogker Tappe einen sohne in die Kirche begraben lassen.
      1656: von Rotgker Tappen Frawen für „ihren Rock auf dem Leiche“ — 1 fl.
      1662 unter Einnahme von Grabstätten und Steinen in der Kirche: von Hr. Rotger Tappen für einen leichstein, so auf 2 kinder gelegt worden, entfangen 4 Rthlr., thut 7 fl. 4 gr.