Ratsbürger: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
Ein '''Ratsbürger''' war ein privilegierter Bürger der Stadt, der mit dem Recht ausgestattet waren aus ihren Reihen die Ratsherren der Stadt zu wählen. Zuerst waren dies Mitglieder des Patriziats, die den früheren Ministerialienfamilien entstammte, erst später wurde Der Zugang zum Rat auch anderen Gruppen gewährt.
Ein '''Ratsbürger''' war ein privilegierter Bürger der Stadt, der mit dem Recht ausgestattet waren aus ihren Reihen die Ratsherren der Stadt zu wählen. Zuerst waren dies Mitglieder des Patriziats, die den früheren Ministerialienfamilien entstammte, erst später wurde Der Zugang zum Rat auch anderen Gruppen gewährt.
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]

Aktuelle Version vom 4. Mai 2013, 08:34 Uhr

Ein Ratsbürger war ein privilegierter Bürger der Stadt, der mit dem Recht ausgestattet waren aus ihren Reihen die Ratsherren der Stadt zu wählen. Zuerst waren dies Mitglieder des Patriziats, die den früheren Ministerialienfamilien entstammte, erst später wurde Der Zugang zum Rat auch anderen Gruppen gewährt.