Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B083: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.'''</center>
<center>'''Beilage Nr. 12.'''</center>
<center>Darmstadt, den 30. April 1887.</center>
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|valign="top" |{{Sperrschrift |Inhalt:}}|| 1) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend. - 2) Bekanntmachung, die Ergebnisse der Verwaltung der Großherzoglichen Brandversicherungskasse vom Jahre 1884 betr. - 3) Ordensverleihung. - 4) Namensveränderung. - 5) Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 6) Dienstnachrichten. - 7) Konkurrenzeröffnungen
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<center>{{Sperrschrift |'''Bekanntmachung,}}<br />die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.'''</center>
{{NE}}Im Laufe des I. Quartals 1887 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachstehende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hiernach die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden:<br />
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{{NE}}7) das Vermächtniß des '''Friedrich Kornmüller''' zu Auerbach an die evangelische Kirche daselbst zu Gunsten der Ortsarmen, im Betrage von 200 [[Bild:Mark_5.svg|14px]];

Aktuelle Version vom 10. November 2013, 20:39 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887

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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 12.
Darmstadt, den 30. April 1887.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend. - 2) Bekanntmachung, die Ergebnisse der Verwaltung der Großherzoglichen Brandversicherungskasse vom Jahre 1884 betr. - 3) Ordensverleihung. - 4) Namensveränderung. - 5) Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 6) Dienstnachrichten. - 7) Konkurrenzeröffnungen



Bekanntmachung,
die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.

      Im Laufe des I. Quartals 1887 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachstehende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hiernach die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden:
      1) das Vermächtniß der Michael Stenner I. Eheleute zu Biblis an die Gemeinde Biblis zu Gunsten der Armen, im Betrage von 171 Mark 5.svg 43 Pfennig.svg;
      2) die Schenkung der Breuberger Sparkasse zu Höchst i. O. an das Mathilden-Landkrankenhaus zu Darmstadt, im Betrage von 200 Mark 5.svg;
      3) das Vermächtniß der Katharina Berz aus Mainz an die katholische Kirche zu St. Ignaz in Mainz zur Stiftung dreier Seelenämter, im Betrage von 1371 Mark 5.svg 43 Pfennig.svg;
      4) das Vermächtniß der Wittwe des Bürgermeisters Frühauff zu Mettenheim an die evangelische Kirchengemeinde daselbst zur Unterhaltung des Grabes ihrer Tochter und zu Gunsten der Armen, im Betrage von 2000 Mark 5.svg;
      5) das Vermächtniß des Kirchenrechners Beck zu Groß-Gerau an die evangelische Kirche daselbst zur Unterstützung von Armen und zur Unterhaltung seiner beiden Gräber, im Betrage von 1000 Mark 5.svg;
      6) die Schenkung des Fräulein von Jossa zu Lich an die Ottilien-Stiftung zu Hungen, im Betrage von 216 Mark 5.svg 50 Pfennig.svg;
      7) das Vermächtniß des Friedrich Kornmüller zu Auerbach an die evangelische Kirche daselbst zu Gunsten der Ortsarmen, im Betrage von 200 Mark 5.svg;