Amtsblatt 1823 No.24 Verord.135: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''18.3.1823, Königsberg:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1823, No.15, Verordnung No.90
* '''16.5.1823, Königsberg:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1823, No.24, Verordnung No.135
:''Das Land- und Stadtgericht zu Pr. Holland betreffend''
:''Auflösung der Stadtgerichte in Seeburg und Bischofsburg und des Justizamts Seeburg''
:In Gemäßheit der Verfügung des Königl. Justizministerii vom 10ten Februar d.J. wird vom 1sten April dieses Jahres ab,<br>das Justizamt Preuß. Holland mit dem dasigen Stadtgericht zu einem ''Könglichen Land- und Stadtgerichte zu Preuß. Holland'' vereinigt,<br>dessen Gerichtsbezirk
:Gemäß Verfügung des Herrn Justizministers Excellenz vom 21sten März d.J. werden am 1sten Juli d.J. die Königl. Stadtgerichte zu Seeburg und zu Bischofsburg<br>und Königl. Justizamt Seeburg aufgelöst.
::die Stadt Preuß. Holland, das dazugehörige Erbpachts Warnikam, die Kämmereidörfer Neuendorf und Bürgerhöfen, das Etablissement Fischerbuden,<br>die Wohnung des Wiesenwächters bei Weeskenhof,<br>die in den Kirchspielen Pr. Holland, Hirschfeld, Marienfelde, Mühlhausen, Hermsdorf, Schmauch, Schönberg, Rogehnen und Grünhagen belegenen Ortschaften<br>des Amtes Preuß. Holland,<br>sowie die im Kirchspiel Blumenau belegenen Ortschaften des Amtes Preuß.Marck<br>und das das ehemalige Patrimonialgericht zu Spittels, dessen Besitzer die Gerichtsbarkeit dem Staate abgetreten hat,
:.Von dem Gerichtsbezirke des Köngl. Justizamtes Seeburg sind die Dörfer Rittibalde, Wips, Friedrichshof und Pätschendorff
:in sich begreifen wird.
::dem Königl. Justizamte Wartenburg die Dörfer Frauenwalde, Siegfriedswalde, Tollnigk und Winken
::dem Fürstbischöflich Ermländischen Landvogteigerichte zu Heilsberg, und die Ortschaften Kraussn, Vorwerk Krausen und Mathildendorf
:vorläufig dem Königl. Stadtgerichte zu Rößel zugewiesen; die übrigen Ortschaften desselben,
:: die Ortschaften Bredinken, Dembowo, Genzikowo, Sadlowo, Stanislowo, Striowen, Wengoyen, Zadrosc, Zwada und Wald-Etablissement Sechshuben des Justizamtes Rößel
::das zum Justizamte Heilsberg gehörige Dorf Begnitten
::und die Städte Seeburg und Bischofsburg
:gehören zum Gerichtsbezirk des Königl. Land- und Stadtgerichtes, welches in die Stelle der aufzulösenden Gerichte am 1sten d.J. in Seeburg eingericht wird.
:Der Gerichtssprengel des Königl. Land- und Stadtgerichtes zu Seeburg wird hiernach
::die Kirchspiele Groß-Bessau, Bischofsburg, Frankenau, Freudenberg, Lautern, Prossitten und Seeburg,
:mit Ausnahme der innerhalb desselben gelegenen adlichen Güter, umfassen.
:Bei demselben sind angestellt:
:Bei demselben sind angestellt:
::als Land- und Stadtrichter, der bisherige Justizamtmann Gregorovius;
:: als Land- und Stadtrichter, der bisherige Stadtrichter zu Seeburg, Franz Anton Preuschhoff;
::als Land- und Stadtgerichts-Assessor, der Oberlandsgerichts-Referendarius Freiwald;
::als Assessor, der Kammergerichts-Referendarius König;
::als Deposital- Salarien-Kassen-Rendant und Ingrossator, der bisherige Registrator Hoppe zu Saalau;
::als Gerichtsdiener, der bisherige Amts-Landreuter Earoß und der Invalide Joseph Petrovich.
:: als Gerichtsbote, der Sergeant Johann Wenzell.
:Die Stellen des Registators, des Deposital- und Sportul-Rendanten, und des Kanzelisten und Protokollführers sind noch nicht besetzt.  
:Die Stellen des Registrators, Kalkulators und Protokollführers, des Kanzlisten, des Landreiters und des Gefangenwärters sind noch nicht definitiv besetzt. <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1823,No.15,Verordnung Nr.90,S.117,118 {{MDZ|bsb10694839|233}}</ref>
:<ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1823,No.24,Verordnung Nr.135,S.185{{MDZ|bsb10694839|343}}</ref>

Aktuelle Version vom 19. Juli 2014, 09:52 Uhr

  • 16.5.1823, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1823, No.24, Verordnung No.135
Auflösung der Stadtgerichte in Seeburg und Bischofsburg und des Justizamts Seeburg
Gemäß Verfügung des Herrn Justizministers Excellenz vom 21sten März d.J. werden am 1sten Juli d.J. die Königl. Stadtgerichte zu Seeburg und zu Bischofsburg
und Königl. Justizamt Seeburg aufgelöst.
.Von dem Gerichtsbezirke des Köngl. Justizamtes Seeburg sind die Dörfer Rittibalde, Wips, Friedrichshof und Pätschendorff
dem Königl. Justizamte Wartenburg die Dörfer Frauenwalde, Siegfriedswalde, Tollnigk und Winken
dem Fürstbischöflich Ermländischen Landvogteigerichte zu Heilsberg, und die Ortschaften Kraussn, Vorwerk Krausen und Mathildendorf
vorläufig dem Königl. Stadtgerichte zu Rößel zugewiesen; die übrigen Ortschaften desselben,
die Ortschaften Bredinken, Dembowo, Genzikowo, Sadlowo, Stanislowo, Striowen, Wengoyen, Zadrosc, Zwada und Wald-Etablissement Sechshuben des Justizamtes Rößel
das zum Justizamte Heilsberg gehörige Dorf Begnitten
und die Städte Seeburg und Bischofsburg
gehören zum Gerichtsbezirk des Königl. Land- und Stadtgerichtes, welches in die Stelle der aufzulösenden Gerichte am 1sten d.J. in Seeburg eingericht wird.
Der Gerichtssprengel des Königl. Land- und Stadtgerichtes zu Seeburg wird hiernach
die Kirchspiele Groß-Bessau, Bischofsburg, Frankenau, Freudenberg, Lautern, Prossitten und Seeburg,
mit Ausnahme der innerhalb desselben gelegenen adlichen Güter, umfassen.
Bei demselben sind angestellt:
als Land- und Stadtrichter, der bisherige Stadtrichter zu Seeburg, Franz Anton Preuschhoff;
als Assessor, der Kammergerichts-Referendarius König;
als Gerichtsdiener, der bisherige Amts-Landreuter Earoß und der Invalide Joseph Petrovich.
Die Stellen des Registators, des Deposital- und Sportul-Rendanten, und des Kanzelisten und Protokollführers sind noch nicht besetzt.
[1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1823,No.24,Verordnung Nr.135,S.185Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums