Amtsblatt 1823 No.24 Verord.135: Unterschied zwischen den Versionen
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:''Auflösung der Stadtgerichte in Seeburg und Bischofsburg und des Justizamts Seeburg'' | :''Auflösung der Stadtgerichte in Seeburg und Bischofsburg und des Justizamts Seeburg'' | ||
:Gemäß Verfügung des Herrn Justizministers Excellenz vom 21sten März d.J. werden am 1sten Juli d.J. die Königl. Stadtgerichte zu Seeburg und zu Bischofsburg<br>und Königl. Justizamt Seeburg aufgelöst. | :Gemäß Verfügung des Herrn Justizministers Excellenz vom 21sten März d.J. werden am 1sten Juli d.J. die Königl. Stadtgerichte zu Seeburg und zu Bischofsburg<br>und Königl. Justizamt Seeburg aufgelöst. | ||
:Von dem Gerichtsbezirke des Köngl. Justizamtes Seeburg sind die Dörfer Rittibalde, Wips, Friedrichshof und Pätschendorff | :.Von dem Gerichtsbezirke des Köngl. Justizamtes Seeburg sind die Dörfer Rittibalde, Wips, Friedrichshof und Pätschendorff | ||
:dem Königl. Justizamte Wartenburg die Dörfer Frauenwalde, Siegfriedswalde, Tollnigk und Winken | ::dem Königl. Justizamte Wartenburg die Dörfer Frauenwalde, Siegfriedswalde, Tollnigk und Winken | ||
: dem Fürstbischöflich Ermländischen Landvogteigerichte zu Heilsberg, und die Ortschaften Kraussn, Vorwerk Krausen und Mathildendorf | ::dem Fürstbischöflich Ermländischen Landvogteigerichte zu Heilsberg, und die Ortschaften Kraussn, Vorwerk Krausen und Mathildendorf | ||
:vorläufig dem Königl. Stadtgerichte zu Rößel zugewiesen; die übrigen Ortschaften desselben, | :vorläufig dem Königl. Stadtgerichte zu Rößel zugewiesen; die übrigen Ortschaften desselben, | ||
: die Ortschaften Bredinken, Dembowo, Genzikowo, Sadlowo, Stanislowo, Striowen, Wengoyen, Zadrosc, Zwada und Wald-Etablissement Sechshuben des Justizamtes Rößel | :: die Ortschaften Bredinken, Dembowo, Genzikowo, Sadlowo, Stanislowo, Striowen, Wengoyen, Zadrosc, Zwada und Wald-Etablissement Sechshuben des Justizamtes Rößel | ||
das zum Justizamte Heilsberg gehörige Dorf Begnitten | ::das zum Justizamte Heilsberg gehörige Dorf Begnitten | ||
: und die Städte Seeburg und Bischofsburg | ::und die Städte Seeburg und Bischofsburg | ||
gehören zum Gerichtsbezirk des Königl. Land- und | :gehören zum Gerichtsbezirk des Königl. Land- und Stadtgerichtes, welches in die Stelle der aufzulösenden Gerichte am 1sten d.J. in Seeburg eingericht wird. | ||
:Der Gerichtssprengel des Königl. Land- und Stadtgerichtes zu Seeburg wird hiernach | |||
::die Kirchspiele Groß-Bessau, Bischofsburg, Frankenau, Freudenberg, Lautern, Prossitten und Seeburg, | |||
:mit Ausnahme der innerhalb desselben gelegenen adlichen Güter, umfassen. | |||
:Bei demselben sind angestellt: | |||
:: als Land- und Stadtrichter, der bisherige Stadtrichter zu Seeburg, Franz Anton Preuschhoff; | |||
::als Assessor, der Kammergerichts-Referendarius König; | |||
::als Gerichtsdiener, der bisherige Amts-Landreuter Earoß und der Invalide Joseph Petrovich. | |||
:Die Stellen des Registators, des Deposital- und Sportul-Rendanten, und des Kanzelisten und Protokollführers sind noch nicht besetzt. | |||
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Aktuelle Version vom 19. Juli 2014, 09:52 Uhr
- 16.5.1823, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1823, No.24, Verordnung No.135
- Auflösung der Stadtgerichte in Seeburg und Bischofsburg und des Justizamts Seeburg
- Gemäß Verfügung des Herrn Justizministers Excellenz vom 21sten März d.J. werden am 1sten Juli d.J. die Königl. Stadtgerichte zu Seeburg und zu Bischofsburg
und Königl. Justizamt Seeburg aufgelöst. - .Von dem Gerichtsbezirke des Köngl. Justizamtes Seeburg sind die Dörfer Rittibalde, Wips, Friedrichshof und Pätschendorff
- dem Königl. Justizamte Wartenburg die Dörfer Frauenwalde, Siegfriedswalde, Tollnigk und Winken
- dem Fürstbischöflich Ermländischen Landvogteigerichte zu Heilsberg, und die Ortschaften Kraussn, Vorwerk Krausen und Mathildendorf
- vorläufig dem Königl. Stadtgerichte zu Rößel zugewiesen; die übrigen Ortschaften desselben,
- die Ortschaften Bredinken, Dembowo, Genzikowo, Sadlowo, Stanislowo, Striowen, Wengoyen, Zadrosc, Zwada und Wald-Etablissement Sechshuben des Justizamtes Rößel
- das zum Justizamte Heilsberg gehörige Dorf Begnitten
- und die Städte Seeburg und Bischofsburg
- gehören zum Gerichtsbezirk des Königl. Land- und Stadtgerichtes, welches in die Stelle der aufzulösenden Gerichte am 1sten d.J. in Seeburg eingericht wird.
- Der Gerichtssprengel des Königl. Land- und Stadtgerichtes zu Seeburg wird hiernach
- die Kirchspiele Groß-Bessau, Bischofsburg, Frankenau, Freudenberg, Lautern, Prossitten und Seeburg,
- mit Ausnahme der innerhalb desselben gelegenen adlichen Güter, umfassen.
- Bei demselben sind angestellt:
- als Land- und Stadtrichter, der bisherige Stadtrichter zu Seeburg, Franz Anton Preuschhoff;
- als Assessor, der Kammergerichts-Referendarius König;
- als Gerichtsdiener, der bisherige Amts-Landreuter Earoß und der Invalide Joseph Petrovich.
- Die Stellen des Registators, des Deposital- und Sportul-Rendanten, und des Kanzelisten und Protokollführers sind noch nicht besetzt.
- [1]
- ↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1823,No.24,Verordnung Nr.135,S.185Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums