Amtsblatt1821 V261: Unterschied zwischen den Versionen
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1821,No.36,Verordnung Nr.261, S.310 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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:''Einpfarrung der Modittenschen Güter I.Abth. '' | :''Einpfarrung der Modittenschen Güter I.Abth. '' | ||
:In dem durch das diesjährige Amtsblatt Seite 267 bekannt gemachten Einpfarrungs-Dekret vom 21sten d.J., wegen der zur evangelischen Kirche in Rössel eingepfarrten Evangelischen, | :In dem durch das diesjährige Amtsblatt Seite 267 bekannt gemachten Einpfarrungs-Dekret vom 21sten d.J., wegen der zur evangelischen Kirche in Rössel<br>eingepfarrten Evangelischen, die in der Umgegend dieser Stadt wohnen, sind die evangelischen Einwohner der Modittschen Güter, die ebenfalls zur genannten<br>Kirche eingepfarrt wurden, durch ein Versehen des Abschreibers ausgelassen, welches als Nachtrag jenes Einpfarrungs-Dekretes hiermit zur<br> öffentlichen Kenntniß gebracht wird. <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1821,No.36,Verordnung Nr.261, S.310 {{MDZ|bsb10694837|550}}</ref> <noinclude><references/>[[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Königsberg]]</noinclude> | ||
Aktuelle Version vom 19. Februar 2015, 10:16 Uhr
- 26.6.1821, Königsberg: Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Königsberg, 1821, No.36, Verordnung No.261
- Einpfarrung der Modittenschen Güter I.Abth.
- In dem durch das diesjährige Amtsblatt Seite 267 bekannt gemachten Einpfarrungs-Dekret vom 21sten d.J., wegen der zur evangelischen Kirche in Rössel
eingepfarrten Evangelischen, die in der Umgegend dieser Stadt wohnen, sind die evangelischen Einwohner der Modittschen Güter, die ebenfalls zur genannten
Kirche eingepfarrt wurden, durch ein Versehen des Abschreibers ausgelassen, welches als Nachtrag jenes Einpfarrungs-Dekretes hiermit zur
öffentlichen Kenntniß gebracht wird. [1]