Amtsblatt 1833 No.17 Verord.118: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''26.3.1833, Königsberg:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1853, No.17, Verordnung No.87
* '''26.3.1833, Königsberg:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1833, No.17, Verordnung No.87
:'' Neu entstandener Abbau Friedrichsberg betr. ''
:''Das neue Etablissement Neu Bajohren betr. ''
:Dem in den Grenzen der Dorfschaft Wolfshagen, Kreises Rastenburg, neu entstandenen Abbau, ist der Name Friedrichsberg beigelegt worden,<br>ohne daß dadurch in den Kommunal-, Polizei- und sonstigen Verhältnissen etwas geändert wird. <ref name="AMT1857">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1833, Nr.17, Verordnung Nr.87 S.118 {{MDZ|bsb10694849|244}}</ref><noinclude><references/></noinclude>
:Daß dem, in Folge der Auseinandersetzung, vom köllmischen Dorfe Groß Bajohren abgebauten, zum Domainen-Amte Wandlacken gehörigen, zur Kirche Nordenburg<br> eingepfarrten neuen Etablissement, welches gegen Osten, Süden und Norden vom Groß Bajohrschen Walde, gegen Westen von den Feldmarken des Dorfes Groß Bajohren<br> begrenzt wird, und in einem Wohnhaus, einem Schoppen, zwei Scheunen, einem Insthause und einer Schmiede besteht, der Name Neu Bajohren beigelegt, und dadurch<br>in den Kommunal-, polizeilichen Aufsichts-Verhältnisse dieses Etablissements zum Dorfe Groß Bajohren nicht im Mindesten verändert worden, wird hierdurch zur<br>öffentlichen Kenntniß gebracht. <ref name="AMT1857">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1833, Nr.17, Verordnung Nr.87 S.118 {{MDZ|bsb10694849|244}}</ref><noinclude><references/></noinclude>

Aktuelle Version vom 3. Oktober 2014, 12:46 Uhr

  • 26.3.1833, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1833, No.17, Verordnung No.87
Das neue Etablissement Neu Bajohren betr.
Daß dem, in Folge der Auseinandersetzung, vom köllmischen Dorfe Groß Bajohren abgebauten, zum Domainen-Amte Wandlacken gehörigen, zur Kirche Nordenburg
eingepfarrten neuen Etablissement, welches gegen Osten, Süden und Norden vom Groß Bajohrschen Walde, gegen Westen von den Feldmarken des Dorfes Groß Bajohren
begrenzt wird, und in einem Wohnhaus, einem Schoppen, zwei Scheunen, einem Insthause und einer Schmiede besteht, der Name Neu Bajohren beigelegt, und dadurch
in den Kommunal-, polizeilichen Aufsichts-Verhältnisse dieses Etablissements zum Dorfe Groß Bajohren nicht im Mindesten verändert worden, wird hierdurch zur
öffentlichen Kenntniß gebracht. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1833, Nr.17, Verordnung Nr.87 S.118 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums