Kommissar: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 10. Februar 2016, 09:24 Uhr
Amtsbezeichnung aus mittellateinisch commissarius "Beauftragter", "Stellvertreter", vom 15. bis zum 17. Jh. meist in der Form commissari (auch Plural), im Plural meist commissarien; im 18. Jh. auf Grund des französischen commissaire auch als commissair belegt.
- Bedeutung
- Beauftragter, Bevollmächtigter, Machtbote einer übergeordneten amtlichen Instanz, der mit Aufgaben der Rechtsprechung, Verwaltung, Repräsentation oä. betraut ist
- Kirchenrecht
- Bespiel: Statthalter des Archidiakons nach zeitlichem Kirchenrecht
- Schulaufsicht
- Bespiel 1862: Kommissarien der Königlichen Regierung (Provinz Westfalen) als angeordnete Schulinspektoren