Amtsblatt G 1835 No.7 Verord.42: Unterschied zwischen den Versionen

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::6. [[Eckertsdorf]], unweit Jägerswalde, auf der Ostseite des Kruttinner Flusses und des Dußsees;
::6. [[Eckertsdorf]], unweit Jägerswalde, auf der Ostseite des Kruttinner Flusses und des Dußsees;
::7. [[Schlößchen]], ebenfalls bei Jägerswalde auf der westlichen Seite des Kruttinner Flusses;
::7. [[Schlößchen]], ebenfalls bei Jägerswalde auf der westlichen Seite des Kruttinner Flusses;
::8. [[Nikolaihorst|Nikolayhorst]], nicht weit vom UnterFörster-Etablissement Kruttinner Glashütte;
::8. [[Nickelshorst (Dorf)|Nikolayhorst]], nicht weit vom Unterförster-Etablissement Kruttinner Glashütte;
::9. [[Galkowen]], dicht bei dem vorbezeichneten Orte;
::9. [[Galkowen]], dicht bei dem vorbezeichneten Orte;
::10. [[Einsiedeln (Landkreis Sensburg)|Kadßidlowen]], ebenfalls in der Nähe von Kruttinnerglashütte.
::10. [[Kazidlowen|Kadßidlowen]], ebenfalls in der Nähe von Kruttinnerglashütte.
: Dieses wird mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß jedes dieser Etablissements eine<br>besondere Kommune bildet. <ref name="AMT35">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1835, Nr.7, Verordnung Nr.42, S.127 {{MDZ|bsb10694614|151}}</ref> <ref>{{Wikipedia-Link|Philipponen|Philipponen}}</ref> <noinclude><references/> [[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude>
: Dieses wird mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß jedes dieser Etablissements eine<br>besondere Kommune bildet. <ref name="AMT35">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1835, Nr.7, Verordnung Nr.42, S.127 {{MDZ|bsb10694614|151}}</ref> <ref>{{Wikipedia-Link|Philipponen|Philipponen}}</ref> <noinclude><references/> [[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude>

Aktuelle Version vom 2. April 2016, 08:20 Uhr

  • 18.1.1835, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1835, No.7, Verordnung No.42
Neu entstandene Etablissements
Auf veräußerten Terrains der Königl. Forsten Kruttinnen und Nikolaiken sind von Mitgliedern der aus Polen eingewanderten Sekte der Philipponen, im landräthlichen Sensburgschen Kreise, mit Allerhöchster Genehmigung mehrere neue Etablissements gegründet worden, welche mit unserer Genehmigung folgende Namen erhalten haben:
1. Onufrigowen, in der Nähe des Gutes Luisenthal;
2. Piasken, am Beldansee, dem Dorfe Wigrinnen gegenüber;
3. Schönfeldt, am Schwignainersee bei Klein Schwignainnen;
4. Fedorwalde, bei Dietrichichswalde;
5. Peterhain, ebenfalls in der Nähe von Dietrichswalde;
6. Eckertsdorf, unweit Jägerswalde, auf der Ostseite des Kruttinner Flusses und des Dußsees;
7. Schlößchen, ebenfalls bei Jägerswalde auf der westlichen Seite des Kruttinner Flusses;
8. Nikolayhorst, nicht weit vom Unterförster-Etablissement Kruttinner Glashütte;
9. Galkowen, dicht bei dem vorbezeichneten Orte;
10. Kadßidlowen, ebenfalls in der Nähe von Kruttinnerglashütte.
Dieses wird mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß jedes dieser Etablissements eine
besondere Kommune bildet. [1] [2]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1835, Nr.7, Verordnung Nr.42, S.127 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
  2. Artikel Philipponen. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.