Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/012: Unterschied zwischen den Versionen

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Rüppurr, Brüder und der Gemeinde Rüppurr andererseits wegen
Rüppurr, Brüder und der Gemeinde Rüppurr andererseits wegen
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Kloster rechtlich nicht dazu verpflichtet sei (Gesch. des Oth 8, 97);
Kloster rechtlich nicht dazu verpflichtet sei (Gesch. des ObRh. 8, 97);
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Pfau von Rüppurr und Heinrich seinen Bruder und ihres Bruders
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Münster zu Basel errichtet und mit einem eigenen Haus und einer
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verächtlich gemacht wurde, als ob sie des hl. Sakramentes
Unwürdig wäre (Boos, Gesch. der rhein. Städtekultur IV, 170).
Unwürdig wäre (Boos, Gesch. der rhein. Städtekultur IV, 170).
Statt in dem Aufruhr (Gesch. des Ob.-Rh. N. f. IIl 385 ff.) von
Statt in dem Aufruhr (Gesch. des Ob.-Rh. N. f. III 385 ff.) von

Aktuelle Version vom 22. Januar 2016, 14:14 Uhr

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Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr
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Rüppurr, Brüder und der Gemeinde Rüppurr andererseits wegen Wiederherstellung der Kapelle und des Gottesackers daselbst, daß das Kloster rechtlich nicht dazu verpflichtet sei (Gesch. des ObRh. 8, 97); doch wurde diese Urkunde später stark bezweifelt.

      1362 belehnt Markgraf Rudolf VI. der Lange, den Arnold Pfau von Rüppurr und Heinrich seinen Bruder und ihres Bruders Söhne, Hansen, Heinzen und Renzen mit 60 fl von der Herbstbeet (Steuer) halb zu Durlach und halb zu Ettlingen, gegen Verzicht ihrer Ansprüche aus das Geleit zu Ettlingen; es ist abwerfig (ab- lösbar) mit 600 fl.

III.

      Bedeutende Veränderungen brachte die Reformation.

      1503 war Reinhard von Riepur Bischof in Worms geworden. Schon vorher hatten sich andere aus seinem Geschlecht dem Kirchendienst gewidmet. 1467 ist Jakob Pfau de Riedbur Dekanus der Kirche in Basel. Unter ihm wird ein ständiges Predigeramt in dem Münster zu Basel errichtet und mit einem eigenen Haus und einer Handbibliothek dotiert. Denselben nahm Ludwig Bischof zu Speier am 29. November 1474 als Generalvikar. Reinhard von Riepur war Nachfolger des Johannes von Dalberg, der als ein Beschützer der Wissenschaft galt, aber zugleich alle Selbständigkeitsbestrebungen der Wormser zu unterdrücken wußte, so sehr, daß die Stadt auf den Namen einer freien Stadt verzichten mußte und obgleich unschuldig, dem Pfalzgrafen 5000 Gulden Sühne zahlen mußte und 400 Gulden jährliches Schirmgeld. Der Bischof war Fürst und Herr der Stadt geworden. Reinhard hielt sich für verpflichtet, die Errungenschaften seines Vorgängers festzuhalten, war aber dazu zu schwach und lebte in fortwährender Fehde mit den Wormsern. 1514 brach der Aufruhr in Worms aufs neue aus, weil der Bischof die Bürger mit dem Rat der Stadt in Zwiespalt brachte.

      1517 beklagte sich der Rat der Stadt Worms bei den Reichsständen in Mainz über den Bischof; er hätte seit 14 Jahren nicht mehr die Kinder gefirmt und auch nicht die Firmelung durch einen Stellvertreter geschehen lassen; obwohl er öfters in der Stadt an- wesend gewesen sei (zumeist war er in Ladenburg), alles aus neidischem und gehässigem Gemüte, so er gegen die Wormser Bürger trage, und das nur deshalb, weil sie als getreue Untertanen des Reichs ihm die Obrigkeit und das Regiment der Stadt nicht anheimstellen wollten, durch welche Entzweiung die Stadt bei der Nachbarschaft verächtlich gemacht wurde, als ob sie des hl. Sakramentes Unwürdig wäre (Boos, Gesch. der rhein. Städtekultur IV, 170). – Statt in dem Aufruhr (Gesch. des Ob.-Rh. N. f. III 385 ff.) von