Heimbürge: Unterschied zwischen den Versionen

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Berufsbez.f.Person, die Verstorbene wäscht, bekleidet und kosmetisch zurechtmacht für Abschied am offenen Sarg.
'''Heimbürge''' hat als Berufs- oder Amtsbezeichnung zwei Bedeutungen:
(eig.Kenntnis aus Sachsen 1930-45, auch: Meyers Lexikon 1964)
* Totenwäscher/in, -bekleider/in
* Schulze, Bürgermeister eines Dorfes
 
== Totenwäscher ==
Heimbürge oder Heimbürgin bezeichnet eine Person, die Verstorbene wäscht, bekleidet und kosmetisch für den Abschied am offenen Sarg zurecht macht. (eigene Kenntnis aus Sachsen 1930-45, auch: Meyers Lexikon 1964)
 
== Schulzenamt ==
Heimbürge bezeichnet regional den Schulzen oder Bürgermeister eines Dorfes.
 
Siehe auch [[Bürgermeister]], [[Schulze]], [[Grebe]].
 
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]

Aktuelle Version vom 2. August 2006, 17:14 Uhr

Heimbürge hat als Berufs- oder Amtsbezeichnung zwei Bedeutungen:

  • Totenwäscher/in, -bekleider/in
  • Schulze, Bürgermeister eines Dorfes

Totenwäscher

Heimbürge oder Heimbürgin bezeichnet eine Person, die Verstorbene wäscht, bekleidet und kosmetisch für den Abschied am offenen Sarg zurecht macht. (eigene Kenntnis aus Sachsen 1930-45, auch: Meyers Lexikon 1964)

Schulzenamt

Heimbürge bezeichnet regional den Schulzen oder Bürgermeister eines Dorfes.

Siehe auch Bürgermeister, Schulze, Grebe.