Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/021: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
(Halbgeviert)
 
Zeile 3: Zeile 3:
{{NE}}Am 11. August 1581 schreibt der Advokat Hauck in Speier an
{{NE}}Am 11. August 1581 schreibt der Advokat Hauck in Speier an
Batt, er habe die zwei Goldgulden <tt>pro arrha</tt> mit Dank empfangen
Batt, er habe die zwei Goldgulden <tt>pro arrha</tt> mit Dank empfangen
und gegen die Klage der Äbtissin repliciert. Sie sei schuldig vermöge  
und gegen die Klage der Äbtissin repliciert. Sie sei schuldig vermöge
des Reichstagsabschieds von 1555 die Herren von Rüppurr
des Reichstagsabschieds von 1555 die Herren von Rüppurr
und deren Untertanen mit einem Geistlichen von deren Confession zu
und deren Untertanen mit einem Geistlichen von deren Confession zu
Zeile 15: Zeile 15:


{{NE}}Das geistliche Gericht verlangt ein Zeugenverhör und will
{{NE}}Das geistliche Gericht verlangt ein Zeugenverhör und will
nächstens einen Augenschein vornehmen. Im folgenden Jahr 1582
nächstens einen Augenschein vornehmen. Im folgenden Jahr 1582
den 3. April ist die Äbtissin erbötig, die zwei Messen in Rüppurr
den 3. April ist die Äbtissin erbötig, die zwei Messen in Rüppurr
wieder lesen zu lassen (der reinste Hohn), aber nicht einen evang.
wieder lesen zu lassen (der reinste Hohn), aber nicht einen evang.
Geistlichen zu bezahlen. Im Mai klagt der Advokat, daß die
Geistlichen zu bezahlen. Im Mai klagt der Advokat, daß die
Herren von Rüppurr ihm nicht gehörig Geld schicken für seine viele
Herren von Rüppurr ihm nicht gehörig Geld schicken für seine viele
Mühe. Am 7. August stirbt Philipp Jakob von Rüppurr. Sein
Mühe. Am 7. August stirbt Philipp Jakob von Rüppurr. Sein
Zeile 27: Zeile 27:
Weinzehnte wird entrichtet werden müssen und die Messen gelesen;
Weinzehnte wird entrichtet werden müssen und die Messen gelesen;
denn um den Religionsfrieden bekümmert sich das geistliche Gericht
denn um den Religionsfrieden bekümmert sich das geistliche Gericht
wenig. - Das war auch Gerechtigkeit.
wenig. - Das war auch Gerechtigkeit.


{{NE}}Ein Jahr später, 1583 den 22. Oktober, rät der Advokat, wenn
{{NE}}Ein Jahr später, 1583 den 22. Oktober, rät der Advokat, wenn
Zeile 45: Zeile 45:
bei dem geistlichen Gericht verlangt, es solle über Euch den Bann
bei dem geistlichen Gericht verlangt, es solle über Euch den Bann
aussprechen und diesen den beiden Markgrafen Philipp von Baden-
aussprechen und diesen den beiden Markgrafen Philipp von Baden-
Baden und Ernst Friedrich von Baden-Durlach zum Vollzug überweisen.”  
Baden und Ernst Friedrich von Baden-Durlach zum Vollzug überweisen.”
Schon drei Tage später, am 29. März schreiben die zwei
Schon drei Tage später, am 29. März schreiben die zwei

Aktuelle Version vom 22. Januar 2016, 14:21 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr
Inhalt

Rueppurr-Geschichte-Mayer.djvu # 26

Diese Seite im E-Book
GenWiki E-Book
<<<Vorherige Seite
[020]
Nächste Seite>>>
[022]
Rueppurr-Geschichte-Mayer.djvu # 26
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.



      Am 11. August 1581 schreibt der Advokat Hauck in Speier an Batt, er habe die zwei Goldgulden pro arrha mit Dank empfangen und gegen die Klage der Äbtissin repliciert. Sie sei schuldig vermöge des Reichstagsabschieds von 1555 die Herren von Rüppurr und deren Untertanen mit einem Geistlichen von deren Confession zu versehen und sie habe durch ihre Weigerung verursacht, daß die Herren von Rüppurr einen eigenen Pfarrherrn mit schweren Kosten zu Rüppurr zu bestellen und zu unterhalten genötigt waren. Qui non vult seminare spiritualia, non debet metere temporalia. (Wer nicht ewige Dinge aussäen will, soll auch keine zeitliche Güter ernten.) Indessen rate er, sich von dem Prozeß nicht zu viel zu versprechen, mehr werde von unparteiischen Schiedsrichtern zu erwarten sein.

      Das geistliche Gericht verlangt ein Zeugenverhör und will nächstens einen Augenschein vornehmen. – Im folgenden Jahr 1582 den 3. April ist die Äbtissin erbötig, die zwei Messen in Rüppurr wieder lesen zu lassen (der reinste Hohn), aber nicht einen evang. Geistlichen zu bezahlen. – Im Mai klagt der Advokat, daß die Herren von Rüppurr ihm nicht gehörig Geld schicken für seine viele Mühe. Am 7. August stirbt Philipp Jakob von Rüppurr. Sein Grabstein ist in der hiesigen alten Kirche.

      Am 13. Oktober desselben Jahres schreibt derselbe Advokat aus Speier: Mit dem Prozeß steht es nahe am üblen Ende. Der Weinzehnte wird entrichtet werden müssen und die Messen gelesen; denn um den Religionsfrieden bekümmert sich das geistliche Gericht wenig. –- Das war auch Gerechtigkeit.

      Ein Jahr später, 1583 den 22. Oktober, rät der Advokat, wenn der bischöfliche Vikar das Urteil fällen werde, zu appellieren, aber nicht an das Mainzer Konsistorium des Erzbischofs, sondern an das Reichskammergericht. Doch pflege das bischöfliche Gericht erst dann das Urteil zu sprechen, wenn die Unkosten entrichtet seien und schreite, wenn diese Entrichtung gar zu lange ausbleibe, zum Bann, dessen Vollzug es dem weltlichen Arm übertrage, also dem Markgrafen Philipp II. von Baden-Baden, was für das Haus von Rüppurr bedenklich wäre. 1584 dauert der Prozeß in Speier noch fort. Aber 1585 den 26. März schreibt Advokat Hauck an Batt: „Ihr schreibt mir, Lichtental habe das Pfarr- und Zehntrecht in Rüppurr zu Eurem Nachteil dem Markgrafen Philipp übertragen und doch hieß es schon 1553 und 1568, daß jenes Kloster die zwei Messen dem Stift Ettlingen übertragen habe. Der Advokat des Klosters hat nun bei dem geistlichen Gericht verlangt, es solle über Euch den Bann aussprechen und diesen den beiden Markgrafen Philipp von Baden- Baden und Ernst Friedrich von Baden-Durlach zum Vollzug überweisen.” Schon drei Tage später, am 29. März schreiben die zwei