Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/059: Unterschied zwischen den Versionen

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eine ganze Gemeinde nicht berücksichtigen sollte. Ich sage aus Erfahrung,
eine ganze Gemeinde nicht berücksichtigen sollte. Ich sage aus Erfahrung,
daß diese zwei Metzger, wenn es auf Uberlistung ankommt, zu allem
daß diese zwei Metzger, wenn es auf Uberlistung ankommt, zu allem
fähig sind, was der Mensch nur immer zum Nachteil seiner Nebenmenschen  
fähig sind, was der Mensch nur immer zum Nachteil seiner Nebenmenschen
unternehmen kann. Beide sind Ausländer”. Das Gesuch
unternehmen kann. Beide sind Ausländer”. Das Gesuch
wurde vom Direktorium des Murg- und Pfinzkreises in Durlach abgewiesen,  
wurde vom Direktorium des Murg- und Pfinzkreises in Durlach abgewiesen,
aber vom Ministerium des Innern genehmigt.
aber vom Ministerium des Innern genehmigt.


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{{NE}}Darauf wurde stets viel Wert gelegt. Schon 1590 berichtet der
{{NE}}Darauf wurde stets viel Wert gelegt. Schon 1590 berichtet der
Burgvogt von Scheibenhardt, daß die Herren von Rüppurr zur Trockenlegung  
Burgvogt von Scheibenhardt, daß die Herren von Rüppurr zur Trockenlegung
ihrer Wälder und Brüche hätten Gräben und Wafferleitungen
ihrer Wälder und Brüche hätten Gräben und Wafferleitungen
machen lassen, daß solches aber dem Wildstand schaden bringe.
machen lassen, daß solches aber dem Wildstand schaden bringe.
Nach dem Lagerbuch 1594 fol. 37 gehört der Wald, Waid und Eckert
Nach dem Lagerbuch 1594 fol. 37 gehört der Wald, Waid und Eckert
(Eicheln und Bucheln für Schweine) zu Rüppurr der Herrschaft eigentümlich,  
(Eicheln und Bucheln für Schweine) zu Rüppurr der Herrschaft eigentümlich,
doch haben die Untertanen zu Rüppurr von Alters her die Gerechtigkeit,  
doch haben die Untertanen zu Rüppurr von Alters her die Gerechtigkeit,
daß ihnen jedes Jahr zu ihrer ziemlichen Notdurft Bau- und Brennholz,  
daß ihnen jedes Jahr zu ihrer ziemlichen Notdurft Bau- und Brennholz,
sonderlich von Windfällen und abgehendem Holz abgegeben werde,
sonderlich von Windfällen und abgehendem Holz abgegeben werde,
ausgenommen, was die Latten zu ihren Gebäuden betrifft, die haben
ausgenommen, was die Latten zu ihren Gebäuden betrifft, die haben
sie selbst zu bezahlen. Von dieser Gerechtigkeit wird ausgiebig Gebrauch  
sie selbst zu bezahlen. Von dieser Gerechtigkeit wird ausgiebig Gebrauch
gemacht, denn es wurde 1766 von Amtswegen verboten, daß
gemacht, denn es wurde 1766 von Amtswegen verboten, daß
die Rüppurrer künftig in Karlsruhe Brennholz verkaufen. Aber schon
die Rüppurrer künftig in Karlsruhe Brennholz verkaufen. Aber schon
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nicht ganz, denn es wird dem Albrecht Franz, fürstlich-markgräflichem
nicht ganz, denn es wird dem Albrecht Franz, fürstlich-markgräflichem
Amtmann in Frauenalb befohlen, zu veranlassen, daß 108 Dielen aus
Amtmann in Frauenalb befohlen, zu veranlassen, daß 108 Dielen aus
dem Amt Frauenalb zur Belegung der Böden im Schloß dahier geliefert  
dem Amt Frauenalb zur Belegung der Böden im Schloß dahier geliefert
werden. Und 1633 muß der Amtmann in Langensteinbach
werden. Und 1633 muß der Amtmann in Langensteinbach
31 Eschen und 70 forlene Stämme zum Ban des herrschaftlichen
31 Eschen und 70 forlene Stämme zum Ban des herrschaftlichen
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{{NE}}1670 wird geklagt, daß der Baden-Baden'sche Jägermeister zu
{{NE}}1670 wird geklagt, daß der Baden-Baden'sche Jägermeister zu
Ettlingen, an der Grenze bei Rüppurr, auf Baden-Durlach'schem Gebiet  
Ettlingen, an der Grenze bei Rüppurr, auf Baden-Durlach'schem Gebiet
ein Jagen eingerichtet und die darin gewesenen jagdbaren Hirsche
ein Jagen eingerichtet und die darin gewesenen jagdbaren Hirsche
heimlicherweise und bei Nacht auf das Baden-Baden'sche Gebiet habe
heimlicherweise und bei Nacht auf das Baden-Baden'sche Gebiet habe
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um 18 Stämme Eichen und 40 Stück Aspen zum Bau einer Scheune.
um 18 Stämme Eichen und 40 Stück Aspen zum Bau einer Scheune.
Jn so gefährlicher Kriegszeit sei die höchste Not, da nicht mehr als
Jn so gefährlicher Kriegszeit sei die höchste Not, da nicht mehr als
vier Scheunen im ganzen Flecken seien. Er bekommt es gegen die gewöhnliche  
vier Scheunen im ganzen Flecken seien. Er bekommt es gegen die gewöhnliche
Bezahlung. - 1697 bittet Jakob Karlin dahier um Bauholz.
Bezahlung. - 1697 bittet Jakob Karlin dahier um Bauholz.

Aktuelle Version vom 22. Januar 2016, 16:17 Uhr

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Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr
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glaube nicht, fährt der Bittschreiber fort, daß wir noch in einem Zeitalter leben, da man wegen zwei in üblem Ruf stehenden Metzgern eine ganze Gemeinde nicht berücksichtigen sollte. Ich sage aus Erfahrung, daß diese zwei Metzger, wenn es auf Uberlistung ankommt, zu allem fähig sind, was der Mensch nur immer zum Nachteil seiner Nebenmenschen unternehmen kann. Beide sind Ausländer”. Das Gesuch wurde vom Direktorium des Murg- und Pfinzkreises in Durlach abgewiesen, aber vom Ministerium des Innern genehmigt.

Da die Gratisabgabe von Brenn- und Bauholz eine so große Anziehungskraft hatte, daß sich stets mehr als Bürger hier aufnehmen lassen wollten, als der Gemeinde lieb war, so folgt nun

2. Wald und Holz.

      Darauf wurde stets viel Wert gelegt. Schon 1590 berichtet der Burgvogt von Scheibenhardt, daß die Herren von Rüppurr zur Trockenlegung ihrer Wälder und Brüche hätten Gräben und Wafferleitungen machen lassen, daß solches aber dem Wildstand schaden bringe. – Nach dem Lagerbuch 1594 fol. 37 gehört der Wald, Waid und Eckert (Eicheln und Bucheln für Schweine) zu Rüppurr der Herrschaft eigentümlich, doch haben die Untertanen zu Rüppurr von Alters her die Gerechtigkeit, daß ihnen jedes Jahr zu ihrer ziemlichen Notdurft Bau- und Brennholz, sonderlich von Windfällen und abgehendem Holz abgegeben werde, ausgenommen, was die Latten zu ihren Gebäuden betrifft, die haben sie selbst zu bezahlen. Von dieser Gerechtigkeit wird ausgiebig Gebrauch gemacht, denn es wurde 1766 von Amtswegen verboten, daß die Rüppurrer künftig in Karlsruhe Brennholz verkaufen. Aber schon 1611 genügten die hiesigen Waldungen für den großen Verbrauch nicht ganz, denn es wird dem Albrecht Franz, fürstlich-markgräflichem Amtmann in Frauenalb befohlen, zu veranlassen, daß 108 Dielen aus dem Amt Frauenalb zur Belegung der Böden im Schloß dahier geliefert werden. Und 1633 muß der Amtmann in Langensteinbach 31 Eschen und 70 forlene Stämme zum Ban des herrschaftlichen Hauses dahier senden.

      1670 wird geklagt, daß der Baden-Baden'sche Jägermeister zu Ettlingen, an der Grenze bei Rüppurr, auf Baden-Durlach'schem Gebiet ein Jagen eingerichtet und die darin gewesenen jagdbaren Hirsche heimlicherweise und bei Nacht auf das Baden-Baden'sche Gebiet habe treiben lassen.

      1694 bittet Pfarrer Obermüller dahier für einen hiesigen Bürger um 18 Stämme Eichen und 40 Stück Aspen zum Bau einer Scheune. Jn so gefährlicher Kriegszeit sei die höchste Not, da nicht mehr als vier Scheunen im ganzen Flecken seien. Er bekommt es gegen die gewöhnliche Bezahlung. –- 1697 bittet Jakob Karlin dahier um Bauholz.