Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/068: Unterschied zwischen den Versionen

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{{NE}}Auch ''Weggeld'' (Oktroi) wurde erhoben; 1743/44 von jedem Stück
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Zugvieh ½ Kr. Von Juni bis März des folgenden Jahres 1743/44
Zugvieh ½ Kr. Von Juni bis März des folgenden Jahres 1743/44
ertrug es 100 fl 33½ Kr. 1733 wurde es erhöht auf 1 Kr. für
ertrug es 100 fl 33½ Kr. 1733 wurde es erhöht auf 1 Kr. für
Vieh und ½ Kr. für Personen zu Fuß. Beiertheim war frei. Der
Vieh und ½ Kr. für Personen zu Fuß. Beiertheim war frei. Der
Zoller und Geldeinzieher Billet erhob es.
Zoller und Geldeinzieher Billet erhob es.


{{NE}}1747 wird für das Pfinztal eine neue Weggeldordnung festgestellt,  
{{NE}}1747 wird für das Pfinztal eine neue Weggeldordnung festgestellt,
dagegen wurde der Weg von Wolfartsweier über das Killisfeld  
dagegen wurde der Weg von Wolfartsweier über das Killisfeld
nach Rüppurr und Karlsruhe den Fremden verboten, den Einheimischen  
nach Rüppurr und Karlsruhe den Fremden verboten, den Einheimischen
aber freigegeben ohne Weggeld.
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Kaufbrief an sich gebracht und hat ihn 346 Jahre hindurch innegehabt.  
Kaufbrief an sich gebracht und hat ihn 346 Jahre hindurch innegehabt.
Aber nicht ohne Schwierigkeiten. Schon 1340 war des
Aber nicht ohne Schwierigkeiten. Schon 1340 war des
Klosters Lichtental Kleinzehnten in Ettlingen, Durlach und Rüppurr
Klosters Lichtental Kleinzehnten in Ettlingen, Durlach und Rüppurr
für eine Schuld an Herburg, die Witwe des Bürgers Heinrich Weiß
für eine Schuld an Herburg, die Witwe des Bürgers Heinrich Weiß
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Beuren zu. Ausgenommen davon sind nachbeschriebene, znm Schloß
Beuren zu. Ausgenommen davon sind nachbeschriebene, znm Schloß
gehörige Güter; sie sind mit 13 Marksteinen ausgezeichnet mit den
gehörige Güter; sie sind mit 13 Marksteinen ausgezeichnet mit den
Buchstaben <tt>R. K. G.</tt> = Rüppurer Kammer Gut und <tt>Z. F.</tt>= Zehntfrei.  
Buchstaben <tt>R. K. G.</tt> = Rüppurer Kammer Gut und <tt>Z. F.</tt>= Zehntfrei.
1636 wird berichtet: Männiglich weiß, daß vor langer Zeit
1636 wird berichtet: Männiglich weiß, daß vor langer Zeit
(nemlich bis 1596) Edelleute zu Rüppurr gewohnt haben, die den
(nemlich bis 1596) Edelleute zu Rüppurr gewohnt haben, die den
Zehnten innegehabt, aber ihn dem Gotteshaus zu Lichtental haben
Zehnten innegehabt, aber ihn dem Gotteshaus zu Lichtental haben
zukommen lassen. Das Kloster hat davon dem Pfarrer zu Ettlingen
zukommen lassen. Das Kloster hat davon dem Pfarrer zu Ettlingen

Aktuelle Version vom 22. Januar 2016, 16:25 Uhr

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Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr
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      10. Eine besondere Abgabe bildet die Manumissiontaxe (Entlassung oder Freilassung dessen, der ins Ausland gezogen ist). 1791 bittet die Ehefrau eines Gg. Fr. Kappler in einem Dorf im wurttembergischen Oberamt Neuenbürg um Nachlaß der von ihrem von Rüppurr weggezogenen Manne erhobenen Manumissiontaxe im Betrage von 90 fl 42⅔ Kr. Jhr ganzes Vermögen bestand in 907 fl 7 Kr. Die Bitte war vergeblich.

      Von Forst- und Jagdabgaben war Rüppurr frei. Doch hatte der Förster eine Wiese, 1 Viertel groß. Dagegen Spöck hatte jährlich auf Ostern 200 sogenannte Waldeier zu 2 fl taxiert, an den Förster, bezw. an die Großh. Forstverwaltung abzugeben bis 1829, da diese Abgabe aufgehoben wurde.

      1664 wurde eine Türkensteuer im ganzen Lande angeordnet, von einer Ehe 30 Kr., einem Witwer 20 Kr., einer Witwe 10 Kr., von den ledigen 15 und 7½ Kr., von Vermögen unter 500 fl 7½ Kr.

      Auch Weggeld (Oktroi) wurde erhoben; 1743/44 von jedem Stück Zugvieh ½ Kr. Von Juni bis März des folgenden Jahres 1743/44 ertrug es 100 fl 33½ Kr. – 1733 wurde es erhöht auf 1 Kr. für Vieh und ½ Kr. für Personen zu Fuß. Beiertheim war frei. Der Zoller und Geldeinzieher Billet erhob es.

      1747 wird für das Pfinztal eine neue Weggeldordnung festgestellt, dagegen wurde der Weg von Wolfartsweier über das Killisfeld nach Rüppurr und Karlsruhe den Fremden verboten, den Einheimischen aber freigegeben ohne Weggeld.

      Neben den Abgaben und Steuern für das wirtschaftliche Leben von großer Bedeutung war

6. der Zehnte.

      Den Zehnten von hier hat das Kloster Lichtental 1290 laut Kaufbrief an sich gebracht und hat ihn 346 Jahre hindurch innegehabt. – Aber nicht ohne Schwierigkeiten. Schon 1340 war des Klosters Lichtental Kleinzehnten in Ettlingen, Durlach und Rüppurr für eine Schuld an Herburg, die Witwe des Bürgers Heinrich Weiß in Ettlingen verpfändet.

      1594 Lagerbuch-Renovation heißt es: Der große Frucht- und Weinzehnte, zu Rüppurr fallend, gehört dem Kloster Lichtental bei Beuren zu. Ausgenommen davon sind nachbeschriebene, znm Schloß gehörige Güter; sie sind mit 13 Marksteinen ausgezeichnet mit den Buchstaben R. K. G. = Rüppurer Kammer Gut und Z. F.= Zehntfrei. 1636 wird berichtet: Männiglich weiß, daß vor langer Zeit (nemlich bis 1596) Edelleute zu Rüppurr gewohnt haben, die den Zehnten innegehabt, aber ihn dem Gotteshaus zu Lichtental haben zukommen lassen. Das Kloster hat davon dem Pfarrer zu Ettlingen