Inhibition: Unterschied zwischen den Versionen

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==Amtssprache==
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* inhibeo (lat.) ich halte an
# inhibeo (lat.) ich halte an
 
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;1.Bedeutung: Verbot, Einschreiten zum Zweck der Verhinderung
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;2.Bedeutung: verhindern, hemmen, untersagen, verbieten


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[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
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[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
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Aktuelle Version vom 24. April 2022, 10:54 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Inhibition

Amtssprache

  1. inhibeo (lat.) ich halte an
  2. inhibieren
1.Bedeutung
Verbot, Einschreiten zum Zweck der Verhinderung
2.Bedeutung
verhindern, hemmen, untersagen, verbieten

Beispiel

Fußnoten

  1. Quelle: Stratmann, Bodo:Vom Grafengericht zur Freigrafschaft Heiden, Familie von Heiden zu Engelrading (2020)

Weblinks

Zeitlich, regionale Begrifflichkeit

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