Abitur: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Abiturient'''  
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Ein Schüler an der höheren Schule, der die [[Reifeprüfung]] ablegt. Aus abiturus (lat), einer der weggehen wird, daraus dann abituriens (lat), ein Abiturient, der weggehen will. Diese Abschlußprüfung wurde 1788 in [[Preußen]] eingeführt.  
Ein Schüler an der höheren Schule ([[Gymnasium]]), der die [[Reifeprüfung]] ablegt. Aus abiturus (lat), einer der weggehen wird, daraus dann abituriens (lat), ein Abiturient, der weggehen will. Diese Abschlußprüfung wurde 1788 in [[Preußen]] eingeführt.  


Aus dem Abiturientenexamen wurde das Abiturium und dann in der Kurzform '''Abitur''' und in der weiteren Abkürzung '''Abi'''.
Aus dem Abiturientenexamen wurde das Abiturium und dann in der Kurzform '''Abitur''' und in der weiteren Abkürzung '''Abi'''.

Aktuelle Version vom 13. November 2024, 01:57 Uhr

Abiturient

Ein Schüler an der höheren Schule (Gymnasium), der die Reifeprüfung ablegt. Aus abiturus (lat), einer der weggehen wird, daraus dann abituriens (lat), ein Abiturient, der weggehen will. Diese Abschlußprüfung wurde 1788 in Preußen eingeführt.

Aus dem Abiturientenexamen wurde das Abiturium und dann in der Kurzform Abitur und in der weiteren Abkürzung Abi.

  • Abitur, eine Prüfung für den, der von der Schule weggehen will.
  • höchsten Schulabschluss in Deutschland und damit die allgemeine Hochschulreife.
  • Mit dem Abitur wird die Studierfähigkeit nachgewiesen.

Das Abitur berechtigt zum Studium an sämtlichen Hochschulen in Deutschland.

Siehe auch

Weblinks

Quelle


Normdaten (Sachbegriff): GND: 4049194-8