Abstammungsurkunde: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Abstammungsurkunde''' ist nach dem in Deutschland (Stand 2007) gültigen [[Personenstandsgesetz]] eine [[Personenstandsurkunde]], die aus dem [[Geburtenbuch]] erstellt wird. Sie zeigt im Gegensatz zur [[Geburtsrurkunde]] als einzige Urkunde die Herkunft einer Person von bestimmten Eltern, die tasächliche Abstammung, auch bei [[Adoption]].
Eine '''Abstammungsurkunde''' ist nach dem in Deutschland (Stand 2007) gültigen [[Personenstandsgesetz]] eine [[Personenstandsurkunde]], die aus dem [[Geburtenbuch]] erstellt wird. Sie zeigt im Gegensatz zur [[Geburtsurkunde]] als einzige Urkunde die Herkunft einer Person von bestimmten Eltern, die tasächliche Abstammung, auch bei [[Adoption]].


''Quelle: http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/org/standesamt/urkunden.html''
''Quelle: http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/org/standesamt/urkunden.html''
[[Kategorie:Quellengattung]]
[[Kategorie:Standesamtsurkunde nach Art]]
[[Kategorie:Genealogisches Basiswissen]]

Aktuelle Version vom 15. Mai 2012, 22:47 Uhr

Eine Abstammungsurkunde ist nach dem in Deutschland (Stand 2007) gültigen Personenstandsgesetz eine Personenstandsurkunde, die aus dem Geburtenbuch erstellt wird. Sie zeigt im Gegensatz zur Geburtsurkunde als einzige Urkunde die Herkunft einer Person von bestimmten Eltern, die tasächliche Abstammung, auch bei Adoption.

Quelle: http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/org/standesamt/urkunden.html