Zugehör (Familienname): Unterschied zwischen den Versionen
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Zubehör und Zugehörigkeit - die Bandbreite des Begriffes ''zugehörig sein'' hat sich im Laufe der Jahrhundert gewandelt. Der Familienname ''Zugehör'' ist eine Abkürzung von ''Zugehörer''. Im Sprachgebrauch des Spätmittelalters konnten sowohl Personen als auch Sachen mit einer höher gestellten Person, einem herrschaftlichen Haushalt, einem Rechtsgebilde wie z. | Zubehör und Zugehörigkeit - die Bandbreite des Begriffes ''zugehörig sein'' hat sich im Laufe der Jahrhundert gewandelt. Der Familienname ''Zugehör'' ist eine Abkürzung von ''Zugehörer''. Im Sprachgebrauch des Spätmittelalters konnten sowohl Personen als auch Sachen mit einer höher gestellten Person, einem herrschaftlichen Haushalt, einem Rechtsgebilde wie z. B. einer Stadt oder gar einer Nation rechtlich verbunden sein. Infolgedessen kam das Wort ''Zugehörer'' besonders häufig in der spätmittelalterlichen Rechtssprache vor. Wie die Belege im Deutschen Wörterbuch zeigen, steht der Zugehörer inhaltlich zwischen der Verwandtschaft (also den Angehörigen) und dem Gesinde, auch im Sinne von Instmann oder Leibeigener.<ref>Jacob und Wilhelm Grimm, Deutsches Wörterbuch, Leipzig: S. Hirzel 1854-1960</ref> Mit dem Aufkommen der modernen Gesellschaft, spätestens seit der Bauernbefreiung im 19. Jahrhundert, gibt es die Form der persönlichen Zugehörigkeit eines Menschen nicht mehr. | ||
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Die Zahlen in eckigen Klammern beziehen sich auf die Häufigkeit der Namen, also Görlitz [20] = 20 mal in Görlitz vorkommend, und so fort aus "den Adreßbüchern der dreißiger Jahre" der entsprechenden Städte. | Die Zahlen in eckigen Klammern beziehen sich auf die Häufigkeit der Namen, also Görlitz [20] = 20 mal in Görlitz vorkommend, und so fort aus "den Adreßbüchern der dreißiger Jahre" der entsprechenden Städte. | ||
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==Literaturhinweise== | ==Literaturhinweise== | ||
* Bahlow | * Hans Bahlow, [[Schlesisches Namenbuch]] (1953) | ||
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Aktuelle Version vom 26. November 2023, 10:22 Uhr
Herkunft und Bedeutung
Zubehör und Zugehörigkeit - die Bandbreite des Begriffes zugehörig sein hat sich im Laufe der Jahrhundert gewandelt. Der Familienname Zugehör ist eine Abkürzung von Zugehörer. Im Sprachgebrauch des Spätmittelalters konnten sowohl Personen als auch Sachen mit einer höher gestellten Person, einem herrschaftlichen Haushalt, einem Rechtsgebilde wie z. B. einer Stadt oder gar einer Nation rechtlich verbunden sein. Infolgedessen kam das Wort Zugehörer besonders häufig in der spätmittelalterlichen Rechtssprache vor. Wie die Belege im Deutschen Wörterbuch zeigen, steht der Zugehörer inhaltlich zwischen der Verwandtschaft (also den Angehörigen) und dem Gesinde, auch im Sinne von Instmann oder Leibeigener.[1] Mit dem Aufkommen der modernen Gesellschaft, spätestens seit der Bauernbefreiung im 19. Jahrhundert, gibt es die Form der persönlichen Zugehörigkeit eines Menschen nicht mehr.
Varianten des Namens
- Michel Zcugehorer, 1466/67 Görlitz
Geographische Verteilung
Relative Verteilung des Namens Zugehör (1996)
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Die Farbskala zeigt die Anzahl von "Zugehör" bezogen auf je 1 Million Einträge.
Schlesien
Zugehör (Sagan [3], Neusalz [2], Breslau [5], Liegnitz)
Die Zahlen in eckigen Klammern beziehen sich auf die Häufigkeit der Namen, also Görlitz [20] = 20 mal in Görlitz vorkommend, und so fort aus "den Adreßbüchern der dreißiger Jahre" der entsprechenden Städte.
Bekannte Namensträger
Sonstige Personen
Geographische Bezeichnungen
Umgangssprachliche Bezeichnungen
Anmerkungen
- ↑ Jacob und Wilhelm Grimm, Deutsches Wörterbuch, Leipzig: S. Hirzel 1854-1960
Literaturhinweise
- Hans Bahlow, Schlesisches Namenbuch (1953)
Metasuche