Herrenkötter: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Hierarchie''': [[Regional]] > [[HRR]] > [[Historische deutsche Staaten]]  >  [[Lebensumstände]] > [[Dorfentstehung]]  > [[Dorfwirtschaft]] > [[Landwirtschaft]] > [[Bauer (Berufsbezeichnung)]] > [[Kötter]] > [[Herrenkötter]]
==Herrenkötter==
* Herrenkötter ist der (freie) Aufsitzer eines Kottens nach Kottenrecht auf grundherrlichen (heimgefallenen) Besitz.


=== Beschreibung===
==Herrenkotten==
* Herrenkötter ist der Aufsitzer eines Kottens nach [[Kottenrecht]] auf [[Grundherrschaft|grundherrlichen Eigentum]].
Herrenkotten sind Kotten im grundherrlichen Besitz von [[Landesfürst|Landesfürsten]] oder von [[Herrlichkeit|Herrlichkeiten]].


====Herrenkotten====
Herrenkotten sind Kotten auf grundherrlichen Besitz.
[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Landwirtschaftlicher Begriff]]

Aktuelle Version vom 3. August 2023, 22:48 Uhr

Herrenkötter

  • Herrenkötter ist der (freie) Aufsitzer eines Kottens nach Kottenrecht auf grundherrlichen (heimgefallenen) Besitz.

Herrenkotten

Herrenkotten sind Kotten im grundherrlichen Besitz von Landesfürsten oder von Herrlichkeiten.