Herrenkötter: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Hierarchie:'''
==Herrenkötter==
* Herrenkötter ist der (freie) Aufsitzer eines Kottens nach Kottenrecht auf grundherrlichen (heimgefallenen) Besitz.


[[Genealogie|Familienforschung]] > [[Informelles Lernen]]  > [[Lebensumstände]] > [[Dorfwirtschaft]] > [[Landwirtschaft]] > [[Bauer (Berufsbezeichnung)]] > [[Kottenrecht]]> [[Kötter]] > [[Herrenkötter]]  
==Herrenkotten==
Herrenkotten sind Kotten im grundherrlichen Besitz von [[Landesfürst|Landesfürsten]] oder von [[Herrlichkeit|Herrlichkeiten]].


=== Beschreibung===
* Herrenkötter ist der Aufsitzer eines Kottens nach [[Kottenrecht]] auf [[Grundherrschaft|grundherrlichen Besitz oder Eigentum]]. Im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit verstand man darunter einen Bauer, welcher mit dem zuständigen Grundherrn vereinbart hatte, das ihm überlassene Pachteigentum des Grundherrn zu bewirtschaften, das vorhandene das Vieh zu hüten, die Ländereien zu nutzen und zu schützen und die ihm einen Teil ihrer Ernte oder Einkünfte abgeben.
====Herrenkotten====
Herrenkotten sind Kotten auf grundherrlichen Besitz.
[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Landwirtschaftlicher Begriff]]

Aktuelle Version vom 3. August 2023, 22:48 Uhr

Herrenkötter

  • Herrenkötter ist der (freie) Aufsitzer eines Kottens nach Kottenrecht auf grundherrlichen (heimgefallenen) Besitz.

Herrenkotten

Herrenkotten sind Kotten im grundherrlichen Besitz von Landesfürsten oder von Herrlichkeiten.