Hausleute: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Hausleute''', '''Hausmann''', '''Gehausmann''', '''Inleute''', '''Inmann''', '''Involk''' sind alles Begriffe, die sich auf Personen beziehen, die im Haus oder Nebenhaus eines Bauern ein Wohnrecht besaßen (ggf. auch ein wenig Land oder einen Garten) und dafür Tagwerkerdienste für den Bauern leisteten.<ref>Reinhard Riepl: Wörterbuch für Genealogie, Familienforschung und Heimatforschung in Bayern und Österreich</ref> Teilweise handelte es sich wohl auch um saisonale Vertragsverhältnisse.<ref>R. Ramseyer: Sprache und Dichtung: Forschungen zur Sprach- und Literaturwissenschraft, Verlag Paul Haupt., 1961, ([https://books.google.com?id=nSxcwhoYvFcC&&dq=Gehausmann Google Books])</ref> | |||
Die Begriffe werden teilweise synonym zu ''Mieter'' benutzt. | |||
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Aktuelle Version vom 1. November 2024, 14:47 Uhr
Hausleute, Hausmann, Gehausmann, Inleute, Inmann, Involk sind alles Begriffe, die sich auf Personen beziehen, die im Haus oder Nebenhaus eines Bauern ein Wohnrecht besaßen (ggf. auch ein wenig Land oder einen Garten) und dafür Tagwerkerdienste für den Bauern leisteten.[1] Teilweise handelte es sich wohl auch um saisonale Vertragsverhältnisse.[2]
Die Begriffe werden teilweise synonym zu Mieter benutzt.
Einzelnachweise
- ↑ Reinhard Riepl: Wörterbuch für Genealogie, Familienforschung und Heimatforschung in Bayern und Österreich
- ↑ R. Ramseyer: Sprache und Dichtung: Forschungen zur Sprach- und Literaturwissenschraft, Verlag Paul Haupt., 1961, (Google Books)