Firmliste: Unterschied zwischen den Versionen

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''' Firmlisten ''': Während das Sakrament der Erstkommunion alljährlich von den lokalen Pfarrern gespendet wurden, welche in den Verzeichnissen für Erstkommunikaten deren Namen und die der nahen Verwandtschaft entspringenden Paten festhielten, wurde das Sakrament der Firmung duch den Regionalbischof oder Archdiakon in der lokalen Pfarrei in mehrjährigen Abständen gespendet. Auch hier wurden die Namen der Firmlinge und Paten vom Pfarrer angefertigt. Eine Kopie der Firmlisten wurde aber ebenfalls beim zuständigen Archidiakonat oder Dekanat hinterlegt.
''' Firmlisten ''': Während das Sakrament der Erstkommunion alljährlich von den lokalen Pfarrern gespendet wurden, welche in den Verzeichnissen für Erstkommunikaten deren Namen und die der nahen Verwandtschaft entspringenden Paten festhielten, war das Sakrament der Firmung dem Bischof vorbehalten, welcher es in der lokalen Pfarrei in mehrjährigen Abständen spendete. Auch hier wurden die Namen der Firmlinge und Paten vom Pfarrer angefertigt. Eine Kopie der Firmlisten wurde im Fürstbistum Münster beim zuständigen Archidiakonat oder Dekanat hinterlegt.
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'''Beurteilung:''' In der Kombination der Aufschreibung der Sakramentsempfänger mit ihren Paten ergeben sich für das 17. und 18. Jahrhundert bei durch Einheirat angeklebten Namen oder bei Taufen nur Angabe eines einzigen Familiennamens für beide Eltern, der über die Kirchenbücher nicht zu lösende Frage, mit Hilfe der Patenschaftsangaben bei den Sakramentsempfängern in Verbindung mit Angaben der Paten bei Täuflingen in der Familie, näher zu kommen. Auch hier eine interessante Ergänzung zu Angaben in den Kirchenbüchern, zu [[Nomina parochianum]] als Hauptquelle, zum  [[Catalogus communicantium]]  und zum  [[Status animarum]].--[[Benutzer:bodo-stratmann|bodo-stratmann]] 12:27, 14. Jun 2005 (CEST)
'''Beurteilung:''' In frühen Kirchenbüchern sind bei Taufen häufig nur die Vornamen von Mutter und Vater, so wie ein einheitlicher Familienname im Taufbuch eingetragen. Im Münsterland und Westfalen ist dann regelmäßig mit eine Einheirat mit Namensanklebung zurechnen. Allein über die Kirchenbücher läßt sich dabei die zu lösende Namensfrage beider Eltern nicht klären. In der Kombination der Aufschreibung der Sakramentsempfänger mit ihren Paten bei Taufen, Kommunion und Firmung ergeben sich für das 17. und 18. Jahrhundert,weitere Möglichkeiten den Geburtsnamen der Eltern in diesen Fällen zu klären. Auch hier eine interessante Ergänzung zu Angaben in den Kirchenbüchern, zu [[Nomina parochianum]] als Hauptquelle, zum  [[Catalogus communicantium]], zum  [[Status animarum]] und zur [[Kommunikantenliste]].  


[[Kategorie:Quellengattung]]
[[Kategorie:Quellengattung]]
[[Kategorie:Genealogischer Begriff]]

Aktuelle Version vom 13. Januar 2007, 16:41 Uhr

Firmlisten : Während das Sakrament der Erstkommunion alljährlich von den lokalen Pfarrern gespendet wurden, welche in den Verzeichnissen für Erstkommunikaten deren Namen und die der nahen Verwandtschaft entspringenden Paten festhielten, war das Sakrament der Firmung dem Bischof vorbehalten, welcher es in der lokalen Pfarrei in mehrjährigen Abständen spendete. Auch hier wurden die Namen der Firmlinge und Paten vom Pfarrer angefertigt. Eine Kopie der Firmlisten wurde im Fürstbistum Münster beim zuständigen Archidiakonat oder Dekanat hinterlegt.


Beurteilung: In frühen Kirchenbüchern sind bei Taufen häufig nur die Vornamen von Mutter und Vater, so wie ein einheitlicher Familienname im Taufbuch eingetragen. Im Münsterland und Westfalen ist dann regelmäßig mit eine Einheirat mit Namensanklebung zurechnen. Allein über die Kirchenbücher läßt sich dabei die zu lösende Namensfrage beider Eltern nicht klären. In der Kombination der Aufschreibung der Sakramentsempfänger mit ihren Paten bei Taufen, Kommunion und Firmung ergeben sich für das 17. und 18. Jahrhundert,weitere Möglichkeiten den Geburtsnamen der Eltern in diesen Fällen zu klären. Auch hier eine interessante Ergänzung zu Angaben in den Kirchenbüchern, zu Nomina parochianum als Hauptquelle, zum Catalogus communicantium, zum Status animarum und zur Kommunikantenliste.