Natürliches Kind: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''natürliches Kind''' (auch ''Bastard'') wird in alten Dokumenten oft ein uneheliches Kind bezeichnet.
*Als '''natürliches Kind''' (auch ''Bastard'') wird in alten Dokumenten oft ein uneheliches Kind bezeichnet.
*Rechtlich waren natürliche Kinder gegenüber den ehelichen Kindern meist schlechter gestellt. Dennoch genossen besonders adlige Bastarde meist eine gute finanzielle Absicherung durch ihren Erzeuger bzw. dessen Familie.  


Rechtlich waren natürliche Kinder gegenüber den ehelichen Kindern meist schlechter gestellt. Dennoch genossen besonders adlige Bastarde meist eine gute finanzielle Absicherung durch ihren Erzeuger bzw. dessen Familie.


''“ 31.05.1531 ... „onsers lantrentmeisters Lyffertz van Wylich, [[Bastard|bastert]] ...''
*'''naturlich kint'''. leibliches Kind, uneheliches Kind. "syme naturlichen sone [1455]", "syner naturlicher doichter [1523]", "irer beyder kynt, naturlich van in beiden geschafft [1524]", "synem naturlichen kint [1544]". [W. Günter Henseler: Wörterbuch (Idiotikon) für die Schöffenprotokolle der Stadt Siegburg 1415-1662. Kierspe 2011].  


'''''bastert'' = Bastard'''


'''Bedeutung:'''
außereheliches Kind, übliche Bezeichnung regelmäßig nur bei Kindern von Adligen. Sie wurden von den Vätern in der Regel anerkannt und in Testamenten bedacht. Die Mädchen wurden meist gut ausgestattet und verheiratet. Männlichen Bastarde führten in den meisten Fällen den Namen und öfters auch das Wappen ihres Erzeugers, mit einer diagonalen Linie belegt, dem sogenannten „Bastardfaden", welcher dann von deren Erben beibehalten wurde.


[[Kategorie:Verwandtschaftsbezeichnung]]
[[Kategorie:Verwandtschaftsbezeichnung]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]

Aktuelle Version vom 18. Oktober 2011, 16:49 Uhr

  • Als natürliches Kind (auch Bastard) wird in alten Dokumenten oft ein uneheliches Kind bezeichnet.
  • Rechtlich waren natürliche Kinder gegenüber den ehelichen Kindern meist schlechter gestellt. Dennoch genossen besonders adlige Bastarde meist eine gute finanzielle Absicherung durch ihren Erzeuger bzw. dessen Familie.


  • naturlich kint. leibliches Kind, uneheliches Kind. "syme naturlichen sone [1455]", "syner naturlicher doichter [1523]", "irer beyder kynt, naturlich van in beiden geschafft [1524]", "synem naturlichen kint [1544]". [W. Günter Henseler: Wörterbuch (Idiotikon) für die Schöffenprotokolle der Stadt Siegburg 1415-1662. Kierspe 2011].