Ahnenpass: Unterschied zwischen den Versionen
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''Die Bilder dieser im Privatbesitz befindlichen | ''Die Bilder dieser im Privatbesitz befindlichen Dokumente aus der Zeit des [[Deutschland_1933-1945|Dritten Reiches]] , werden '''nur''' und '''ausschliesslich''' zu kulturhistorischen, zeitgeschichtlichen und aufklärenden Zwecken zur Verfügung gestellt. Der Missbrauch zu propagandistischen Zwecken ist gesetzlich verboten.'' | ||
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|[[Bild:Urkunde_Ahnepass_Seite_02.jpg|thumb|none|170px|Ahnenpass - Seite 2]] | |[[Bild:Urkunde_Ahnepass_Seite_02.jpg|thumb|none|170px|Ahnenpass - Seite 2]] | ||
|[[Bild:Urkunde_Ahnenpass_Seite_03.jpg|thumb|none|160px|Ahnenpass - Seite 3]] | |[[Bild:Urkunde_Ahnenpass_Seite_03.jpg|thumb|none|160px|Ahnenpass - Seite 3]] | ||
Aktuelle Version vom 12. Oktober 2005, 12:56 Uhr
In der Zeit des Dritten Reiches wurden im großen Stil Ahnenpässe angelegt, die zur Dokumentation der arischen Abstammung des Probanden dienen sollten.
Siehe auch: Ariernachweis
Bilder
Die Bilder dieser im Privatbesitz befindlichen Dokumente aus der Zeit des Dritten Reiches , werden nur und ausschliesslich zu kulturhistorischen, zeitgeschichtlichen und aufklärenden Zwecken zur Verfügung gestellt. Der Missbrauch zu propagandistischen Zwecken ist gesetzlich verboten.