Herrenkötter: Unterschied zwischen den Versionen

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==Herrenkötter==
==Herrenkötter==
* Herrenkötter ist der Aufsitzer eines Herrenkottens
* Herrenkötter ist der (freie) Aufsitzer eines Kottens nach Kottenrecht auf grundherrlichen (heimgefallenen) Besitz.


==Herrenkotten==
==Herrenkotten==
Herrenkotten sind [[Kotten]] im grundherrlichen Besitz von [[Landesfürst|Landesfürsten]] (auch [[Domkapitel]]) oder von [[Herrlichkeit||Herrlichkeiten]].
Herrenkotten sind Kotten im grundherrlichen Besitz von [[Landesfürst|Landesfürsten]] oder von [[Herrlichkeit|Herrlichkeiten]].


[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]

Aktuelle Version vom 3. August 2023, 22:48 Uhr

Herrenkötter

  • Herrenkötter ist der (freie) Aufsitzer eines Kottens nach Kottenrecht auf grundherrlichen (heimgefallenen) Besitz.

Herrenkotten

Herrenkotten sind Kotten im grundherrlichen Besitz von Landesfürsten oder von Herrlichkeiten.