Herrenkötter: Unterschied zwischen den Versionen
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* Herrenkötter ist der (freie) Aufsitzer | * Herrenkötter ist der (freie) Aufsitzer eines Kottens nach Kottenrecht auf grundherrlichen (heimgefallenen) Besitz. | ||
==Herrenkotten== | ==Herrenkotten== | ||
Herrenkotten sind | Herrenkotten sind Kotten im grundherrlichen Besitz von [[Landesfürst|Landesfürsten]] oder von [[Herrlichkeit|Herrlichkeiten]]. | ||
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Aktuelle Version vom 3. August 2023, 22:48 Uhr
Herrenkötter
- Herrenkötter ist der (freie) Aufsitzer eines Kottens nach Kottenrecht auf grundherrlichen (heimgefallenen) Besitz.
Herrenkotten
Herrenkotten sind Kotten im grundherrlichen Besitz von Landesfürsten oder von Herrlichkeiten.