Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/083: Unterschied zwischen den Versionen

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lieber das ErTbliofmeister-Amt des Lands
===Ueber das Erbhofmeister-Amt des Lands von Jülich.===
von Jülich.
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Bekanntlich hatten die Herren zu Jülich, gleich andern
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Fürsten, vier hohe Diener, deren Amt erblich war, mit Namen
 
Erbkämmerer, Erbschenk, Erbmarschall und Erbhofmeister.
{{NE}}Bekanntlich hatten die Herren zu Jülich, gleich andern Fürsten, vier hohe Diener, deren Amt erblich war, mit Namen Erbkämmerer, Erbschenk, Erbmarschall und Erbhofmeister.Das Erbkämmerer-Amt ist durch alle Jahrhunderte bei einem und demselben Geschlechte verblieben. Das Erbschenk-Amt
Das Erbkämmerer-Amt ist durch alle Jahrhunderte bei einem
ist von den Herren von Froitzheim wahrscheinlich durch Heirath an die Herren von Vlatten gekommen. Wie das Erbmarschall-Amt von einem Geschlechte auf das andere übergegangen, habe ich im dritten Hefte meiner Beiträge gezeigt. Jetzt will ich versuchen, die adligen Herren namhaft zu machen, welche das Erbhofmeister-Amt bekleidet haben.
und demselben Geschlechte verblieben. Das Erbschenk-Amt
 
ist von den Herren von Froitzheim wahrscheinlich durch Heirath
{{NE}}In dem bekannten Kaiserlichen Diplom v. J. 1336 wird der Ritter Diederich Schynman von Aldenhoven (Frey-Aldenhoven)als erblicher Hofmeister oder Dapifer bestätigt.  Markgraf Wilhelm nennt  ihn  auch  ''„erfdrossitte  syns  huys"''   oder  ''„synre herberge"''.In dem Kaufbrief, worin Johann von der Schleyden im J. 1351  dem Goedert von Aldenrode genannt Wynter sein Haus Müddersheim verkauft, kommt Diederich Schynman unter den Zeugen vor, und schreibt sich ''„here van Veygenhouen."'' Gleichwie  nämlich  der  Erbmarschall Engelbrecht Nyt  von Birgel im J. 1339 zur Verbesserung seines Amtes den Hof zu Callerbend und andere Güter zu Lehen empfangen hatte, so ward Ritter Diederich im J. 1340 mit den Häusern Veynau und Wey, mit den Gütern  zu Aldenhoven und Lüxheim, mit dem Zehenden zu Flosdorf als einem Burglehen zu Jülich, und mit dem Gute zu Lich als  einem Burglehen zu Niedeggen belehnt (man s. Lacomblet III. p. 277).  Späterhin gerieth er mit seinem Herrn dem Markgrafen in Zwistigkeiten, so dass dieser sich veranlasst sah,  das Gut Frey-Aldenhoven wieder einzuziehen, bis im J. 1355  unter Vermittelung von Schiedsfreunden zwischen  beiden  eine Aussöhnung zu Stande  kam.(Lacomblet III.  p. 451).  Zuletzt finde ich ihn im J.  1369 erwähnt, wo er als Amtmann zu Jülich erscheint.  Gleichzeitig mit ihm kommt ein Ritter Schynman von Auwe vor, der in einer Urkunde v. J. 1361  gleichfalls den Vornamen Diederich
an die Herren von Vlatten gekommen. Wie das Erbmarschall-
Amt von einem Geschlechte auf das andere übergegangen, habe
ich im dritten Hefte meiner Beiträge gezeigt. Jetzt will ich
versuchen, die adligen Herren namhaft zu machen, welche das
Erbhofmeister-Amt bekleidet haben.
In dem bekannten Kaiserlichen Diplom v. J. 1336 wird der
Eitter Diederich Schynman von Aldenhoven (Frey-Aldenhoven)
als erblicher Hofmeister oder Dapifer bestätigt.  Markgraf Wil-
helm nennt  ihn  auch  „erfdrossitte  syns  huys"  oder  „synre
herberge".   In dem Kaufbrief, worin Johann von der Schleyden
im J. 1351  dem Goedert von Alclenrode genannt Wynter sein
Haus Müddersheim verkauft, kommt Diederich Schynman unter
den Zeugen vor, und schreibt sich „here van Veygenhouen."
Gleichwie  nämlich  der  Erbmarschall Engelbrecht Nyt  von
Bü'gel im J. 1339 zur Verbesserung seines Amtes den Hof zu
Callerbend und andere Güter zu Lehen empfangen hatte, so
ward Ritter Diederich im J. 1340 mit den Häusern Veynau
und Wey, mit den Gütern  zu Aldenhoven und Lüxheim, mit
dem Zehenden zu Flosdorf als einem Burglehen zu Jülich, und
mit dem Gute zu Lieh als  einem Burglehen zu Niedeggen
belehnt (man s. Lacomblet III. p. 277).  Späterhin gerieth er
mit seinem Herrn dem Markgrafen in Zwistigkeiten, so dass
dieser sich veranlasst sah,  das Gut Frey-Aldenhoven wieder
einzuziehen, bis im J. 1355  unter Vermittelung von Schieds-
freunden zwischen  beiden  eine Aussöhnung zu Stande  kam.
(Lacomblet III.  p. 451).  Zuletzt finde ich ihn im J.  1369
erwähnt, wo er als Amtmann zu Jülich erscheint.  Gleichzeitig
mit ihm kommt ein Ritter Schynman von Auwe vor, der in
einer Urkunde v. J. 1361  gleichfalls den Vornamen Diederich

Aktuelle Version vom 24. April 2013, 13:43 Uhr

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Ueber das Erbhofmeister-Amt des Lands von Jülich.


      Bekanntlich hatten die Herren zu Jülich, gleich andern Fürsten, vier hohe Diener, deren Amt erblich war, mit Namen Erbkämmerer, Erbschenk, Erbmarschall und Erbhofmeister.Das Erbkämmerer-Amt ist durch alle Jahrhunderte bei einem und demselben Geschlechte verblieben. Das Erbschenk-Amt ist von den Herren von Froitzheim wahrscheinlich durch Heirath an die Herren von Vlatten gekommen. Wie das Erbmarschall-Amt von einem Geschlechte auf das andere übergegangen, habe ich im dritten Hefte meiner Beiträge gezeigt. Jetzt will ich versuchen, die adligen Herren namhaft zu machen, welche das Erbhofmeister-Amt bekleidet haben.

      In dem bekannten Kaiserlichen Diplom v. J. 1336 wird der Ritter Diederich Schynman von Aldenhoven (Frey-Aldenhoven)als erblicher Hofmeister oder Dapifer bestätigt. Markgraf Wilhelm nennt ihn auch „erfdrossitte syns huys" oder „synre herberge".In dem Kaufbrief, worin Johann von der Schleyden im J. 1351 dem Goedert von Aldenrode genannt Wynter sein Haus Müddersheim verkauft, kommt Diederich Schynman unter den Zeugen vor, und schreibt sich „here van Veygenhouen." Gleichwie nämlich der Erbmarschall Engelbrecht Nyt von Birgel im J. 1339 zur Verbesserung seines Amtes den Hof zu Callerbend und andere Güter zu Lehen empfangen hatte, so ward Ritter Diederich im J. 1340 mit den Häusern Veynau und Wey, mit den Gütern zu Aldenhoven und Lüxheim, mit dem Zehenden zu Flosdorf als einem Burglehen zu Jülich, und mit dem Gute zu Lich als einem Burglehen zu Niedeggen belehnt (man s. Lacomblet III. p. 277). Späterhin gerieth er mit seinem Herrn dem Markgrafen in Zwistigkeiten, so dass dieser sich veranlasst sah, das Gut Frey-Aldenhoven wieder einzuziehen, bis im J. 1355 unter Vermittelung von Schiedsfreunden zwischen beiden eine Aussöhnung zu Stande kam.(Lacomblet III. p. 451). Zuletzt finde ich ihn im J. 1369 erwähnt, wo er als Amtmann zu Jülich erscheint. Gleichzeitig mit ihm kommt ein Ritter Schynman von Auwe vor, der in einer Urkunde v. J. 1361 gleichfalls den Vornamen Diederich