Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/084: Unterschied zwischen den Versionen

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führt (Lacombl. III. p. 237. 519). Ob er ein Bruder oder ein
führt (Lacombl. III. p. 237. 519). Ob er ein Bruder oder ein Vetter des Erbhofmeisters gewesen, lässt sich nicht sagen. Ludwig von Auwe ist gewiss sehr nahe mit ihm verwandt; nicht minder der Ritter Diederich Schynman von Motzenborn, der noch zu Anfang des fünfzehnten Jahrhunderts lebte<ref>Johann Spies von Büllesheim nennt im J. 1505 Catharina von Auwe seine Mutter. Ob die Herren Spies etwa durch diese Catharina in den Besitz von Motzenborn gekommen sind?</ref>.
Vetter des Erbhofmeisters gewesen, lässt sich nicht sagen
 
Ludwig von Auwe ist gewiss sehr nahe mit ihm verwandt; nicht
{{NE}}Das darf man wohl als bestimmt annehmen, dass der Erbhofmeister Diederich keine männliche Leibeserben, sondern nur Töchter hinterlassen hat. Die ältere wurde etwa die Gattin des Baldewin von Monyardin; die jüngere heirathete einen Herrn vom Griendt und erhielt unter andern den Zehenden zu Flosdorf bei Barmen als Aussteuer. Bei diesen meinen Vermuthungen stütze ich mich auf einen Kaufbrief v. J. 1397, wo die Ehegatten Johann vom Griendt und Guitgen (Tochter des Tilman von Hunenbroich) dem Ritter Johann von dem Bongart und seiner Gattin Elisabeth ihren Zehenden zu Flosdorf verkaufen und denselben für 32 Malter halb Roggen halb Hafer wieder in Erbpacht nehmen; und bitten sie am Schlusse des Briefs ihre ''„swager ind maige",'' nämlich Ludwig von Auwe, Baldewin von Moniordyn den Jungen Ritter Herrn zu Veyenhove, und Schynman von Motzenborn, mitzusiegeln. Es ist dies ein ärmlicher historischer Behülf, ohne welchen ich jedoch mit meiner Geschichte nicht recht zu Stande gekommen wäre. Hiernach können wir Baldewin Vater und Sohn mit ziemlicher Gewissheit als die nächsten Nachfolger des Diederich Schynman betrachten. Baldewin der Jüngere blieb ohne Nachkommenschaft.Ein Haupterbe desselben war Hugo vom Griendt, oder was dasselbe ist: vom Grene, welcher das halbe Schloss Veynau und das Hofmeister-Amt zu seinem Antheil erhalten hat. Er ist also der vierte Erbhofmeister. Beide Erbtheile nebst verschiedenen Cölner Lehen verkauften er und seine Gattin Eva im J. 1447 dem Ritter Heinrich vom Geysbusch Mitherrn zu Zievel,gemäss folgendem Document oder Reversale, das die Stelle des eigentlichen Kaufbriefs vertreten kann:
minder der Ritter Diederich Schynman von Motzenborn, der
 
noch zu Anfang des fünfzehnten Jahrhunderts lebte (*).
{{NE}}''„Ich Huge vamme Grene vnd Eue syn elige huysfrouwe wir doin kunt So wir dan dem Eirbaren heren Heynrich vamme Geisbusch Ritter vnd synen Eruen, erflich verkouft ind ouergelaissen''
Das darf man wohl als bestimmt annehmen, dass der
 
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die Ehegatten Johann vom Griendt und Guitgen (Tochter des
Tilman von Hunenbroich) dem Ritter Johann von dem Bongart
und seiner Gattin Elisabeth ihren Zehenden zu Flosdorf verkaufen
und denselben für 32 Malter halb Roggen halb Hafer wieder
in Erbpacht nehmen; und bitten sie am Schlüsse des Briefs
ihre „swager ind maige", nämlich Ludwig von Auwe, Baldewin
von Moniordyn den Jungen Ritter Herrn zu Veyenhove, und
Schynman von Motzenborn, mitzusiegeln. Es ist dies ein
ärmlicher historischer Behülf, ohne welchen ich jedoch mit
meiner Geschichte nicht recht zu Stande gekommen wäre. Hier-
nach können wir Baldewin Vater und Sohn mit ziemücher
Gewissheit als die nächsten Nachfolger des Diederich Schynman
betrachten. Baldewin der Jüngere blieb ohne Nachkommenschaft.
Ein Haupterbe desselben war Hugo vom Griendt, oder was
dasselbe ist: vom Grene, welcher das halbe Schloss Veynau und
das Hofmeister-Amt zu seinem Antheil erhalten hat. Er ist
also der vierte Erbhofmeister. Beide Erbtheile nebst verschie-
denen Cölner Lehen verkauften er und seine Gattin Eva im
J. 1447 dem Ritter Heinrich vom Geysbusch Mitherrn zuZievel,
gemäss folgendem Document oder Reversale, das die Stelle des
eigentlichen Kaufbriefs vertreten kann:
„Ich Huge vamme Grene vnd Eue syn elige huysfrouwe
wir doin kunt So wir dan dem Eirbaren heren Heynrich vamme
Geisbusch Ritter vnd synen Eruen, erflich verkouft ind ouerge-
(*) Johann Spies von Büllesheim nennt im J. 1505 Catharina
von Auwe seine Mutter. Ob die Herren Spies etwa durch diese
Catharina in den Besitz von Motzenborn gekommen sind?

Aktuelle Version vom 24. April 2013, 13:52 Uhr

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führt (Lacombl. III. p. 237. 519). Ob er ein Bruder oder ein Vetter des Erbhofmeisters gewesen, lässt sich nicht sagen. Ludwig von Auwe ist gewiss sehr nahe mit ihm verwandt; nicht minder der Ritter Diederich Schynman von Motzenborn, der noch zu Anfang des fünfzehnten Jahrhunderts lebte[1].

      Das darf man wohl als bestimmt annehmen, dass der Erbhofmeister Diederich keine männliche Leibeserben, sondern nur Töchter hinterlassen hat. Die ältere wurde etwa die Gattin des Baldewin von Monyardin; die jüngere heirathete einen Herrn vom Griendt und erhielt unter andern den Zehenden zu Flosdorf bei Barmen als Aussteuer. Bei diesen meinen Vermuthungen stütze ich mich auf einen Kaufbrief v. J. 1397, wo die Ehegatten Johann vom Griendt und Guitgen (Tochter des Tilman von Hunenbroich) dem Ritter Johann von dem Bongart und seiner Gattin Elisabeth ihren Zehenden zu Flosdorf verkaufen und denselben für 32 Malter halb Roggen halb Hafer wieder in Erbpacht nehmen; und bitten sie am Schlusse des Briefs ihre „swager ind maige", nämlich Ludwig von Auwe, Baldewin von Moniordyn den Jungen Ritter Herrn zu Veyenhove, und Schynman von Motzenborn, mitzusiegeln. Es ist dies ein ärmlicher historischer Behülf, ohne welchen ich jedoch mit meiner Geschichte nicht recht zu Stande gekommen wäre. Hiernach können wir Baldewin Vater und Sohn mit ziemlicher Gewissheit als die nächsten Nachfolger des Diederich Schynman betrachten. Baldewin der Jüngere blieb ohne Nachkommenschaft.Ein Haupterbe desselben war Hugo vom Griendt, oder was dasselbe ist: vom Grene, welcher das halbe Schloss Veynau und das Hofmeister-Amt zu seinem Antheil erhalten hat. Er ist also der vierte Erbhofmeister. Beide Erbtheile nebst verschiedenen Cölner Lehen verkauften er und seine Gattin Eva im J. 1447 dem Ritter Heinrich vom Geysbusch Mitherrn zu Zievel,gemäss folgendem Document oder Reversale, das die Stelle des eigentlichen Kaufbriefs vertreten kann:

      „Ich Huge vamme Grene vnd Eue syn elige huysfrouwe wir doin kunt So wir dan dem Eirbaren heren Heynrich vamme Geisbusch Ritter vnd synen Eruen, erflich verkouft ind ouergelaissen



  1. Johann Spies von Büllesheim nennt im J. 1505 Catharina von Auwe seine Mutter. Ob die Herren Spies etwa durch diese Catharina in den Besitz von Motzenborn gekommen sind?