Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/083: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
{{Strange Beiträge 5|082|88|084|korrigiert}}
<noinclude>{{Strange Beiträge 5|082|88|084|fertig}}</noinclude>
 
<center>
==Üeber das Erbhofmeister-Amt des Lands von Jülich.==
===Ueber das Erbhofmeister-Amt des Lands von Jülich.===
 
</center>
{{Linie|10}}


{{NE}}Bekanntlich hatten die Herren zu Jülich, gleich andern Fürsten, vier hohe Diener, deren Amt erblich war, mit Namen Erbkämmerer, Erbschenk, Erbmarschall und Erbhofmeister.Das Erbkämmerer-Amt ist durch alle Jahrhunderte bei einem und demselben Geschlechte verblieben. Das Erbschenk-Amt
{{NE}}Bekanntlich hatten die Herren zu Jülich, gleich andern Fürsten, vier hohe Diener, deren Amt erblich war, mit Namen Erbkämmerer, Erbschenk, Erbmarschall und Erbhofmeister.Das Erbkämmerer-Amt ist durch alle Jahrhunderte bei einem und demselben Geschlechte verblieben. Das Erbschenk-Amt
ist von den Herren von Froitzheim wahrscheinlich durch Heirath an die Herren von Vlatten gekommen. Wie das ErbmarschallAmt von einem Geschlechte auf das andere übergegangen, habe ich im dritten Hefte meiner Beiträge gezeigt. Jetzt will ich versuchen, die adligen Herren namhaft zu machen, welche das Erbhofmeister-Amt bekleidet haben.
ist von den Herren von Froitzheim wahrscheinlich durch Heirath an die Herren von Vlatten gekommen. Wie das Erbmarschall-Amt von einem Geschlechte auf das andere übergegangen, habe ich im dritten Hefte meiner Beiträge gezeigt. Jetzt will ich versuchen, die adligen Herren namhaft zu machen, welche das Erbhofmeister-Amt bekleidet haben.


{{NE}}In dem bekannten Kaiserlichen Diplom v. J. 1336 wird der Ritter Diederich Schynman von Aldenhoven (Frey-Aldenhoven)als erblicher Hofmeister oder Dapifer bestätigt.  Markgraf Wilhelm  nennt  ihn  auch  „erfdrossitte  syns  huys"  oder  „synre herberge".In dem Kaufbrief, worin Johann von der Schleyden im J. 1351  dem Goedert von Aldenrode genannt Wynter sein Haus Müddersheim verkauft, kommt Diederich Schynman unter den Zeugen vor, und schreibt sich „here van Veygenhouen." Gleichwie  nämlich  der  Erbmarschall Engelbrecht Nyt  von Birgel im J. 1339 zur Verbesserung seines Amtes den Hof zu Callerbend und andere Güter zu Lehen empfangen hatte, so ward Ritter Diederich im J. 1340 mit den Häusern Veynau und Wey, mit den Gütern  zu Aldenhoven und Lüxheim, mit dem Zehenden zu Flosdorf als einem Burglehen zu Jülich, und mit dem Gute zu Lieh als  einem Burglehen zu Niedeggen belehnt (man s. Lacomblet III. p. 277).  Späterhin gerieth er mit seinem Herrn dem Markgrafen in Zwistigkeiten, so dass dieser sich veranlasst sah,  das Gut Frey-Aldenhoven wieder einzuziehen, bis im J. 1355  unter Vermittelung von Schiedsfreunden  zwischen  beiden  eine Aussöhnung zu Stande  kam.(Lacomblet III.  p. 451).  Zuletzt finde ich ihn im J.  1369 erwähnt, wo er als Amtmann zu Jülich erscheint.  Gleichzeitig mit ihm kommt ein Ritter Schynman von Auwe vor, der in einer Urkunde v. J. 1361  gleichfalls den Vornamen Diederich
{{NE}}In dem bekannten Kaiserlichen Diplom v. J. 1336 wird der Ritter Diederich Schynman von Aldenhoven (Frey-Aldenhoven)als erblicher Hofmeister oder Dapifer bestätigt.  Markgraf Wilhelm  nennt  ihn  auch  ''„erfdrossitte  syns  huys"''   oder  ''„synre herberge"''.In dem Kaufbrief, worin Johann von der Schleyden im J. 1351  dem Goedert von Aldenrode genannt Wynter sein Haus Müddersheim verkauft, kommt Diederich Schynman unter den Zeugen vor, und schreibt sich ''„here van Veygenhouen."'' Gleichwie  nämlich  der  Erbmarschall Engelbrecht Nyt  von Birgel im J. 1339 zur Verbesserung seines Amtes den Hof zu Callerbend und andere Güter zu Lehen empfangen hatte, so ward Ritter Diederich im J. 1340 mit den Häusern Veynau und Wey, mit den Gütern  zu Aldenhoven und Lüxheim, mit dem Zehenden zu Flosdorf als einem Burglehen zu Jülich, und mit dem Gute zu Lich als  einem Burglehen zu Niedeggen belehnt (man s. Lacomblet III. p. 277).  Späterhin gerieth er mit seinem Herrn dem Markgrafen in Zwistigkeiten, so dass dieser sich veranlasst sah,  das Gut Frey-Aldenhoven wieder einzuziehen, bis im J. 1355  unter Vermittelung von Schiedsfreunden  zwischen  beiden  eine Aussöhnung zu Stande  kam.(Lacomblet III.  p. 451).  Zuletzt finde ich ihn im J.  1369 erwähnt, wo er als Amtmann zu Jülich erscheint.  Gleichzeitig mit ihm kommt ein Ritter Schynman von Auwe vor, der in einer Urkunde v. J. 1361  gleichfalls den Vornamen Diederich

Aktuelle Version vom 24. April 2013, 13:43 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
1  2  3  4  |  Heft 5  |  6  7  8  9  10  11  12

Inhalt  |  Beilagen  |  Berichtigung

Glossar
<<<Vorherige Seite
[082]
Nächste Seite>>>
[084]
Datei:Strange 05.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: fertig
Dieser Text wurde zweimal anhand der angegebenen Quelle korrekturgelesen.

Ueber das Erbhofmeister-Amt des Lands von Jülich.


      Bekanntlich hatten die Herren zu Jülich, gleich andern Fürsten, vier hohe Diener, deren Amt erblich war, mit Namen Erbkämmerer, Erbschenk, Erbmarschall und Erbhofmeister.Das Erbkämmerer-Amt ist durch alle Jahrhunderte bei einem und demselben Geschlechte verblieben. Das Erbschenk-Amt ist von den Herren von Froitzheim wahrscheinlich durch Heirath an die Herren von Vlatten gekommen. Wie das Erbmarschall-Amt von einem Geschlechte auf das andere übergegangen, habe ich im dritten Hefte meiner Beiträge gezeigt. Jetzt will ich versuchen, die adligen Herren namhaft zu machen, welche das Erbhofmeister-Amt bekleidet haben.

      In dem bekannten Kaiserlichen Diplom v. J. 1336 wird der Ritter Diederich Schynman von Aldenhoven (Frey-Aldenhoven)als erblicher Hofmeister oder Dapifer bestätigt. Markgraf Wilhelm nennt ihn auch „erfdrossitte syns huys" oder „synre herberge".In dem Kaufbrief, worin Johann von der Schleyden im J. 1351 dem Goedert von Aldenrode genannt Wynter sein Haus Müddersheim verkauft, kommt Diederich Schynman unter den Zeugen vor, und schreibt sich „here van Veygenhouen." Gleichwie nämlich der Erbmarschall Engelbrecht Nyt von Birgel im J. 1339 zur Verbesserung seines Amtes den Hof zu Callerbend und andere Güter zu Lehen empfangen hatte, so ward Ritter Diederich im J. 1340 mit den Häusern Veynau und Wey, mit den Gütern zu Aldenhoven und Lüxheim, mit dem Zehenden zu Flosdorf als einem Burglehen zu Jülich, und mit dem Gute zu Lich als einem Burglehen zu Niedeggen belehnt (man s. Lacomblet III. p. 277). Späterhin gerieth er mit seinem Herrn dem Markgrafen in Zwistigkeiten, so dass dieser sich veranlasst sah, das Gut Frey-Aldenhoven wieder einzuziehen, bis im J. 1355 unter Vermittelung von Schiedsfreunden zwischen beiden eine Aussöhnung zu Stande kam.(Lacomblet III. p. 451). Zuletzt finde ich ihn im J. 1369 erwähnt, wo er als Amtmann zu Jülich erscheint. Gleichzeitig mit ihm kommt ein Ritter Schynman von Auwe vor, der in einer Urkunde v. J. 1361 gleichfalls den Vornamen Diederich