Baden/Staatshandbuch 1880/410: Unterschied zwischen den Versionen

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{{NE}} Die ''Zentral-Staatskasse'' (die General-Staatskasse in Karlsruhe) hat die Ueberschüsse der Bezirkskassen in sich aufzunehmen und denselben sowie den Zentralkassen für besondere Zweige des Staats-Haushalts die erforderlichen Zuschüsse zu leisten. Sie bestreitet den gesammten eigentlichen Staatsaufwand - ausschließlich jenes der Ministerien des Großherzoglichen Hauses und der Justiz, sowie desw Innern und des Handels für die Bezirksjustiz und Polizeiverwaltung, für Pflege der Landwirthschaft, für die Wasser- und Straßenbau-Verwaltung nd für die Eisenbahn-Verwaltung - und erhebt alle Einnahemn, welche ihrer Natur nach nicht einer der für die besonderen Verwaltungszweige bestehenden Kassen zuzufließen haben.
 
{{NE}}Mit der General-Staatskasse ist verbunden die Kasse der Oberrechnungskammer, der Münzverwaltung und des Zollunterstützungsfond, sowie das Archiv, in welchem die der Finazverwaltung gehörigen Werthpapiere und hinterlegten Kautionen - mit Ausnahme jener der Schulden-Tilgungskasse - verwahrt werden.

Aktuelle Version vom 19. Oktober 2016, 16:27 Uhr

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Baden/Staatshandbuch 1880
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Ludwig Wielandt, Ministerialrath.

Gustav Scherer, Ministerialrath.

Kanzlei:

Sekretär: Eduard Glock, Finanzrath. Orden?

1 Sekretariatsassistent.

Revisoren:

Wilhelm Thurn, Oberrechungsnrath. Orden?
Johann Baptist Seidenadel, Rechnungsrath. Orden?
1 Revisionsassistent.

Registrator: Wilhelm Pöhler, Kanzleirath. Orden?

1 Registraturassistent.

Expeditor: .....

3 Kanzleiassistenten, 2 Kanzleidiener.

Finanzinsppektion:

Finanzinspektor: Karl Walter.

I. Zentralkasse.

       Die Zentral-Staatskasse (die General-Staatskasse in Karlsruhe) hat die Ueberschüsse der Bezirkskassen in sich aufzunehmen und denselben sowie den Zentralkassen für besondere Zweige des Staats-Haushalts die erforderlichen Zuschüsse zu leisten. Sie bestreitet den gesammten eigentlichen Staatsaufwand - ausschließlich jenes der Ministerien des Großherzoglichen Hauses und der Justiz, sowie desw Innern und des Handels für die Bezirksjustiz und Polizeiverwaltung, für Pflege der Landwirthschaft, für die Wasser- und Straßenbau-Verwaltung nd für die Eisenbahn-Verwaltung - und erhebt alle Einnahemn, welche ihrer Natur nach nicht einer der für die besonderen Verwaltungszweige bestehenden Kassen zuzufließen haben.

      Mit der General-Staatskasse ist verbunden die Kasse der Oberrechnungskammer, der Münzverwaltung und des Zollunterstützungsfond, sowie das Archiv, in welchem die der Finazverwaltung gehörigen Werthpapiere und hinterlegten Kautionen - mit Ausnahme jener der Schulden-Tilgungskasse - verwahrt werden.