Tappensches Familienbuch (1889)/037: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 4. November 2012, 18:18 Uhr

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Tappensches Familienbuch (1889)
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      Am 24. Oct. 1597 erbittet Diderich Rolappe als Vormünder für seines verstorbenen Bruders Herman Rolappe Kinder: sich, Diderich Rolappe, Tappe, Jurrien Schieder.

      Henni Ohms bekennt 1594 Juli 5 Hinrich Tappen an seinem Garten in der Viehtrift (schuldig zu sein) "240 Pfd. umb 12 Pfd. Zinses." - 1597 April 12 wird Heinrich Tappe, welcher einen Ratspfandbrief auf Hans Wildefeur's Haus im Langenhagen besass und, da ihm die an dem Hause verkaufte Rente nicht zu rechter Zeit entrichtet wurde, das Haus eingeklagt hatte, dem Stadtrechte gemäss in dasselbe immitiert. - Tonnies Dieckmann bekennt Michaelis 1597 Heinrich Tappen und Cordt Storren an seinem Hause auf der Othböterstrasse schuldig zu sein "vor 720 Pfd. unser nien pfenni" 36 Pfd. jährlichen Zins. - Ostern 1610 leiht Heinrich von den Wechselherren 2600 Rthlr. in specie und 500 Thaler Münze (Zins 156 Rthlr. und 48 Thlr. Münze) und versetzt (dafür) einen Brief (Schuldbrief) des Statz von Munichhausen über noch 3000 Rthlr. lautend und von Ostern 1608 datiert. - Ostern 1613 leiht Statius von Munichhausen, Hilmers des Obristen sel. Sohn, von den Weinherren 3000 Rthlr. in specie. (Zins Michaelis 180 Rthlr., Lose Weihnachten, acht Tage vor oder nach, (Zahlung Ostern) Bürgen: Seine Söhne Eberhard Otto von Munichhausen, "Thumbherr" zu Magdeburg und auf Leitzsche; Hilmar Ernst von Munichausen auf Gronde; Heinrich Tappe, Bürger der Stadt Hildesheim.