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öffentlich, um Ilireu Nächsten dadurch mit eiuem guten Exempel vorzulenchteu; sondern auc.ii zu Hause wendete Sie diejenigen Stunden, welche nicht deneu häuslichen Verrichtungen gewidmet waren, zur Öftem Lesung der heil. Schrift uud anderer geistreichen Bücher an. Im Umgange mit Ihren Nächsten liess Sie jederzeit ein liebreiches und aufrichtiges Herz vou sich blicken. | |||
„Im Jahre 1762 fügte es die göttliche Vorsehung, dass Sie deu lOten Junitut mit deu Herrn Gerhard Sylvester Tappen, jetzo tiefgebeugten Herrn Witwer, ein ehelich Büudniss schloss. So verguügt diese Ehe, eben so beglückt und gesegnet war sie: Sie wurde nicht nur von dem Höchsten mit 3 Söhnen und einer Tochter beschenket, ■ wovon noch ein Sohn uud die Tochter die Gruft ihrer lieben Mutter mit Thräueu benetzeu, sondern auch mit ändern geist- und leiblichen Wohlthaten gesegnet. Daher man dieser Ehe gerne eine längere Dauer gewünscht hätte. Allein es gefiehl der weisen Vorsehung, die Wohlselige in der Bliithe ihrer Jahre aus dieser Zeitlichkeit abzurufen. Eine 4tägige Schwachheit und innerliche Schmerzen musten Vorboten Ihres Todes seyn, und ein deu 17ten April des Nachts um 12 Uhr erfolgter Stickfluss machte Ihres rühmlich geführten Lebens auf einmahl ein Ende. Nachdem Ihr Alter gebracht auf 34 Jahr 8 Monat weniger 2 Tage.“' (Nach der noch vorhandenen gedruckten Anzeige von ihrem Ableben ist sie am 14. April 1775 von „empfindlichen innerlichen Krämpfen“ befallen uud, nachdem sie „sich entkräftet auf das Krankenbette“ gelegt, „vermuthlich gleich vom Schlage gerühret.“) | |||
72. Sylvester, Lic. theol., Pastor zu Hildesheim. | |||
Ehefrau: (1703) Sophie Leve Hoffmeister. | |||
Nachkommen: | |||
108. Johann Sylvester, Dr. utr. juris, Geheimer Kanzlei- und Grenz-Sekretär*) zu Hannover, geboren zu Hildesheim im Novbr. 1704 (getauft am 9. Novbr.), gestorben zu Hannover am 7. Mai 1751. | |||
Verheiratete sich am 25. Juli 1730 mit Jungfrau Wilhelmine Petri, welche, („Anna Wilhelmine“) 64 Jahr alt am 26. März 1774 verstarb. | |||
Mittels einer Eingabe an das Konsistorium zu Hannover depraes. 7. April 1728, iu welcher er bemerkt, dass er „eine geraume Zeit dem Studio juris nach Möglichkeit obgelegen“ und sich zugleich in praxi geübt habe, und den Wunsch bekundet, „in Sr. Königl. Majestät von Grossbritannien uud Churfürstlichen Durchlaucht zu Braunschweig-Lüneburg Diensten auf- und angenommen“ zu werden, bittet er mit der Erklärung, dass er bis zu entstehender Vakanz einer Sekretärstelle alle ihm anzuweisende Arbeit „ohne eintziges Entgeld und Gehalt“ zu besorgen bereit sei, ihn zum «Adjuncto Secretariö Consistorii» zu ernennen. Auf den befürwortenden Bericht des Konsistoriums, in welchem hervorgehoben wird, dass der Supplikant „wegen seiner guten Studien, Fleisses und ver-nünfftigen Wesens allenthalben ein gutes Zeugnis“ habe, stellt das Geheime-Rats-Kollegium bei dem Könige den entsprechenden Antrag, welcher durch Königlichen Erlass d. d. Richmond, d 1728 genehmigt wird. Auf den fernem Antrag des Konsistoriums | |||
vom 26. August 1729, worin „Fleiss und Application“ desselben rühmende Anerkennung finden und die Erwartung ausgesprochen wird, „dass Er bey hiesigem Gonsistorio | |||
*) Nach heutigem Begriff etwa Vortragender Rat des betreffenden Ministeriums. | |||
Version vom 18. Dezember 2012, 23:09 Uhr
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öffentlich, um Ilireu Nächsten dadurch mit eiuem guten Exempel vorzulenchteu; sondern auc.ii zu Hause wendete Sie diejenigen Stunden, welche nicht deneu häuslichen Verrichtungen gewidmet waren, zur Öftem Lesung der heil. Schrift uud anderer geistreichen Bücher an. Im Umgange mit Ihren Nächsten liess Sie jederzeit ein liebreiches und aufrichtiges Herz vou sich blicken.
„Im Jahre 1762 fügte es die göttliche Vorsehung, dass Sie deu lOten Junitut mit deu Herrn Gerhard Sylvester Tappen, jetzo tiefgebeugten Herrn Witwer, ein ehelich Büudniss schloss. So verguügt diese Ehe, eben so beglückt und gesegnet war sie: Sie wurde nicht nur von dem Höchsten mit 3 Söhnen und einer Tochter beschenket, ■ wovon noch ein Sohn uud die Tochter die Gruft ihrer lieben Mutter mit Thräueu benetzeu, sondern auch mit ändern geist- und leiblichen Wohlthaten gesegnet. Daher man dieser Ehe gerne eine längere Dauer gewünscht hätte. Allein es gefiehl der weisen Vorsehung, die Wohlselige in der Bliithe ihrer Jahre aus dieser Zeitlichkeit abzurufen. Eine 4tägige Schwachheit und innerliche Schmerzen musten Vorboten Ihres Todes seyn, und ein deu 17ten April des Nachts um 12 Uhr erfolgter Stickfluss machte Ihres rühmlich geführten Lebens auf einmahl ein Ende. Nachdem Ihr Alter gebracht auf 34 Jahr 8 Monat weniger 2 Tage.“' (Nach der noch vorhandenen gedruckten Anzeige von ihrem Ableben ist sie am 14. April 1775 von „empfindlichen innerlichen Krämpfen“ befallen uud, nachdem sie „sich entkräftet auf das Krankenbette“ gelegt, „vermuthlich gleich vom Schlage gerühret.“) 72. Sylvester, Lic. theol., Pastor zu Hildesheim.
Ehefrau: (1703) Sophie Leve Hoffmeister.
Nachkommen:
108. Johann Sylvester, Dr. utr. juris, Geheimer Kanzlei- und Grenz-Sekretär*) zu Hannover, geboren zu Hildesheim im Novbr. 1704 (getauft am 9. Novbr.), gestorben zu Hannover am 7. Mai 1751.
Verheiratete sich am 25. Juli 1730 mit Jungfrau Wilhelmine Petri, welche, („Anna Wilhelmine“) 64 Jahr alt am 26. März 1774 verstarb.
Mittels einer Eingabe an das Konsistorium zu Hannover depraes. 7. April 1728, iu welcher er bemerkt, dass er „eine geraume Zeit dem Studio juris nach Möglichkeit obgelegen“ und sich zugleich in praxi geübt habe, und den Wunsch bekundet, „in Sr. Königl. Majestät von Grossbritannien uud Churfürstlichen Durchlaucht zu Braunschweig-Lüneburg Diensten auf- und angenommen“ zu werden, bittet er mit der Erklärung, dass er bis zu entstehender Vakanz einer Sekretärstelle alle ihm anzuweisende Arbeit „ohne eintziges Entgeld und Gehalt“ zu besorgen bereit sei, ihn zum «Adjuncto Secretariö Consistorii» zu ernennen. Auf den befürwortenden Bericht des Konsistoriums, in welchem hervorgehoben wird, dass der Supplikant „wegen seiner guten Studien, Fleisses und ver-nünfftigen Wesens allenthalben ein gutes Zeugnis“ habe, stellt das Geheime-Rats-Kollegium bei dem Könige den entsprechenden Antrag, welcher durch Königlichen Erlass d. d. Richmond, d 1728 genehmigt wird. Auf den fernem Antrag des Konsistoriums
vom 26. August 1729, worin „Fleiss und Application“ desselben rühmende Anerkennung finden und die Erwartung ausgesprochen wird, „dass Er bey hiesigem Gonsistorio
- ) Nach heutigem Begriff etwa Vortragender Rat des betreffenden Ministeriums.