Tappensches Familienbuch (1889)/237: Unterschied zwischen den Versionen
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leben sich kein Testament oder einige dispositio ultimae voluntatis dieser mir vorbehaltenen Gtlter halber finden, so sollen nichts deminder dieselben, so viel ich deren tpeiner Nohturfft nach nicht verzehret, sondern noch übrig und ersparet habe, sambt und sonders meinen Kindern ipso jure et facto} massen ihnen dieselben in istum eventum denn allschon abgetreten, anheimb gefallen sein. | |||
Zum Fall auch nach meinem, Gott verleihe, sehl. Absterben vou meinen Freunden sich Jemand vorfiuden sollte, so die zwischen mir und meinem sehl. Herrn Doctori geschlossene Ehepakten und denselben einverleibte EinKindschaft, sodaun auch die von meinem sehl. Herrn verlassene und von mir confirmirte Verordnung und disposition zusambt dieser Uebergabe, Donation und mit meinen Kindern und an dero statt verordneten Vormündern kräftiglich geschlossenen und utrinque beliebten rechtmassiger Vergleichung in einigen Zweifel oder dispiit ziehen, und gleichsamb tanquam Tieres ab intestato, es wäre in den albereits meinen Kindern wirklich abgetreteuen' oder ad vitam reservirten Gütern, mir succediveu wollen, und ein solches, wie ich nimmermehr verhoffen will, den Rechten zuwider erpracticiren und auswürkeu würden, So will ich auf solchen unverhofften Fall, den- oder dieselbe freundlich ersucht und gebeten haben, dass sie zwarn solche Erbschaft adiren und antreten, sobald aber sine ulla detractione Falcidiae vel Trebellianicac, so hiemit ausdrücklich proliibirQ und verbiete, oftennelten meinen lieben Kindern oder deren Erben bis zu dem geringsten Heller restituireu und überliefern wollen und sollen. | |||
Weilln auch mein vielgeliebter Herr Schwiegersohn Secretarius Statz Albrecht sowoll gegen meinen selil. verstorbenen Herrn Doctor als mich sich nicht allein wie einem Christlichen Ehrliebenden Schwiegersöhne gebühret, sondern auch mit allen Sohn- und Kindlichen Dienstbezeig- und Aufwartungen, ob wäre er von unser beider Leiber geboren, sich rühmlich erwiesen und allemal vernehmen lassen, dass auch derowegen aus wollbedachtem freiwilligen und Christ-, Vatter- und Mütterlichem Herzen, Gemüthe, Willen und selbsteigener Bewegnus wir uns beiderseits dahin verglichen und mehrbesagtem unserm freundlichen lieben Schwiegersöhne Secretario Statzen Albrechten kraft und besage meines sehl. Herrn Doctoris verlassenen und von mir mit beliebten und unterschriebenen letzten Willen versprochen und zugesaget haben, Würde es der Allerhöchste nach seinem unwandelbaren unerforschlichen Willen also anschicken, dass seine herzliebe HausEhr, unsere freundliche liebe Tochter Elisabeth Tappen, vor ihm hero und zwarn ohne Leibes Erben abgehen, oder zum Fall etwa dieselbe vorhanden, aber nach der Mutter Tode bei meinen Lebens Zeiten diese Welt gesegnen sollten, dass auf solchen Fall er, uuser Sohn Secretarius Alberti nichts destominder gleich den übrigen beeden Kindern, als Petro und Annen Margareten ein Erb unserer nunmehr allschon übergebenen und abgetretenen Güter sein solle, So habe solches umb desto fester unverbrüchlicher Haltung nochmals überflüssig wiederholen uud alhier bestennassen confirmiren und bestätigen wollen, Dehro-gestalt: dass drüber dem buchstäblichen Inhalt berührter meines Eheherren sehl. disposition in allen Clausulen gemäss gelebet und allerdings uachgesetzet werden, auch auf solchen Fall, den der liebe Gott gnädig verhüten wolle, berührter mein Sohn der Secretarius gestracks seiner lieben HausEhr Stelle betreten und Kindes Theil haben und behalten soll. | |||
Dagegen sollen meine Kinder sambt und sonders verbunden sein, mir alle Kindliche treue Handbietung und guten Willen zu erweisen, und mich in keiner Xoht und Gefahr stecken zu lassen, sondern allemaW, wie leiblichen Kindern zustehet und gebühret, umb mich zu treten und mir zu assistiveu. | |||
Wann auch der Allerhöchste mich über kurz oder lang abfordern, und ich diese Welt gesegnen werde, sollen meine Kinder meinen Leichnamb meinem Stande gemäss ehrlich und Christlich bestatten, und die Leichbegängnus aus denen ihnen von mir einge- . reumbten uud abgetretenen Gütern ausrichten und bestellen, mit dem Verlass aber, wie obsteht, es halten. —- | |||
Dessem. allem zu wahrem Urkund, warhaffter Beglaub- und steter fester Haltung habe diese Uebergabe, Donation und Vergleichung sambt darzu gebetenen Herrn Notario | |||
Version vom 27. Dezember 2012, 22:44 Uhr
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leben sich kein Testament oder einige dispositio ultimae voluntatis dieser mir vorbehaltenen Gtlter halber finden, so sollen nichts deminder dieselben, so viel ich deren tpeiner Nohturfft nach nicht verzehret, sondern noch übrig und ersparet habe, sambt und sonders meinen Kindern ipso jure et facto} massen ihnen dieselben in istum eventum denn allschon abgetreten, anheimb gefallen sein.
Zum Fall auch nach meinem, Gott verleihe, sehl. Absterben vou meinen Freunden sich Jemand vorfiuden sollte, so die zwischen mir und meinem sehl. Herrn Doctori geschlossene Ehepakten und denselben einverleibte EinKindschaft, sodaun auch die von meinem sehl. Herrn verlassene und von mir confirmirte Verordnung und disposition zusambt dieser Uebergabe, Donation und mit meinen Kindern und an dero statt verordneten Vormündern kräftiglich geschlossenen und utrinque beliebten rechtmassiger Vergleichung in einigen Zweifel oder dispiit ziehen, und gleichsamb tanquam Tieres ab intestato, es wäre in den albereits meinen Kindern wirklich abgetreteuen' oder ad vitam reservirten Gütern, mir succediveu wollen, und ein solches, wie ich nimmermehr verhoffen will, den Rechten zuwider erpracticiren und auswürkeu würden, So will ich auf solchen unverhofften Fall, den- oder dieselbe freundlich ersucht und gebeten haben, dass sie zwarn solche Erbschaft adiren und antreten, sobald aber sine ulla detractione Falcidiae vel Trebellianicac, so hiemit ausdrücklich proliibirQ und verbiete, oftennelten meinen lieben Kindern oder deren Erben bis zu dem geringsten Heller restituireu und überliefern wollen und sollen.
Weilln auch mein vielgeliebter Herr Schwiegersohn Secretarius Statz Albrecht sowoll gegen meinen selil. verstorbenen Herrn Doctor als mich sich nicht allein wie einem Christlichen Ehrliebenden Schwiegersöhne gebühret, sondern auch mit allen Sohn- und Kindlichen Dienstbezeig- und Aufwartungen, ob wäre er von unser beider Leiber geboren, sich rühmlich erwiesen und allemal vernehmen lassen, dass auch derowegen aus wollbedachtem freiwilligen und Christ-, Vatter- und Mütterlichem Herzen, Gemüthe, Willen und selbsteigener Bewegnus wir uns beiderseits dahin verglichen und mehrbesagtem unserm freundlichen lieben Schwiegersöhne Secretario Statzen Albrechten kraft und besage meines sehl. Herrn Doctoris verlassenen und von mir mit beliebten und unterschriebenen letzten Willen versprochen und zugesaget haben, Würde es der Allerhöchste nach seinem unwandelbaren unerforschlichen Willen also anschicken, dass seine herzliebe HausEhr, unsere freundliche liebe Tochter Elisabeth Tappen, vor ihm hero und zwarn ohne Leibes Erben abgehen, oder zum Fall etwa dieselbe vorhanden, aber nach der Mutter Tode bei meinen Lebens Zeiten diese Welt gesegnen sollten, dass auf solchen Fall er, uuser Sohn Secretarius Alberti nichts destominder gleich den übrigen beeden Kindern, als Petro und Annen Margareten ein Erb unserer nunmehr allschon übergebenen und abgetretenen Güter sein solle, So habe solches umb desto fester unverbrüchlicher Haltung nochmals überflüssig wiederholen uud alhier bestennassen confirmiren und bestätigen wollen, Dehro-gestalt: dass drüber dem buchstäblichen Inhalt berührter meines Eheherren sehl. disposition in allen Clausulen gemäss gelebet und allerdings uachgesetzet werden, auch auf solchen Fall, den der liebe Gott gnädig verhüten wolle, berührter mein Sohn der Secretarius gestracks seiner lieben HausEhr Stelle betreten und Kindes Theil haben und behalten soll.
Dagegen sollen meine Kinder sambt und sonders verbunden sein, mir alle Kindliche treue Handbietung und guten Willen zu erweisen, und mich in keiner Xoht und Gefahr stecken zu lassen, sondern allemaW, wie leiblichen Kindern zustehet und gebühret, umb mich zu treten und mir zu assistiveu.
Wann auch der Allerhöchste mich über kurz oder lang abfordern, und ich diese Welt gesegnen werde, sollen meine Kinder meinen Leichnamb meinem Stande gemäss ehrlich und Christlich bestatten, und die Leichbegängnus aus denen ihnen von mir einge- . reumbten uud abgetretenen Gütern ausrichten und bestellen, mit dem Verlass aber, wie obsteht, es halten. —-
Dessem. allem zu wahrem Urkund, warhaffter Beglaub- und steter fester Haltung habe diese Uebergabe, Donation und Vergleichung sambt darzu gebetenen Herrn Notario