Die Doerriens/062: Unterschied zwischen den Versionen

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Dann richtete er seine Reise über Frankfurt, Mainz, Wiesbaden, Coblenz, Cöln, Düsseldorf, Duisburg, Wesel, Cleve, Nymwegen, Utrecht, Amsterdam, Harlem, Leyden zum Haag, um den Einzug Georgs I. als König von Großbritannien dort mit anzusehen, besichtigte Rotterdam und Delft und ging dann nach Leyden zurück, wo er die Bekanntschaft der Professoren Dr. Vitriarius, Dr. Noodt und Dr. Schultinus machte, unter Letzterem promovierte er am 25. Oktober 1714 zum Doctor Juris und disputierte über das Thema „de communione bonorum inter conjuges statutaria civitatis Hildesiensio“. Ende 1714 ging er wieder nach Hildesheim zurück. Eine Beschreibung seiner Reisen und Erlebnisse hat er später in einem Memorialbuche eigenhändig aufgezeichnet und hinterlassen. In seiner Heimat übte er bei verschiedenen Gerichtshöfen Praxis aus und nahm sich besonders der notleidenden klagenden Parteien mit Eifer an. Am 2. Dezember 1717 schloß er einen äußerst glücklichen Ehebund mit Maria Elisabeth Gerhard, der ältesten Tochter des Kauf- und Handelsmanns, auch Ratsherrn Johann Gerhard; diesem Bunde blieb leider der Kindersegen versagt.
wurde am 28. Jan. 1688 als Sohn des Ratsherrn Melchior Dörrien und der Hedewig Lucie Twebohms geboren und am 31. Jan. in der St. Georgii-Kirche zu Hildesheim getauft. Seine vier Ahnen sind bekannt. Da er schon in früher Jugend einen fähigen Geist zeigte, so schickten ihn seine Eltern auf das Gymnasium Andreanum, wo er dem Direktor Mag. Johann Christoph Losius anvertraut wurde. Er hatte anfänglich vor, Theologie zu studieren, doch fanden ihn seine Verwandten dafür zu schwach, er erwählte daher das juristische Studium. Ehe er sich auf Universitäten begab, hielt ihm sein Vetter, der Preußische Rat und braunschschweig-lüneburgsche Hofgerichts-Assessor Autor Heinrich von Kalm ein „Collegium Institutionale“ und unterwies ihn in Philogie und Philosophie. Zu Ostern 1708 zog er auf die Julius-Universität zu Helmstedt, wohnte dort beim Doctor Bötticher und aß beim Magister Otten, besuchte fleißig die Collegs und bildete sich unter der Leitung des berühmten J.Ctus Dr, Homborgii weiter, unter dessen Vorsitz er auch „de differentiis juris communis et statutarii Hildesiensis“ öffentlich disputierte. In Helmstedt blieb er 1 ½ Jahre, war dann ein halbes Jahr zu Hause und bezog zu Ostern 1710 die Universität Halle, wo er zwei Jahre die Vorlesungen des J.Ctorum Dr. Stryckius, Dr. Böhmer, Dr. Ludewig und des Licentiaten Bönigk hörte. Dann begab er sich zwei Jahre lang in die Praxis, zuerst unter der Unterweisung des Großbritannisch-braunschweig-Lüneburgschen Rats und Hofgerichtsassessors, auch Syndici zu Hildesheim, Herrn Johann Ludolff Kopmann. Um sich nun in anderen Orten und Ländern mehr Erfahrung und Geschicklichkeit anzueignen, begab er sich am 17. April 1714 auf Reisen, besuchte zuerst Wetzlar, nachdem er vorher die Universitäten Marburg und Gießen besichtigt und von den Professoren Dr. Möllendecc und Dr. Orth viele Freundlichkeiten genossen hatte; in Wetzlar wurde er von den Assessoren Krebs und Schrech freundlich aufgenommen
 
{{NE}}Über seine letzte Krankheit wird berichtet, daß er am 30. August 1736 „mit einer Diarrhaca biliosa befallen, welche zwar anfänglich nach adhibirten diensamen Medicamenten nachgelassen. Nachdem sich aber Febris lenta dazu geschlagen, welches nebst der beständigen Agrypnia, und continuirenden Apepsia ihn solchergestallt entkräftet, daß die höchst-geschwächte Natur, ob es schon weiter an dien- und heilsamen Medicamenten nicht ermangelt, diesen gewaltigen Zufällen bey beständig-zunehmenden Schwachheiten endlich nicht mehr resistiren können.“ Er starb daher am 22. September 1736 nachmittags zwischen 5 und 6 Uhr sanft ohne große Todesschmerzen im Alter von 48 Jahren, 7 Monaten und 25 Tage, nachdem er zwei Tage vor seinem Tode das heilige Abendmahl empfangen hatte.
 
 
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Marie Elisabeth Dörrien, geborene Gerhardt,
 
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seine Gattin, war die Tochter des Handelsherrn Johann Gerhardt zu Hildesheim (+ daselbst 4. Febr. 1738) und der Catharina Elisabeth Künnecken. Ihre väterlichen Großeltern waren der Handelsmann und Bürgermeister der Neustadt Hildesheim Heidenreich Gerhardt <ref>Leichenrede in der Univ.-Bibl. In Göttingen; Sohndes Superintendenten in Wrisbergholzen Jacob Gerhardi und der Margaretha Schrader. Das Wappen der Familie Gerhardt in Hildesheim zeigt in Silber ein rotes von zwei ins Andreaskreuz gestellten, nach oben gewandten blauen Pfeilen durchbohrtes Herz.</ref> (geb. Blankenburg 1615 Dez. 18., + Hildesheim (Lamberti) 1671 Apr. 19.: verm. I. Hildesheim (Georgii) 1644 Aug. 16. M. Anna Witthut, des Kaufmanns Dietrich Witthut in Hildesheim Tochter, + Hildesheim 1664 Nov. 28.) und seine zweite Gattin Maria Vortmann <ref>Tochter des Heinrich Vortmann und der Ilse Dörrien, Jobst Dörriens Tochter.</ref>, (verm. 1665 Aug. 1., + 1684
 
 
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Aktuelle Version vom 13. Oktober 2012, 23:40 Uhr

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wurde am 28. Jan. 1688 als Sohn des Ratsherrn Melchior Dörrien und der Hedewig Lucie Twebohms geboren und am 31. Jan. in der St. Georgii-Kirche zu Hildesheim getauft. Seine vier Ahnen sind bekannt. Da er schon in früher Jugend einen fähigen Geist zeigte, so schickten ihn seine Eltern auf das Gymnasium Andreanum, wo er dem Direktor Mag. Johann Christoph Losius anvertraut wurde. Er hatte anfänglich vor, Theologie zu studieren, doch fanden ihn seine Verwandten dafür zu schwach, er erwählte daher das juristische Studium. Ehe er sich auf Universitäten begab, hielt ihm sein Vetter, der Preußische Rat und braunschschweig-lüneburgsche Hofgerichts-Assessor Autor Heinrich von Kalm ein „Collegium Institutionale“ und unterwies ihn in Philogie und Philosophie. Zu Ostern 1708 zog er auf die Julius-Universität zu Helmstedt, wohnte dort beim Doctor Bötticher und aß beim Magister Otten, besuchte fleißig die Collegs und bildete sich unter der Leitung des berühmten J.Ctus Dr, Homborgii weiter, unter dessen Vorsitz er auch „de differentiis juris communis et statutarii Hildesiensis“ öffentlich disputierte. In Helmstedt blieb er 1 ½ Jahre, war dann ein halbes Jahr zu Hause und bezog zu Ostern 1710 die Universität Halle, wo er zwei Jahre die Vorlesungen des J.Ctorum Dr. Stryckius, Dr. Böhmer, Dr. Ludewig und des Licentiaten Bönigk hörte. Dann begab er sich zwei Jahre lang in die Praxis, zuerst unter der Unterweisung des Großbritannisch-braunschweig-Lüneburgschen Rats und Hofgerichtsassessors, auch Syndici zu Hildesheim, Herrn Johann Ludolff Kopmann. Um sich nun in anderen Orten und Ländern mehr Erfahrung und Geschicklichkeit anzueignen, begab er sich am 17. April 1714 auf Reisen, besuchte zuerst Wetzlar, nachdem er vorher die Universitäten Marburg und Gießen besichtigt und von den Professoren Dr. Möllendecc und Dr. Orth viele Freundlichkeiten genossen hatte; in Wetzlar wurde er von den Assessoren Krebs und Schrech freundlich aufgenommen