Tappensches Familienbuch (1889)/154: Unterschied zwischen den Versionen

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''Von diesen Gottseeligen und Christlichen fürnehinen Eltern und Grosseltem ist die seelige Fr. Bürgermeisterinn entsprossen und, nachdem Sie - den 18. Maii anfangs besagten 1646sten Jahrs ihrem Heyland und Erlöser, dem Herrn Jesu, durch die heilige Tauffe seiner Kirchen einverleibet, haben ihre liebe Eltern, nachdem Sie zu den fähigen Jahren kommen, Sie fleissig zur Kirchen und Schulen gehalten, auch in aller Gottes Furcht und Christlichen Tugenden anführen und erziehen lassen. Als aber ihr seeliger Hr. Vater im siebenten Jahr ihres Alters, nemlich ''Anno'' 1653 den 1. ''Januarii'', Ihr durch einen unverhofften Todes-Fall entzogen, ist Sie noch zweg Jahr unter Mütterlicher Zucht verblieben, biss dieselbe Anno 1655, den 16. ''Januarii'', sich an den Vest- und Hochgelahrten Hrn. {{Sperrschrift|Justum Deventern}}, fürnehmen ''Jctum'' und weltberühmten ''Practicum'', hinwieder verheyrahtet; Von welcher Zeit an die seelige Fr. Bürgermeisterinn zwar bey ihren ''respective'' Eltern und Stieffeltern sich ferner, aber auch eine Zeitlang bei ihren zugeordneten Herren Vormündern und nahen Bluts-Verwandten aufgehalten, und sowol zur Gottesfurcht als häuslichen Arbeit angewiesen, Bey denen Sie dann sich also wissen zu schicken, dass Sie von ihnen allemahl lieb und wehrt gehalten.''


und weltberühmten PracÜOUtti, hinwieder verheyrahtet; Von welcher Zeit an die seelige /'V, liilrgermeisterinn zicar bei/ ihren ivspoclivo Eltern und Stieffeltern sich ferner, aber auch eine Zeitlang bei ihren zugeordneten Herren \’orniiindern und nahen Bluts-Verwandten aufgehalten, und sowol zur Gottesfurcht als häuslichen Arbeit angewiesen. lieg denen Sie dann sich also wissen zu schicken, dass Sie von ihnen allemahl lieb und wehrt gehalten.
{{NE}}''Anno 1667, den 28. ''Julii'', - hat Sie aus Göttlicher ''Providentz'' mit Herrn {{Sperrschrift|Christian Friederich Fricken}} fürnehmen Bürgern und Brauern hieselbst, in den heiligen Ehestand sich begeben, eine friedliche Ehe mit demselben zwar besessen und eine Tochter - durch Gottes Segen gezeuget; Allein in wärender solcher Ehe, als eine verlassene Frau, nicht geringes Kreutz und Widerwärtigkeit mit grosser Gedult, Beständigkeit und vesten Vertrauen zu Gott erleben und ausstehen müssen.''


«Anno 1667, den 28. Julii, — hat Sie aus Göttlicher Providentz mit Uerm Christian Friederich Fricken für nehmen Bürgern und Brauern hieselbst, in den heiligen Fhestand sich begeben, eine friedliche Ehe mit demselben zwar besessen und eine Tochter — durch Gottes Segen gezeuget; Allein in wärender solchei' Ehe, als eine verlassene Frau, nicht geringes Kreutz und Widerwärtigkeit mit grossei' Oedult, Beständigkeit und vesten Vertrauen zu Gott erleben und ausstehen müssen.
{{NE}}''Anno 1679, den 14. ''Januarii'', ist die seelige. Fr. Bürgermeisterinn mit dem itzo hochbetrübten Hrn. Wittwer - zum andernmahl in den heiligen Ehestand getreten, hat mit demselben zehen Jahr und drey Wochen, wie bekandt, eine friedliche und Gott wolgefällige Ehe gepflogen, auch durch Gottes Segen sechs Kinder, als zwey Söhne und vier Töchter, - erzeuget.''


«Anno J679, den 14. Jaimarii, ist die seelige. Pr. Bürgermeisterin mit dem itzo hochbetrübten Hrn. Witt wer — zum anderinahl in den heiligen Ehestand getreten, hat mit demselben zehen Jahr und drei/ Wochen, wie bekandt, eine friedliche und Gott wolgefällige Ehe gepflogen, auch durch Gottes Segen sechs Kinder, als zwei/ Söhne und vier Tiichter. — erzeuget.
{{NE}}''Ihr Christenthum, Leben und Wandel anreichend, folget der seeligen Fr. Bürgermeisterinnen das wahre Gezeugniss, dass Sie eine rechtschaffene Christinn und Liebhaberinn Göttlichen Worts und dessen hochheiligen Nachtmahls gewesen -, In allem Ihr zugestossenem Creutz und widrigem Glück ein hertzliches Vertrauen und Hoffnung zu Gott gefasset und dabey jedesmahls Christliche Gedult verspüren lassen, und es als eine Züchtigung von dem Herrn auff- und angenommen, wodurch Sie denn in ihrem Christenthum so weit zugenommen, das sich allemahl eintzig und allein auff das theure Verdienst ihres Erlösers und Seeligmachers verlassen, denselben für ihr höchstes Gut und besten Schutz biss an ihr seeliges Ende gehalten.''


< Ihr Christenthum, Leben und Wandel anreichend, folget der seeligen Fr. Bürgermeisterinnen das wahre Gezeugniss, dass Sie eine rechtschaffene Christinn und Liebhaberinn Göttlichen Worts und dessen hochheiligen Nachtmahls gewesen , ln allem Ihr zugestossenem Creutz und widrigem Glück ein hertzliches Vertrauen und Hoffnung zu Gott gefasset und dabei/ jedesmahls Christliche Oedult verspüren lassen, und es als eine Züchtigung von dem Herrn auff- und angenommen, wodurch Sie denn in ihrem Christenthum so weit zugenommen, das sich allemahl eintzig und allein auff das theure Verdienst ihres Erlösers und Seeligmachers verlassen, denselben für ihr höchstes Gut und besten Schutz biss an ihr seeliges Ende gehalten.
{{NE}}''Ihre Krankheit und seeligen Abschied belangend, so hat Sie in dreijähriger Frist zu verschiedenen Zeiten nicht geringe ''affeetus febriles'', scharffen Husten und Brustbeschweruug empfunden, welche auffs letzte dahin aussgeschlagen, dass Sie vor zehen Tagen sich niederlegen müssen, und ob gleich dawider diensame ''Medicamenta adhibir''et. so haben doch selbige nicht anschlagen wollen, sondern hat die Kranckheit also zugenommen, dass man gar leichte mercken können, dass der Allerhöchste mit Ihr aus dieser Welt eilete, dahero Sie vor allen Dingen nach der Seelen-Cur sich gesehnet und ihren Hrn. Beicht-Vater Sie zu besuchen begehret, welcher - ihrem heiligen Verlangen nach - auff ihre wehemühtige Beichte — das heilige Abendmahl gereichet,''
 
«/Are Krankheit und seeligen Abschied belangend, so hat Sie in dreijähriger Frist zu verschiedenen Zeiten nicht geringe affeetus febriles, scharffen Husten und Brustbeschweruug empfunden, welche auffs letzte dahin aussgeschlagen, dass Sie rar zehen Tagen sich niederlegen müssen, und ob gleich dawider diensaine Medieuinonta adhibiiW. so haben doch selbige nicht anschlagen wollen, sondern hat die Kranckheit also zugenommen. dass man gar leichte mercken können, dass der Allerhöchste mit Ihr aus dieser Welt eilete, dahero Sie vor allen JHngen nach der Seelen-f'ur sich gesehnet und ihren Hrn. Beicht-Vater Sie zu besuchen begehret, welcher ihrem heiligen IV/*-langen nach — auff ihre weheinilhtige Beichte — das heilige Abendmahl gereichet,

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Tappensches Familienbuch (1889)
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Von diesen Gottseeligen und Christlichen fürnehinen Eltern und Grosseltem ist die seelige Fr. Bürgermeisterinn entsprossen und, nachdem Sie - den 18. Maii anfangs besagten 1646sten Jahrs ihrem Heyland und Erlöser, dem Herrn Jesu, durch die heilige Tauffe seiner Kirchen einverleibet, haben ihre liebe Eltern, nachdem Sie zu den fähigen Jahren kommen, Sie fleissig zur Kirchen und Schulen gehalten, auch in aller Gottes Furcht und Christlichen Tugenden anführen und erziehen lassen. Als aber ihr seeliger Hr. Vater im siebenten Jahr ihres Alters, nemlich Anno 1653 den 1. Januarii, Ihr durch einen unverhofften Todes-Fall entzogen, ist Sie noch zweg Jahr unter Mütterlicher Zucht verblieben, biss dieselbe Anno 1655, den 16. Januarii, sich an den Vest- und Hochgelahrten Hrn. Justum Deventern, fürnehmen Jctum und weltberühmten Practicum, hinwieder verheyrahtet; Von welcher Zeit an die seelige Fr. Bürgermeisterinn zwar bey ihren respective Eltern und Stieffeltern sich ferner, aber auch eine Zeitlang bei ihren zugeordneten Herren Vormündern und nahen Bluts-Verwandten aufgehalten, und sowol zur Gottesfurcht als häuslichen Arbeit angewiesen, Bey denen Sie dann sich also wissen zu schicken, dass Sie von ihnen allemahl lieb und wehrt gehalten.

      Anno 1667, den 28. Julii, - hat Sie aus Göttlicher Providentz mit Herrn Christian Friederich Fricken fürnehmen Bürgern und Brauern hieselbst, in den heiligen Ehestand sich begeben, eine friedliche Ehe mit demselben zwar besessen und eine Tochter - durch Gottes Segen gezeuget; Allein in wärender solcher Ehe, als eine verlassene Frau, nicht geringes Kreutz und Widerwärtigkeit mit grosser Gedult, Beständigkeit und vesten Vertrauen zu Gott erleben und ausstehen müssen.

      Anno 1679, den 14. Januarii, ist die seelige. Fr. Bürgermeisterinn mit dem itzo hochbetrübten Hrn. Wittwer - zum andernmahl in den heiligen Ehestand getreten, hat mit demselben zehen Jahr und drey Wochen, wie bekandt, eine friedliche und Gott wolgefällige Ehe gepflogen, auch durch Gottes Segen sechs Kinder, als zwey Söhne und vier Töchter, - erzeuget.

      Ihr Christenthum, Leben und Wandel anreichend, folget der seeligen Fr. Bürgermeisterinnen das wahre Gezeugniss, dass Sie eine rechtschaffene Christinn und Liebhaberinn Göttlichen Worts und dessen hochheiligen Nachtmahls gewesen -, In allem Ihr zugestossenem Creutz und widrigem Glück ein hertzliches Vertrauen und Hoffnung zu Gott gefasset und dabey jedesmahls Christliche Gedult verspüren lassen, und es als eine Züchtigung von dem Herrn auff- und angenommen, wodurch Sie denn in ihrem Christenthum so weit zugenommen, das sich allemahl eintzig und allein auff das theure Verdienst ihres Erlösers und Seeligmachers verlassen, denselben für ihr höchstes Gut und besten Schutz biss an ihr seeliges Ende gehalten.

      Ihre Krankheit und seeligen Abschied belangend, so hat Sie in dreijähriger Frist zu verschiedenen Zeiten nicht geringe affeetus febriles, scharffen Husten und Brustbeschweruug empfunden, welche auffs letzte dahin aussgeschlagen, dass Sie vor zehen Tagen sich niederlegen müssen, und ob gleich dawider diensame Medicamenta adhibiret. so haben doch selbige nicht anschlagen wollen, sondern hat die Kranckheit also zugenommen, dass man gar leichte mercken können, dass der Allerhöchste mit Ihr aus dieser Welt eilete, dahero Sie vor allen Dingen nach der Seelen-Cur sich gesehnet und ihren Hrn. Beicht-Vater Sie zu besuchen begehret, welcher - ihrem heiligen Verlangen nach - auff ihre wehemühtige Beichte — das heilige Abendmahl gereichet,