Obedienz: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
oboediēns, obēdiēns (lat.) = gehorsam, willfährig, fügsam | |||
* ''' ''Obedienz'' beschreibt im 18. Jhdt. ''': | * ''' ''Obedienz'' beschreibt im 18. Jhdt. ''': | ||
Version vom 2. April 2013, 13:30 Uhr
oboediēns, obēdiēns (lat.) = gehorsam, willfährig, fügsam
- Obedienz beschreibt im 18. Jhdt. :
- überhaupt Gehorsam.
- Jedes Amt, welches die Mönche auf Befehl ihrer Obern unentgeltlich verwalten müssen.
- Die feststehende Besoldung der Domherren, welche ihnen aus liegenden Gründen angewiesen wird, und eine Pfründe ist, die sie noch außer dem, mit ihrem Amte verbundenen Einkommen erhalten.[1]
Fußnoten
- ↑ Quelle: Oeconomischen Encyclopädie. J.G. Krünitz! (1773 bis 1858)