Meier: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (Literatur)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 10: Zeile 10:
;Bedeutung:
;Bedeutung:
Der Begriff Meier (Mehre, Meyer, Maier, Mäher, Mäger, Major, Meiur, Mayer, Mayr, aus lat. maior) bezeichnet ursprünglich einen Amtsträger des adligen oder geistlichen Grundherrn zur Verwaltung des Grundbesitzes, ab dem späteren Mittelalter auch einen Pächter oder selbständigen Bauern.
Der Begriff Meier (Mehre, Meyer, Maier, Mäher, Mäger, Major, Meiur, Mayer, Mayr, aus lat. maior) bezeichnet ursprünglich einen Amtsträger des adligen oder geistlichen Grundherrn zur Verwaltung des Grundbesitzes, ab dem späteren Mittelalter auch einen Pächter oder selbständigen Bauern.
* [[Meierhof (Liegenschaft)]]


;Bedeutung:
;Bedeutung:

Version vom 5. Oktober 2013, 19:17 Uhr

Vorlage:Begriffserklärungshinweis

Berufsbezeichnung Meier

Bedeutung

Der Begriff Meier (Mehre, Meyer, Maier, Mäher, Mäger, Major, Meiur, Mayer, Mayr, aus lat. maior) bezeichnet ursprünglich einen Amtsträger des adligen oder geistlichen Grundherrn zur Verwaltung des Grundbesitzes, ab dem späteren Mittelalter auch einen Pächter oder selbständigen Bauern.

Bedeutung

Quelle(n)

http://de.wikipedia.org/wiki/Meier

Literatur

Leopold Schütte: "Schulte und Meier in (Nordost-) Westfalen" in: Bielefeld und Nordostwestfalen, Münster 1995, S. 211-225; Hrsg. Aloys Mayr und Klaus Temlitz.