Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B122: Unterschied zwischen den Versionen

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<br /><br />
<center>'''Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.'''</center>
<center>'''Beilage Nr. 17.'''</center>
<center>Darmstadt, den 15. Juni 1887.</center>
<br />
{|
|valign="top" |{{Sperrschrift |Inhalt:}}|| 1) Bekanntmachung, die Erhebung einer nachträglichen Umlage in der israelitischen Religionsgemeinde Gernsheim betreffend. - 2) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1. April 1887/88 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Kommunalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Darmstadt. - 3) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1887/88 zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Darmstadt genehmigten Umlagen. - 4) Uebersicht der Umlagen der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Worms für 1887/88. - 5) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1887/88 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Mainz. - 6) Bekanntmachung, die Erhebung einer Umlage von den zum Friedhofsverbande in Dalsheim gehörigen Israeliten betreffend. - 7) Ordensverleihungen. - 8) Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden. - 9) Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 10) Namensveränderungen. - 11) Dienstnachrichten. - 12) Dienstentlassungen. - 13) Dienstenthebung. - 14) Charakterertheilungen. - 15) Konkurrenzeröffnungen.
|}
<br /><br />
<center>{{Sperrschrift |'''Bekanntmachung,}}<br />die Erhebung einer nachträglichen Umlage in der israelitischen Religionsgemeinde Gernsheim betreffend.'''</center>
{{NE}}Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz ist zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinde Gernsheim pro 1885/88 die Erhebung einer nachträglichen Umlage im Betrage von 180 [[Bild:Mark_5.svg|14px]] gestattet worden.<br />
{{NE}}Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Beitrag auf 1 [[Bild:Mark_5.svg|14px]] Normalsteuerkapital 4,733 Pfennige beträgt und die Erhebung in einem Ziele, und zwar im Monat {{Sperrschrift |August}} 1887 erfolgen soll.<br />
{{NE}}{{Sperrschrift |Groß-Gerau,}} den 24. Mai 1887.
<center>'''Großherzogliches Kreisamt Groß-Gerau.'''<br />v. {{Sperrschrift |Löw.}}</center>

Version vom 21. November 2013, 20:39 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887

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