Pupillen: Unterschied zwischen den Versionen
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Vor allem im Bayerischen Wald aber auch in Oberösterreich wurde es auch im Sinne von "noch nicht mündiger Untertan" bzw. manchmal auch nur im Sinne von "zur jeweiligen Herrschaft gehöriger Untertan" gebraucht. | |||
Zeitraum: 17.-19. Jht. | Zeitraum: 17.-19. Jht. | ||
Gebiet: Österreich-Ungarn | Gebiet: Österreich-Ungarn/Bayern | ||
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Version vom 25. April 2006, 13:05 Uhr
Pupillen
Pupillen, Pupill, Pupillin waren Unmündige, die unter einer anderer Vormundschaft als der des Vaters standen.
Meist waren es Waisen oder Halbwaisen. Wenn z.B. die Mutter gestorben war, gab es (Vermögens)vormundschaft (Gerhabschaft) für die unmündigen Erben.
Es konnte sich aber auch um entmündigte Personen handeln (z.B: geistig Behinderte) oder um Kinder um die sich die Eltern nicht kümmerten bzw. kümmern konnten.
Vor allem im Bayerischen Wald aber auch in Oberösterreich wurde es auch im Sinne von "noch nicht mündiger Untertan" bzw. manchmal auch nur im Sinne von "zur jeweiligen Herrschaft gehöriger Untertan" gebraucht.
Zeitraum: 17.-19. Jht.
Gebiet: Österreich-Ungarn/Bayern
[Kategorie: Genealogischer Begriff]