Amtsblatt G 1835 No.7 Verord.42: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''18.1.1835, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1835, No.7, Verordnung No.42
* '''18.1.1835, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1835, No.7, Verordnung No.42
:''Neu entstandene Etablissements ''
:''Neu entstandene Etablissements ''
:Au veräußerten Terrains der Königl. Forsten Kruttinnen und Nikolaiken sind von Mitgliedern der aus Polen eingewanderten Sekte der Philipponen, im landräthlichen Sensburgschen Kreise, mit Allerhöchster Genehmigung mehrere neue Etablissements gegründet worden, welche mit unserer Genehmigung folgende Namen erhalten haben:
:Auf veräußerten Terrains der Königl. Forsten Kruttinnen und Nikolaiken sind von Mitgliedern der aus Polen eingewanderten Sekte der Philipponen, im landräthlichen Sensburgschen Kreise, mit Allerhöchster Genehmigung mehrere neue Etablissements gegründet worden, welche mit unserer Genehmigung folgende Namen erhalten haben:
::1. Onufrigowen, in der Nähe des Gutes Luisenthal;
::1. Onufrigowen, in der Nähe des Gutes Luisenthal;
::2. Im Kirchspiele Eichmedien
::2. Piasken, am Beldansee, dem Dorfe Wigrinnen gegenüber;
::3. Im Kirchspiele Nikolaiken
::3. Schönfeldt, am Schwignainersee bei Klein Schwignainnen;
::: [[Mittel Woßnitzen]] und [[Neu Woßnitzen]] zu Woßnitzen gehörig und zwischen diesem Orte und dem Luckneinensee gelegen;
::4. Fedorwalde, bei Dietrichichswalde;
::: [[Neu Pradowen]], nordwestlich von Pradowen, wozu es gehört, und südöstlich von Lubjewen gelegen. <ref name="AMT35">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1835, Nr.7, Verordnung Nr.42, S.127 {{MDZ|bsb10694614|151}}</ref><noinclude><references/></noinclude>
::5. Peterhain, ebenfalls in der Nähe von Dietrichswalde;
::6. Eckertsdorf, unweit Jägerswalde, auf der Ostseite des Kruttinner Flusses und des Dußsees;
::7. Schlößchen, ebenfalls bei Jägerswalde auf der westlichen Seite des Kruttinner Flusses;
::8. Nikolayhorst, nicht weit vom UnterFörster-Etablissement Kruttinner Glashütte;
::9.  Galkowen, dicht bei dem vorbezeichneten Orte;
::10. Kadßidlowen, ebenfalls in der Nähe von Kruttinnerglashütte.
: Dieses wird mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, da? jedes dieser Etablissements eine besondere Kommune bildet. <ref name="AMT35">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1835, Nr.7, Verordnung Nr.42, S.127 {{MDZ|bsb10694614|151}}</ref><noinclude><references/></noinclude>

Version vom 13. November 2014, 16:15 Uhr

  • 18.1.1835, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1835, No.7, Verordnung No.42
Neu entstandene Etablissements
Auf veräußerten Terrains der Königl. Forsten Kruttinnen und Nikolaiken sind von Mitgliedern der aus Polen eingewanderten Sekte der Philipponen, im landräthlichen Sensburgschen Kreise, mit Allerhöchster Genehmigung mehrere neue Etablissements gegründet worden, welche mit unserer Genehmigung folgende Namen erhalten haben:
1. Onufrigowen, in der Nähe des Gutes Luisenthal;
2. Piasken, am Beldansee, dem Dorfe Wigrinnen gegenüber;
3. Schönfeldt, am Schwignainersee bei Klein Schwignainnen;
4. Fedorwalde, bei Dietrichichswalde;
5. Peterhain, ebenfalls in der Nähe von Dietrichswalde;
6. Eckertsdorf, unweit Jägerswalde, auf der Ostseite des Kruttinner Flusses und des Dußsees;
7. Schlößchen, ebenfalls bei Jägerswalde auf der westlichen Seite des Kruttinner Flusses;
8. Nikolayhorst, nicht weit vom UnterFörster-Etablissement Kruttinner Glashütte;
9. Galkowen, dicht bei dem vorbezeichneten Orte;
10. Kadßidlowen, ebenfalls in der Nähe von Kruttinnerglashütte.
Dieses wird mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, da? jedes dieser Etablissements eine besondere Kommune bildet. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1835, Nr.7, Verordnung Nr.42, S.127 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums