Domainenamt Rößel: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
* Den Domänenamtern wurde 1725 die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien verliehen.
* Den Domänenamtern wurde 1725 die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien verliehen.
* Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden.
* Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von<br>Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse<br>des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden.
* Nach der Teilung Polens 1772 wurde aus ermländischen Amt Rössel das Domänenamt Rössel, der Sitz des Domänenamt war [[Bischdorf (Landkreis Rößel)|Bischofsdorf]].
* Nach der Teilung Polens 1772 wurde aus ermländischen Amt Rössel das Domänenamt Rössel, der Sitz des Domänenamt war [[Bischdorf (Landkreis Rößel)|Bischofsdorf]].
* Zum Domänenamt Rössel gehörten 4 Vorwerk und 23 Dörfer:
* Zum Domänenamt Rössel gehörten 4 Vorwerk und 23 Dörfer:

Version vom 3. März 2015, 20:36 Uhr

  • Den Domänenamtern wurde 1725 die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien verliehen.
  • Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von
    Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse
    des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden.
  • Nach der Teilung Polens 1772 wurde aus ermländischen Amt Rössel das Domänenamt Rössel, der Sitz des Domänenamt war Bischofsdorf.
  • Zum Domänenamt Rössel gehörten 4 Vorwerk und 23 Dörfer:
Amtsvorwerk Bischofsdorf, Bredingken, Cabienen, Comienen, Dembowo, Glockstein, Groß Kellen, Heinrichsdorf, Lackmedie,
Mönsdorf, Niedermühl, Amtsvorwerk Ottern, Plönhöwen, Plössen, Amtsvorwerk Ramaten, Reismühl, Rösselsches Vorwerk,
Rosenschön, Samlack, Sadlowo, Santoppen, Schellen, Sowaiden, Striöwen, Sturmhübel,Tolnig, Tornienen, Wengoyen, Wolla [1] [2]
  1. Volständige Topographie vom Ost-Preußischen Cammer-Departement von 1785, Goldbeck,Zweites Hauptstück,S.23 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
  2. Historisch-comparative Geographie von Preussen,Dr. Max Toeppen, Gotha 1858,S.322-323